Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
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Was tun nach einer Vergewaltigung?<br />
Wenn Sie Opfer einer Vergewaltigung geworden<br />
sind, können Sie durch überlegtes Handeln dazu<br />
beitragen, daß der Täter strafrechtlich zur Verantwortung<br />
gezogen wird. Durch Ihre Strafanzeige<br />
helfen Sie mit, wertere <strong>Gewalt</strong>taten zu verhindern.<br />
Scheuen Sie auch dann nicht vor einer Anzeige<br />
zurück, wenn Sie die Angaben über die Tat als<br />
Belastung empfinden und Hemmungen haben,<br />
darüber zu sprechen. Die zuständigen Stellen<br />
haben dafür Verständnis und sind darauf vorbereitet,<br />
Ihnen zu helfen.<br />
• Je schneller Sie eine Vergewaltigung anzeigen,<br />
desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, den<br />
Täter zu ermitteln. Dafür ist es auch notwendig,<br />
Beweismittel wie Kleidung aufzubewahren und<br />
am Tatort nichts zu verändern.<br />
e Sie dürfen sich trotz der psychischen Belastung<br />
nicht waschen, um eine ausreichende Spurensicherung<br />
bei der anschließenden ärztlichen<br />
Untersuchung zu gewährleisten.<br />
• Die <strong>Polizei</strong> wird sie umgehend zum nächsten<br />
Krankenhaus oder zu einer Arztpraxis fahren.<br />
Die Ärztin bzw. der Arzt werden zunächst evtl. Verletzungen<br />
behandeln und schriftlich festhalten.<br />
Außerdem ist eine genaue Untersuchung der<br />
Geschlechtsorgane und des Unterleibsbereichs<br />
notwendig, um Spuren des Täters wie Spermien,<br />
Haare oder Kleidungsfasem festzustellen.<br />
Eine weitere ärztliche Untersuchung ist wegen<br />
einer möglichen Geschlechtskrankheit einige Zeit<br />
später angebracht. Gegebenenfalls sollte dann<br />
auch ein Schwangerschaftsfrühtest gemacht werden.<br />
Anzeige bei der <strong>Polizei</strong><br />
Sie können die Anzeige direkt bei der Kriminalpolizei<br />
oder auch bei jedem anderen <strong>Polizei</strong>revier<br />
erstatten. Darüber hinaus können Sie sich an die<br />
Staatsanwaltschaft oder an das zuständige Amtsgericht<br />
wenden oder eine Anwältin bzw. einen<br />
Anwalt damit beauftragen. Die Anzeige kann mündlich<br />
oder schriftlich erstattet werden. Sie sollte umgehend<br />
erfolgen, da so die Aufklärungschancen<br />
am größten sind. Eine spätere Anzeige erschwert<br />
Beweissicherung, Täterermittlung und -Überführung.<br />
Es besteht die Möglichkeit, daß die Anzeige<br />
in einem separaten Raum (nicht in allen <strong>Polizei</strong>dienststellen<br />
vorhanden) aufgenommen wird und<br />
daß dabei eine Person Ihres Vertrauens anwesend<br />
ist. Allen <strong>Polizei</strong>beamten und <strong>Polizei</strong>beamtinnen<br />
liegt ein Merkblatt mit Hinweisen für das Verhalten<br />
<strong>gegenüber</strong> Opfern <strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong>- und Sexualdelikten<br />
vor.<br />
Bei der Anzeigenaufnahme werden Sie meistens<br />
nur folgende Angaben machen müssen:<br />
• Personalien<br />
e Fahndungshinweise - Täterbeschreibung -<br />
Fahrzeugbeschreibung - Tatort - Tatzeit.<br />
Weitere Angaben werden vielfach erst bei der ausführlichen<br />
Vernehmung durch Beamte oder<br />
Beamtinnen der Kriminalpolizei notwendig sein.<br />
Über diese Vernehmung wird ein Protokoll angefertigt,<br />
das Sie genau durchlesen und gegebenenfalls<br />
ergänzen sollten, denn Ihrer Aussage kann entscheidender<br />
Beweiswert zukommen.<br />
Eine Unterstützung für Sie selbst könnte sein:<br />
das Erlebte sobald wie möglich niederschreiben<br />
zur eigenen Absicherung der Erinnerung und als<br />
Hilfe, mit dieser Erfahrung fertigzuwerden.