(PDF) Armutslagen in Wien - Statistik Austria
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Sozialpolitische Interventionsstrategien<br />
Instrumente der Sozialpolitik<br />
Sozialpolitische Instrumente nehmen <strong>in</strong> den Bereichen wie Gesundheit, Alter, Beh<strong>in</strong>derung,<br />
Familien, Arbeitslosigkeit e<strong>in</strong>en präventiven als auch bekämpfenden Charakter gegen<br />
Armut und Ausgrenzung e<strong>in</strong>. Allgeme<strong>in</strong> haben die Instrumente der Sozialpolitik e<strong>in</strong>erseits<br />
die Aufgabe der Regulierung und andererseits die Aufgabe, Transfers zu gewähren, die <strong>in</strong><br />
Form von Geld- oder Sachleistungen stattf<strong>in</strong>den (Badelt & Österle, 2001a):<br />
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Die Regulierung besteht dar<strong>in</strong>, dass der Staat und andere gesellschaftliche Instanzen<br />
Regeln für das Handel von Menschen und Organisationen erlassen. Diese<br />
Regulierungen können sowohl unmittelbar auf sozialpolitische Anliegen bezogen<br />
se<strong>in</strong> (z.B. Festlegung von M<strong>in</strong>destlöhnen bzw. M<strong>in</strong>deststandards, Arbeitsschutzbestimmungen,..)<br />
oder <strong>in</strong>direkt (wie z.B. die Wettbewerbsbed<strong>in</strong>gungen auf den<br />
Arbeitszeit oder Beschäftigungsmöglichkeiten).<br />
Geldleistungen (monetäre Transfers) können <strong>in</strong> gebundene und freie Leistungen<br />
unterteilt werden. Gebundene Leistungen s<strong>in</strong>d an bestimmte Nutzungen gebunden,<br />
wie z.B.Wohnbeihilfen. Bei freien Transfers gibt es zwar sozialpolitisch relevante<br />
Anknüpfungspunkte, jedoch wird nicht weiter verfolgt <strong>in</strong> welchem Ausmaß die<br />
Leistung der Nutzung tatsächlich zugute kommt, wie z.B. Familienbeihilfen oder<br />
Pflegegelder.<br />
Sachleistungen (Realtransfers): hier werden den LeistungsbezieherInnen „Naturalien“<br />
überlassen oder zur Verfügung gestellt. Beispiele dafür s<strong>in</strong>d Leistungen im<br />
Bereich Gesundheits- und Bildungswesen oder Beratungsleistungen.<br />
H<strong>in</strong>sichtlich der Leistungsart ist <strong>in</strong> Österreich e<strong>in</strong>e klare Dom<strong>in</strong>anz der Geldleistungen<br />
festzustellen. Ausschlaggebend dafür ist der hohe Leistungsanteil im Bereich Alter und<br />
H<strong>in</strong>terbliebene. Sachleistungen existieren <strong>in</strong>sbesondere im Gesundheitswesen, bei der<br />
Betreuung <strong>in</strong> Alten- und Pflegeheimen sowie im K<strong>in</strong>dergartenwesen.<br />
Sozialpolitisches System <strong>in</strong> Österreich<br />
Es gibt <strong>in</strong> Österreich ke<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitliches Sozialrecht. Maßgeblich verantwortlich für Sozialpolitik<br />
s<strong>in</strong>d Bund, Länder und Geme<strong>in</strong>den. Diese haben jeweils unterschiedliche<br />
Kompetenzen (Legislative, Exekutive) und Aufgabenbereiche. „Sozialleistungen“ werden<br />
aber auch von privaten Organisationen gewährt. Die Sozialpartner haben im Sozialrechtsbereich<br />
e<strong>in</strong>en großen E<strong>in</strong>fluss auf die Gesetzgebung. Die verschiedenen Träger (öffentliche<br />
und private) s<strong>in</strong>d oftmals eng mite<strong>in</strong>ander verbunden. So wäre als Beispiel die Sozialversicherung<br />
(der bedeutenste Träger der Sozialpolitik <strong>in</strong> Österreich) zu nennen. Diese ist e<strong>in</strong>e<br />
eigene Körperschaft, die frei von staatlichen Weisungen selbstverwaltet ist. Die Koord<strong>in</strong>ation<br />
erfolgt durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Die F<strong>in</strong>anzierung<br />
erfolgt durch E<strong>in</strong>hebung der Pflichtbeiträge (Krankenversicherung, Unfallversicherung und<br />
Pensionsversicherung). In ihrem Handlungsspielraum ist sie relativ stark e<strong>in</strong>geschränkt, da<br />
ihre wichtigsten Handlungsparameter (Beitragshöhen und Pflichtleistungen) bundesgesetzlich<br />
vorgegeben s<strong>in</strong>d. (Badelt &Österle, 2001b) Die Sozialversicherungsträger<br />
unterliegen der staatlichen Aufsicht (Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeitsprüfung).<br />
Durch die verschiedenen Zuständigkeiten kann es vorkommen, dass die Leistungen nicht<br />
aufe<strong>in</strong>ander abgestimmt s<strong>in</strong>d, und dass es zu Unübersichtlichkeiten und Informationsproblemen<br />
kommt. Die Leistungen erfolgen <strong>in</strong> der Regel nach Stellen e<strong>in</strong>es Antrages. Die<br />
betroffene Person steht e<strong>in</strong>em vielfältigen Netz von Leistungsanbietern gegenüber (z.B.<br />
Arbeitslosengeld und Richtsatzergänzung bzw. andere Beihilfen aus der Sozialhilfe).<br />
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