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Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern

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Was tun nach einer Vergewaltigung?<br />

Wenn Sie Opfer einer Vergewaltigung geworden<br />

sind, können Sie durch überlegtes Handeln dazu<br />

beitragen, daß der Täter strafrechtlich zur Verantwortung<br />

gezogen wird. Durch Ihre Strafanzeige<br />

helfen Sie mit, wertere <strong>Gewalt</strong>taten zu verhindern.<br />

Scheuen Sie auch dann nicht vor einer Anzeige<br />

zurück, wenn Sie die Angaben über die Tat als<br />

Belastung empfinden und Hemmungen haben,<br />

darüber zu sprechen. Die zuständigen Stellen<br />

haben dafür Verständnis und sind darauf vorbereitet,<br />

Ihnen zu helfen.<br />

• Je schneller Sie eine Vergewaltigung anzeigen,<br />

desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, den<br />

Täter zu ermitteln. Dafür ist es auch notwendig,<br />

Beweismittel wie Kleidung aufzubewahren und<br />

am Tatort nichts zu verändern.<br />

e Sie dürfen sich trotz der psychischen Belastung<br />

nicht waschen, um eine ausreichende Spurensicherung<br />

bei der anschließenden ärztlichen<br />

Untersuchung zu gewährleisten.<br />

• Die <strong>Polizei</strong> wird sie umgehend zum nächsten<br />

Krankenhaus oder zu einer Arztpraxis fahren.<br />

Die Ärztin bzw. der Arzt werden zunächst evtl. Verletzungen<br />

behandeln und schriftlich festhalten.<br />

Außerdem ist eine genaue Untersuchung der<br />

Geschlechtsorgane und des Unterleibsbereichs<br />

notwendig, um Spuren des Täters wie Spermien,<br />

Haare oder Kleidungsfasem festzustellen.<br />

Eine weitere ärztliche Untersuchung ist wegen<br />

einer möglichen Geschlechtskrankheit einige Zeit<br />

später angebracht. Gegebenenfalls sollte dann<br />

auch ein Schwangerschaftsfrühtest gemacht werden.<br />

Anzeige bei der <strong>Polizei</strong><br />

Sie können die Anzeige direkt bei der Kriminalpolizei<br />

oder auch bei jedem anderen <strong>Polizei</strong>revier<br />

erstatten. Darüber hinaus können Sie sich an die<br />

Staatsanwaltschaft oder an das zuständige Amtsgericht<br />

wenden oder eine Anwältin bzw. einen<br />

Anwalt damit beauftragen. Die Anzeige kann mündlich<br />

oder schriftlich erstattet werden. Sie sollte umgehend<br />

erfolgen, da so die Aufklärungschancen<br />

am größten sind. Eine spätere Anzeige erschwert<br />

Beweissicherung, Täterermittlung und -Überführung.<br />

Es besteht die Möglichkeit, daß die Anzeige<br />

in einem separaten Raum (nicht in allen <strong>Polizei</strong>dienststellen<br />

vorhanden) aufgenommen wird und<br />

daß dabei eine Person Ihres Vertrauens anwesend<br />

ist. Allen <strong>Polizei</strong>beamten und <strong>Polizei</strong>beamtinnen<br />

liegt ein Merkblatt mit Hinweisen für das Verhalten<br />

<strong>gegenüber</strong> Opfern <strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong>- und Sexualdelikten<br />

vor.<br />

Bei der Anzeigenaufnahme werden Sie meistens<br />

nur folgende Angaben machen müssen:<br />

• Personalien<br />

e Fahndungshinweise - Täterbeschreibung -<br />

Fahrzeugbeschreibung - Tatort - Tatzeit.<br />

Weitere Angaben werden vielfach erst bei der ausführlichen<br />

Vernehmung durch Beamte oder<br />

Beamtinnen der Kriminalpolizei notwendig sein.<br />

Über diese Vernehmung wird ein Protokoll angefertigt,<br />

das Sie genau durchlesen und gegebenenfalls<br />

ergänzen sollten, denn Ihrer Aussage kann entscheidender<br />

Beweiswert zukommen.<br />

Eine Unterstützung für Sie selbst könnte sein:<br />

das Erlebte sobald wie möglich niederschreiben<br />

zur eigenen Absicherung der Erinnerung und als<br />

Hilfe, mit dieser Erfahrung fertigzuwerden.

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