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Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern

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Bremen : Arbeitsgruppe institutioneller Umgang<br />

mit Vergewaltigungsopfern<br />

M e r k b l a t t<br />

für das Verhalten <strong>von</strong> Polizelbeamten<br />

<strong>gegenüber</strong> Geschädigten bei Straftaten<br />

gegen die sexuelle Selbstbestimmung<br />

1. Die besondere Situation des Opfers, die sich aus dem Schamgefühl und aus<br />

dem Erlebten ergibt, ist zu berücksichtigen. Es ist da<strong>von</strong> auszugehen,<br />

daß das Opfer unter einem schweren Schock steht und gleichzeitig häufig<br />

bemüht sein wird, die Ereignisse zu verdrängen. Widersprüchliche Aussagen,<br />

mangelhaftes Erinnerungsvermögen oder mangelhafter Erinnerungswille<br />

sind deshalb nicht verwunderlich.<br />

2. Anzeigenannahme und Befragung des Opfers sind in einem unverschlossenen<br />

Raum ohne Publikumsverkehr möglichst durch ein und denselben Beamten<br />

durchzuführen. Oie Befragung durch die Schutzpolizei hat sich auf das<br />

Notwendigste zu beschränken und das Ziel. die Fahndung nach dem Täter<br />

zu ermöglichen.Fragen r.acn dem Lebensstil/Vorleben des Opfers sind deshalb<br />

zu unterlassen.<br />

3. Das Opfer ist bei der Schilderung des Erlebten möglichst nicht zu unterbrechen.<br />

4. Notwendige Fragen (lathergamj und Person de:; Täters) sind so zu formulieren,<br />

daß sie vom Opfer nicht ais Vorwurf aufgefaßt werden. Der Eindruck<br />

der Neugierde ist zu vermeiden.<br />

5. Dem Opfer ist der Grund "p-oini icher Fragen" zu erklären, we i 1 z.B.<br />

- nach dem Tätür gefahndet werden muß,<br />

- für 'das Strafverfahren beweiskräftiges Materiai gesammelt werden muß,<br />

- die Angaben benötigt werden, um dem Tatvordächtigon entsprechende<br />

Vorhalte machen zu können!<br />

- die Glaubwürdigkeit des Opvers balegt werden r.-iß, da der Tatverdächtige<br />

unter Umstanden behaupten". *ird, daß das Opfer unwahre Angaben<br />

mache.<br />

6. £s sind so viele (.;-wäise wie tno-jiich zu sichern, u.v«. sowohl beim Opfer<br />

als auch beim Väter.

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