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Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern

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3. Vor Gericht hat eine Frau nur wenig Chancen, wenn sie<br />

als Vergewaltigungsopfer den Täter schon vorher lange<br />

gekannt hat, mit ihm vielleicht schon intimen Verkehr<br />

hatte und nun den Vorwurf der Vergewaltigung erhebt . . .<br />

Die rein verbale Ablehnung, der passive Widerstand, ohne<br />

daß der Partner sichtbare <strong>Gewalt</strong> angewendet hat, reichen<br />

hier kaum aus. Dies sollten <strong>Frauen</strong> wissen, um in einer<br />

solchen Situation entscheiden zu können, ob sie sich<br />

körperlich wehren wollen oder nicht.<br />

Her vorsätzlich oder fahrlässig gegen solche Grundregeln<br />

verstößt, darf sich nicht wundern, wenn andere sich<br />

wundern. "<br />

Frage: "Aber gerade diese Punkte sind es doch, die <strong>von</strong> den<br />

<strong>Frauen</strong> als Vorwurf <strong>gegenüber</strong> der <strong>Polizei</strong> und dem Gericht<br />

erhoben werden."<br />

Antwort: "Ich weiß das, aber gerade darin argumenti eren <strong>Frauen</strong><br />

meines Erachtens falsch. Gerade wer seine Glaubwürdigkeit<br />

bewahrt wissen will, darf sie nicht durch sein eigenes<br />

Verhalten gefährden."<br />

Befragung <strong>von</strong> höheren <strong>Polizei</strong>beamten (Ratnanwärtern) zur<br />

Phänomenologie der Sexualdelikte (Baurmann 1983, 294ff. und<br />

Anhang Nr.49):<br />

Ratsanwärter verschiedener Lehrgänge wurden gebeten,<br />

phänomenologisehe Daten zur Sexual kriminalitat einzuschätzen,<br />

wobei Fehleinschätzungen durch ganze Gruppen (aus den<br />

Einzelschätzungen wurden Durchschnittsschatzungen ermittelt)<br />

"mit Vorurteilen und fehlerhaften Alltagstheorien<br />

zusammenhängen t dürften), die zu bestimmten Problembereichen<br />

bestehen".<br />

Ergebnisse:<br />

Einige Durchschnittsschätzungen lagen recht nahe an der<br />

Realität, andere hatten wenig mit der Realität zu tun und<br />

manche Einschätzungen standen sogar im Widerspruch zu anderen.<br />

Auffallend sind bei einigen Fragen die stark <strong>von</strong>einander<br />

abweichenden extremen Schätzwerte, z.B.:<br />

Anteil der Sexualtaten zwischen bekannten Tätern und<br />

Opfern: 5 - 70X<br />

Anteil der in der Wohnung begangenen Sexualtaten: 5<br />

- 50*<br />

Anteil der drohende n/gewalttäti gen Täter: 5 - 9 03t<br />

Anteil sich nicht wehrender Opfer: 10 - 90X<br />

Anteil <strong>von</strong> Falschanschuldigungen bei<br />

Vergewaltigungen: 5 - 90%.

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