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Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern

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Beratung und Hilfe ist nötig<br />

Zu allererst brauchen Sie Hilfe und<br />

Beratung, wenn Sie eine Vergewaltigung,<br />

sexuelle Nötigung oder sexuelle Belästigung<br />

erlitten haben.<br />

In Hessen gibt es Notnifgruppen (s. Adressenliste),<br />

an die Sie sich wenden können.<br />

Die Notrufgruppen bieten Einzelgespräche<br />

an, in denen Sie über alles sprechen<br />

können, was Sie erlebt haben. Die Notrufgruppen<br />

sind für Sie da, wenn Sie offene<br />

Fragen haben, Beratung oder Hilfe<br />

brauchen.<br />

- Notrufgruppen besprechen mit Ihnen, ob<br />

Sie Anzeige erstatten wollen oder nicht.<br />

Sie gehen mit Ihnen zur <strong>Polizei</strong>, wenn Sie<br />

es wünschen oder leisten Hilfestellung<br />

bei der Suche einer Rechtsanwältin/eines<br />

Rechtsanwaltes.<br />

- Notrufgruppen können Ihnen Ärztinnen<br />

oder Therapeutinnen empfehlen und Sie<br />

zur Untersuchung begleiten.<br />

- Notrufgruppen unterstützen und helfen<br />

Ihnen in der Zeit bis zur Gerichtsverhandlung<br />

und bieten Ihnen an, Sie in die<br />

Gerichtsverhandlung zu begleiten.<br />

- Notrufgruppen führen angeleitete Selbstriilfegruppen<br />

durch, wo Sie mit Flauen<br />

sprechen können, die ähnliches erlebt<br />

haben.<br />

Wenn Sie Anzeige erstatten wollen<br />

Falls Sie Anzeige erstatten wollen, sollten<br />

Sie wissen, daß die <strong>Polizei</strong> dann <strong>von</strong> Amts<br />

wegen verpflichtet ist, den Täter zu ermitteln.<br />

Sie können Ihre Strafanzeige danach<br />

nicht mehr rückgängig machen, denn Vergewaltigung<br />

ist ein Verbrechen und muß<br />

durch die <strong>Polizei</strong> verfolgt werden.<br />

Unabhängig da<strong>von</strong>, ob Sie sich sofort nach<br />

der Tat zu einer Anzeige entschließen<br />

können, sollten Sie folgendes tun:<br />

• Suchen Sie eine Ärziin/einen Arzt oder<br />

den Notdienst eines Krankenhauses auf<br />

und waschen Sie sich vor dem Arztbesuch<br />

nicht. Die ärztliche Untersuchung<br />

ist wichtig für die Sicherung <strong>von</strong> gerichtlichen<br />

Beweisen. Lassen Sie sich die<br />

Befunde der Untersuchung schriftlich<br />

attestieren.<br />

• Bewahren Sie Ihre Kleidungsstücke<br />

ungewaschen auf,<br />

• Gehen Sie zu einer Rechtsanwältin/emem<br />

Rechtsanwalt. Dort erhalten Sie rechtliche<br />

Aufklärung. Eine Rechtsanwältin/Rechtsanwalt<br />

kann schriftlich für Sie Anzeige<br />

erstatten und Strafantrag stellen. Die Stellung<br />

des Strafantrages muß innerhalb<br />

einer Frist <strong>von</strong> drei Monaten nach der Tat<br />

erfolgen.<br />

• Sie können eine Anzeige aber auch<br />

direkt bei der Kriminalpolizei erstatten.<br />

Dort werden Sie ausführlich nach dem<br />

Tathergang befragt, Sie können eine<br />

Person Ihres Vertrauens mit zur Kriminalpolizei<br />

nehmen oder verlangen, daß Ihre<br />

Vernehmung durch eine weibliche<br />

Beamtin durchgeführt wird.

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