Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
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Bremen:. Arbeitsgruppe institutioneller Umgang mit Vergewaltigungsopfern<br />
OPFER einer VERGEWALTIGUNG<br />
^ oder einer anderen Straftat gegen die sexuelle SeJbsthcstimmung<br />
kann jede FRAU werden.<br />
WAS JEDES OPFER<br />
WISSEN MUSS:<br />
). Wenn Sie sexuell belästigt, unter Druck gesetzt oder wenn Sie<br />
vergewaltigt worden sind, brauchen Sie vor allem Unterstützung,<br />
, um mit. den seelischen und körperlichen Erniedrigungen fertig<br />
'<br />
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werden zu können, die Sie erleiden mußten. Auf der Rückseite<br />
dieses Merkblattes finden Sie Adressen und Telefonnummern, an<br />
die Sie sich vertrauensvoll wenden können.<br />
Insbesondere der NOTRUF FÜR VERGEWALTIGTE FRAUEN hat es sich<br />
zur Aufgabe gemacht, Ihnen zu helfen. Sie zu unterstützen.<br />
Sie finden dort <strong>Frauen</strong>, die für Ihre Situation Verständnis<br />
aufbringen, denen es teilweise selbst schon einmal wie Ihnen<br />
l<br />
gefühlen. Um sich besser vor weiteren peinlichen und erniedrii<br />
s<br />
, ergangen ist. Mit denen können Sie sich aussprechen und kostenlos<br />
beraten, was Sie künftig tun können, um Ihre eigene Situation<br />
besser zu .bewältigen und gegebenenfalls gegen den oder die<br />
Täter vorzugehen.<br />
2. Wenn Sie gegen den oder die Täter vorgehen wollen, werden Sie<br />
ebenfalls Unters tutzung brauchen. Vergewaltigungen gelten<br />
häufig noch als "Kavaliersdelikte" und führen auch bei den<br />
Opfern selbst oft zu großen Scham- und unberechtigten Schuld-<br />
genden Situationen zu schützen, sollten Sie sich mit einer<br />
RECHTSANWÄLTEN / einem RECHTSANWALT Ihrer Wahl beraten.<br />
Erstatten Sie nicht nur wegen der Vergewaltigung oder der<br />
sexuellen Belästigung Anzeige bei der <strong>Polizei</strong>, sondern auch<br />
wegen der damit verbundenen BELEIDIGUNG und KÖRPERVERLETZUNG..<br />
Letzteres ist allerdings nur bis zu drei Monaten nach der Tat<br />
möglich. Dann stehen Sie in einem möglichen Gerichtsverfahren<br />
nicht als relativ schutzlose Zeugin da, sondern können selbst<br />
als Klägerin (Nebenklägerin) mit einer Rechtsanwältin oder einem<br />
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens gegen den Täter auftreten.<br />
Besprechen Sie dies mit dem NOTRUF FÜR VERGEWALTIGTE FRAUEN und/<br />
oder einer RECHTSANWALT!N / einem RECHTSANWALT Ihres Vertrauens.