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Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern

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112<br />

Bremen:. Arbeitsgruppe institutioneller Umgang mit Vergewaltigungsopfern<br />

OPFER einer VERGEWALTIGUNG<br />

^ oder einer anderen Straftat gegen die sexuelle SeJbsthcstimmung<br />

kann jede FRAU werden.<br />

WAS JEDES OPFER<br />

WISSEN MUSS:<br />

). Wenn Sie sexuell belästigt, unter Druck gesetzt oder wenn Sie<br />

vergewaltigt worden sind, brauchen Sie vor allem Unterstützung,<br />

, um mit. den seelischen und körperlichen Erniedrigungen fertig<br />

'<br />

i<br />

i<br />

werden zu können, die Sie erleiden mußten. Auf der Rückseite<br />

dieses Merkblattes finden Sie Adressen und Telefonnummern, an<br />

die Sie sich vertrauensvoll wenden können.<br />

Insbesondere der NOTRUF FÜR VERGEWALTIGTE FRAUEN hat es sich<br />

zur Aufgabe gemacht, Ihnen zu helfen. Sie zu unterstützen.<br />

Sie finden dort <strong>Frauen</strong>, die für Ihre Situation Verständnis<br />

aufbringen, denen es teilweise selbst schon einmal wie Ihnen<br />

l<br />

gefühlen. Um sich besser vor weiteren peinlichen und erniedrii<br />

s<br />

, ergangen ist. Mit denen können Sie sich aussprechen und kostenlos<br />

beraten, was Sie künftig tun können, um Ihre eigene Situation<br />

besser zu .bewältigen und gegebenenfalls gegen den oder die<br />

Täter vorzugehen.<br />

2. Wenn Sie gegen den oder die Täter vorgehen wollen, werden Sie<br />

ebenfalls Unters tutzung brauchen. Vergewaltigungen gelten<br />

häufig noch als "Kavaliersdelikte" und führen auch bei den<br />

Opfern selbst oft zu großen Scham- und unberechtigten Schuld-<br />

genden Situationen zu schützen, sollten Sie sich mit einer<br />

RECHTSANWÄLTEN / einem RECHTSANWALT Ihrer Wahl beraten.<br />

Erstatten Sie nicht nur wegen der Vergewaltigung oder der<br />

sexuellen Belästigung Anzeige bei der <strong>Polizei</strong>, sondern auch<br />

wegen der damit verbundenen BELEIDIGUNG und KÖRPERVERLETZUNG..<br />

Letzteres ist allerdings nur bis zu drei Monaten nach der Tat<br />

möglich. Dann stehen Sie in einem möglichen Gerichtsverfahren<br />

nicht als relativ schutzlose Zeugin da, sondern können selbst<br />

als Klägerin (Nebenklägerin) mit einer Rechtsanwältin oder einem<br />

Rechtsanwalt Ihres Vertrauens gegen den Täter auftreten.<br />

Besprechen Sie dies mit dem NOTRUF FÜR VERGEWALTIGTE FRAUEN und/<br />

oder einer RECHTSANWALT!N / einem RECHTSANWALT Ihres Vertrauens.

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