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Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern

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152<br />

4.1.2 Auswirkungen auf das Verhalten der <strong>Polizei</strong><br />

Nachdem die Strafverfolgung bei Körperverletzungen rechtlich<br />

<strong>von</strong> der Zuerkennung des "öffentlichen Interesses" /ibhängt und<br />

die Poli2ei da<strong>von</strong> ausgehen kann, daß den Mißhandlungen im<br />

Familienkreis dieses "öffentliche Interesse" regelmäßig nicht<br />

zuerkannt wird, ist sie auch nicht verpflichtet, Ermittlungen<br />

aufzunehmen - und sieht in vielen Fällen sogar <strong>von</strong> der Aufnahme<br />

bzw. Erstattung einer Strafanzeige ab:<br />

So führte z. B. die <strong>Polizei</strong> in Hamburg im<br />

Sept. /Okt. 1980 ca. 800 Einsätze wegen<br />

"Beziehungsstreitigkeiten im Familien- und<br />

Bekanntenkreis" durch - daraus resultierten<br />

jedoch nur 412 Anzeigen wcqen<br />

Körperverletzungen,<br />

Hausfriedensbruch,<br />

Nötigungen, Beleidigungen und Bedrohungen<br />

t Clausen 1981, 57) ;<br />

und in Bremen führten im Nov. 1983 94 Einsätze<br />

der Poli'/ei wegen Fami]ienstreitigkeiten zu 54<br />

Strafanzei gen 1 *'.<br />

Der für die deutsche <strong>Polizei</strong> bei "Familienstreitigkeiten"<br />

auffallend große Ermessensspielraum für die Kriminalisierung<br />

einer Handlung, hängt nicht nur <strong>von</strong> der Auslegung des<br />

"öffentlichen Interesses" bei der Körperverletzung ab. sondern<br />

sicherlich auch da<strong>von</strong>, daß hier nicht vom Opfer Anzeige auf dem<br />

<strong>Polizei</strong>revier erstattet wird, sondern die <strong>Polizei</strong> selbst am<br />

Tatort ist und damit direkte und unmittelbare Kenntnis vom<br />

Tatgeschehen und seinen Folgen hat. Und vor allem <strong>von</strong> dessen<br />

polizeilicher Beurteilung - und nicht <strong>von</strong> den Wünschen des<br />

Opfers - hängt die Entscheidung darüber ab, ob Anzeige<br />

9)Und für die USA ergibt sich, daß noch seltener, nämlich nur<br />

etwa in 10% der polizeiliehen Einsätze, Strafanzeigen gefertigt<br />

werden ( vgl. dazu 2. B. Lovi ng 1982; Bell 1984 und 1985).

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