Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
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Bremen : Arbeitsgruppe institutioneller Umgang<br />
mit Vergewaltigungsopfern<br />
M e r k b l a t t<br />
für das Verhalten <strong>von</strong> Polizelbeamten<br />
<strong>gegenüber</strong> Geschädigten bei Straftaten<br />
gegen die sexuelle Selbstbestimmung<br />
1. Die besondere Situation des Opfers, die sich aus dem Schamgefühl und aus<br />
dem Erlebten ergibt, ist zu berücksichtigen. Es ist da<strong>von</strong> auszugehen,<br />
daß das Opfer unter einem schweren Schock steht und gleichzeitig häufig<br />
bemüht sein wird, die Ereignisse zu verdrängen. Widersprüchliche Aussagen,<br />
mangelhaftes Erinnerungsvermögen oder mangelhafter Erinnerungswille<br />
sind deshalb nicht verwunderlich.<br />
2. Anzeigenannahme und Befragung des Opfers sind in einem unverschlossenen<br />
Raum ohne Publikumsverkehr möglichst durch ein und denselben Beamten<br />
durchzuführen. Oie Befragung durch die Schutzpolizei hat sich auf das<br />
Notwendigste zu beschränken und das Ziel. die Fahndung nach dem Täter<br />
zu ermöglichen.Fragen r.acn dem Lebensstil/Vorleben des Opfers sind deshalb<br />
zu unterlassen.<br />
3. Das Opfer ist bei der Schilderung des Erlebten möglichst nicht zu unterbrechen.<br />
4. Notwendige Fragen (lathergamj und Person de:; Täters) sind so zu formulieren,<br />
daß sie vom Opfer nicht ais Vorwurf aufgefaßt werden. Der Eindruck<br />
der Neugierde ist zu vermeiden.<br />
5. Dem Opfer ist der Grund "p-oini icher Fragen" zu erklären, we i 1 z.B.<br />
- nach dem Tätür gefahndet werden muß,<br />
- für 'das Strafverfahren beweiskräftiges Materiai gesammelt werden muß,<br />
- die Angaben benötigt werden, um dem Tatvordächtigon entsprechende<br />
Vorhalte machen zu können!<br />
- die Glaubwürdigkeit des Opvers balegt werden r.-iß, da der Tatverdächtige<br />
unter Umstanden behaupten". *ird, daß das Opfer unwahre Angaben<br />
mache.<br />
6. £s sind so viele (.;-wäise wie tno-jiich zu sichern, u.v«. sowohl beim Opfer<br />
als auch beim Väter.