Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in ... - Geode
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d) Verteilernetzbetreiber mit Entry-Exit-System wälzen <strong>den</strong> spezifischen Umstellungs-<br />
Wälzungsbetrag gemäß des mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Algorithmus.<br />
Verteilernetzbetreiber mit Netzpartizipationsmodell berücksichtigen über die vorgelagerten<br />
Entgelte <strong>den</strong> dar<strong>in</strong> enthaltenen spezifischen Umstellungs-Wälzungsbetrag im<br />
Netzpartizipationsmodell gemäß § 18 GasNEV bzw. bei anderen verwendeten Modellen<br />
gemäß § 20 GasNEV. Die Vorgehensweise erfolgt dabei analog der Entgelt-<br />
/Kostenwälzung der vorgelagerten Netzkosten.<br />
e) Die Ausspeisenetzbetreiber erhalten die um <strong>den</strong> spezifischen Umstellungs-<br />
Wälzungsbetrag erhöhten Netzentgelte vom Netznutzer sowie ggf. vom nachgelagerten<br />
Netzbetreiber und bezahlen ihrerseits die unter Berücksichtigung des spezifischen<br />
Umstellungs-Wälzungsbetrags erhöhte monatliche Netzentgeltrechnung an<br />
<strong>den</strong> vorgelagerten Netzbetreiber. Die Anpassung der Entgelte nach dem beschriebenen<br />
Wälzungsmechanismus erfolgt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neu ermittelten<br />
Netzentgelte, also zum 1. Januar des Jahres.<br />
7. Abweichungen <strong>zwischen</strong> <strong>den</strong> geplanten und <strong>den</strong> Ist-Umstellungskosten s<strong>in</strong>d auszugleichen<br />
(Anpassung).<br />
a) Der marktgebietsaufspannende Netzbetreiber ermittelt die Differenz aus <strong>den</strong> ihm für<br />
das Vorjahr (a-1) gemeldeten Ist-Umstellungskosten und der im Vorjahr (a-1) tatsächlich<br />
erfolgten Erstattung auf Basis der Planung für das Vorjahr (a-1) an die jeweiligen<br />
qualitätsumstellen<strong>den</strong> Netzbetreiber. Bei der Festlegung der monatlichen<br />
Abschlagszahlungen für das folgende Kalenderjahr (a+1) gegenüber dem qualitätsumstellen<strong>den</strong><br />
Netzbetreiber wird die ermittelte Differenz ausgeglichen. Gleichzeitig<br />
erhöht bzw. reduziert der marktgebietsaufspannende Netzbetreiber <strong>den</strong> Umstellungs-Wälzungsbetrag<br />
für das folgende Kalenderjahr (a+1) um diese Differenz.<br />
b) Da <strong>in</strong> <strong>den</strong> Marktgebieten mehrere marktgebietsaufspannende Netzbetreiber benannt<br />
s<strong>in</strong>d, kann der Marktgebietsverantwortliche oder e<strong>in</strong> durch die marktgebietsaufspannen<strong>den</strong><br />
Netzbetreiber beauftragter Dritter damit beauftragt wer<strong>den</strong>. Dritter <strong>in</strong> diesem<br />
S<strong>in</strong>ne kann auch e<strong>in</strong> dem Marktgebiet zugehöriger marktgebietsaufspannender<br />
Netzbetreiber se<strong>in</strong>.<br />
8. Nach Abschluss des Umstellungsfahrplans e<strong>in</strong>es Netzbereiches wird e<strong>in</strong>e abschließende<br />
Abrechnung durchgeführt. Abweichungen, die aus der Schlussabrechnung entstehen,<br />
wer<strong>den</strong> <strong>in</strong> der Umlage des Folgejahres berücksichtigt.<br />
<strong>Kooperationsvere<strong>in</strong>barung</strong> Gas, 28.06.2013 Seite 25 <strong>von</strong> 256