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(PDF) Armutslagen in Wien - Statistik Austria

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Sozialpolitische Interventionsstrategien<br />

Instrumente der Sozialpolitik<br />

Sozialpolitische Instrumente nehmen <strong>in</strong> den Bereichen wie Gesundheit, Alter, Beh<strong>in</strong>derung,<br />

Familien, Arbeitslosigkeit e<strong>in</strong>en präventiven als auch bekämpfenden Charakter gegen<br />

Armut und Ausgrenzung e<strong>in</strong>. Allgeme<strong>in</strong> haben die Instrumente der Sozialpolitik e<strong>in</strong>erseits<br />

die Aufgabe der Regulierung und andererseits die Aufgabe, Transfers zu gewähren, die <strong>in</strong><br />

Form von Geld- oder Sachleistungen stattf<strong>in</strong>den (Badelt & Österle, 2001a):<br />

<br />

<br />

<br />

Die Regulierung besteht dar<strong>in</strong>, dass der Staat und andere gesellschaftliche Instanzen<br />

Regeln für das Handel von Menschen und Organisationen erlassen. Diese<br />

Regulierungen können sowohl unmittelbar auf sozialpolitische Anliegen bezogen<br />

se<strong>in</strong> (z.B. Festlegung von M<strong>in</strong>destlöhnen bzw. M<strong>in</strong>deststandards, Arbeitsschutzbestimmungen,..)<br />

oder <strong>in</strong>direkt (wie z.B. die Wettbewerbsbed<strong>in</strong>gungen auf den<br />

Arbeitszeit oder Beschäftigungsmöglichkeiten).<br />

Geldleistungen (monetäre Transfers) können <strong>in</strong> gebundene und freie Leistungen<br />

unterteilt werden. Gebundene Leistungen s<strong>in</strong>d an bestimmte Nutzungen gebunden,<br />

wie z.B.Wohnbeihilfen. Bei freien Transfers gibt es zwar sozialpolitisch relevante<br />

Anknüpfungspunkte, jedoch wird nicht weiter verfolgt <strong>in</strong> welchem Ausmaß die<br />

Leistung der Nutzung tatsächlich zugute kommt, wie z.B. Familienbeihilfen oder<br />

Pflegegelder.<br />

Sachleistungen (Realtransfers): hier werden den LeistungsbezieherInnen „Naturalien“<br />

überlassen oder zur Verfügung gestellt. Beispiele dafür s<strong>in</strong>d Leistungen im<br />

Bereich Gesundheits- und Bildungswesen oder Beratungsleistungen.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Leistungsart ist <strong>in</strong> Österreich e<strong>in</strong>e klare Dom<strong>in</strong>anz der Geldleistungen<br />

festzustellen. Ausschlaggebend dafür ist der hohe Leistungsanteil im Bereich Alter und<br />

H<strong>in</strong>terbliebene. Sachleistungen existieren <strong>in</strong>sbesondere im Gesundheitswesen, bei der<br />

Betreuung <strong>in</strong> Alten- und Pflegeheimen sowie im K<strong>in</strong>dergartenwesen.<br />

Sozialpolitisches System <strong>in</strong> Österreich<br />

Es gibt <strong>in</strong> Österreich ke<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitliches Sozialrecht. Maßgeblich verantwortlich für Sozialpolitik<br />

s<strong>in</strong>d Bund, Länder und Geme<strong>in</strong>den. Diese haben jeweils unterschiedliche<br />

Kompetenzen (Legislative, Exekutive) und Aufgabenbereiche. „Sozialleistungen“ werden<br />

aber auch von privaten Organisationen gewährt. Die Sozialpartner haben im Sozialrechtsbereich<br />

e<strong>in</strong>en großen E<strong>in</strong>fluss auf die Gesetzgebung. Die verschiedenen Träger (öffentliche<br />

und private) s<strong>in</strong>d oftmals eng mite<strong>in</strong>ander verbunden. So wäre als Beispiel die Sozialversicherung<br />

(der bedeutenste Träger der Sozialpolitik <strong>in</strong> Österreich) zu nennen. Diese ist e<strong>in</strong>e<br />

eigene Körperschaft, die frei von staatlichen Weisungen selbstverwaltet ist. Die Koord<strong>in</strong>ation<br />

erfolgt durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Die F<strong>in</strong>anzierung<br />

erfolgt durch E<strong>in</strong>hebung der Pflichtbeiträge (Krankenversicherung, Unfallversicherung und<br />

Pensionsversicherung). In ihrem Handlungsspielraum ist sie relativ stark e<strong>in</strong>geschränkt, da<br />

ihre wichtigsten Handlungsparameter (Beitragshöhen und Pflichtleistungen) bundesgesetzlich<br />

vorgegeben s<strong>in</strong>d. (Badelt &Österle, 2001b) Die Sozialversicherungsträger<br />

unterliegen der staatlichen Aufsicht (Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeitsprüfung).<br />

Durch die verschiedenen Zuständigkeiten kann es vorkommen, dass die Leistungen nicht<br />

aufe<strong>in</strong>ander abgestimmt s<strong>in</strong>d, und dass es zu Unübersichtlichkeiten und Informationsproblemen<br />

kommt. Die Leistungen erfolgen <strong>in</strong> der Regel nach Stellen e<strong>in</strong>es Antrages. Die<br />

betroffene Person steht e<strong>in</strong>em vielfältigen Netz von Leistungsanbietern gegenüber (z.B.<br />

Arbeitslosengeld und Richtsatzergänzung bzw. andere Beihilfen aus der Sozialhilfe).<br />

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