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Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern

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3. 2. 2. 3 Organisation<br />

Kritik an der Organisation des polizeili chen Umgangs mit Opfern<br />

<strong>von</strong> sexueller <strong>Gewalt</strong> richtet sich vor allem auf 2 Punkte:<br />

1. auf die Häufigkeit <strong>von</strong> Mehrfachvernehmungen<br />

2. auf die Belastung der "Si ttenkommissariate"<br />

mit Bagatelldelikten.<br />

Mehrfachvernehmungen, die das Opfer noch zusätzlich belasten,<br />

sind vor allem in der Fläche ein Problem: Während in den<br />

Großstädten die polizei1iche Arbeit in a)ler Regel so<br />

organisiert ist, daß die - 2umeist für den ersten Kontakt<br />

zuständige - Schutzpolizei den Fall sehr schnell zumindest an<br />

den Kriminaldauerdienst, wenn nicht sogar an die<br />

Fachdienststelle abgeben kann, ist das in der Fläche nicht<br />

möglich.<br />

Hier muß deshalb häufig die Schutzpolizei schon sehr intensive<br />

Vernehmungen führen, um die erforderlichen 1Fahndungs)maßnahmen<br />

einleiten zu können - dem Opfer bleibt dann zumindest eine<br />

weitere, noch intensivere Vernehmung durch den Kriminalbeamten<br />

nicht erspart.<br />

Es sollte deshalb geprüft werden, ob für die Fläche eine<br />

Rufbereitschaft bei der zuständigen Dienststelle eingerichtet<br />

werden kann, damit das Opfer zu allen Tages- und Nachtzeiten<br />

möglichst bald vom zuständigen Sachbearbeiter vernommen werden<br />

kann.<br />

Die Zustandigkeit der "Sittenkommissariate" für alle Straftaten<br />

gegen die sexuelle Selbstbestimmung (vgl. dazu die Portbildung<br />

am BPFI) kann dazu führen, daß die Sachbearbeiter so sehr mit<br />

Bagatelldelikten belastet werden, daß es zu "schädlichen<br />

Vermischungen bei der Bewertung dieser Deliktsgruppen, bei der<br />

alltäglichen Arbeit und bei der Analyse der Sexualdelikte"<br />

kommen kann < Baurmann 1983, 488).<br />

Es sollte geprüft werden, ob auch im "Sittenbereich"<br />

Schwerpunkte gesetzt werden können, um die wirkliche

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