Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
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keine Aussagen und Schlüsse für den Einzelfall zu 1 ",<br />
können deshalb auch <strong>Frauen</strong> keine konkrete Hilfe und<br />
Orientierung geben, sondern tragen eher noch zusätzlich<br />
zur Hilf- und Orientierungslosigkeit bei (s ' und sind damit<br />
nutzlos, überflüssig und mögli cherweise sogar schädlich.<br />
4. "Alltagstheorien":<br />
Die bisherigen verhaltensorientierten Ratschläge gehen<br />
allerdi ngs noch nicht einmal <strong>von</strong> statistischen<br />
Erkenntnissen und Gesetzmäßigkeiten aus, sondern <strong>von</strong><br />
Alltagstheorien, vom polizeiliehen "Erfahrungswissen",<br />
das allerdings, wie nicht zuletzt die bereits zitierte<br />
Umfrage <strong>von</strong> Baurmann (1983) zur Kenntnis der<br />
Phänomenologi e <strong>von</strong> Sexualdelikten bei höheren<br />
<strong>Polizei</strong>beamten gezeigt hat, äußerst fragwürdig, lückenhaft<br />
und eher <strong>von</strong> Vorurteilen als <strong>von</strong> überprüften und<br />
überprüfbaren Fakten geprägt ist.<br />
Die bisherigen verhaltensorientierten Ratschläge der<br />
<strong>Polizei</strong>' 61 setzen deshalb - und weil die <strong>Polizei</strong>, wenn<br />
überhaupt, dann nur diesen Teil der sexuellen <strong>Gewalt</strong> mit<br />
den ihr<br />
zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten<br />
4)Auch deshalb sind polizeiliche Ratschläge so wenig präzis und<br />
damit eigentlich unbrauchbar wie z. B. der <strong>von</strong> Mayer<br />
(19S3,68):"Ein allgemeiner Rat, ob sich <strong>Frauen</strong> in einer<br />
Notzuchtsituation wehren sollen oder nicht, kann nicht gegeben<br />
werden" oder der des "leitenden <strong>Polizei</strong>beamten" tDNP 1982,58):<br />
"Es kann keinen absolut richtigen Rat geben. Das in dem einen<br />
Fall richtig ist, kann im anderen falsch sein. Was bei einem<br />
Täter wirkt, provoziert den andern" - und sollten deshalb<br />
besser unterbleiben.<br />
5)Ein Beispiel dafür gibt ein Opfer in seiner Beurteilung der<br />
polizeilichen Vernehmung nach der Tat: "Ich hatte den Eindruck,<br />
daß man mir indirekt den Vorwurf machte, nicht abgeneigt<br />
gewesen zu sein, da ich mich nicht körperlich gewehrt hatte.<br />
Dabei hatte ich bis dahin immer gelesen und gehört, man solle<br />
den Täter in einer solchen Situation nicht provozieren und<br />
keine <strong>Gewalt</strong> entgegensetzen, um nicht alles noch schlimmer zu<br />
machen, abgesehen da<strong>von</strong>, daß man als Frau sowieso der<br />
unterlegene Teil ist"(Kahl 1965,57).<br />
6)Und nicht nur der <strong>Polizei</strong>, wie das vor kurzem im Bereich<br />
Kelheim vom „jindt agsabgeordne t en Dr. Merkl herausgegebene<br />
Merkblatt zeigt.