Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
131<br />
3. Geschädigte möglichst alleine hören<br />
Begleitpersonen der Geschadigten sollten in der Regel bei der Ar.rdgenaufnahme<br />
nicht anwesend sein, es sei denn, daR sie erkennbar als Vcrtrauensperton<br />
oder psychische Stütze dem Opfer zur Seite zu stehen verlogen.<br />
Kommen Begleitpersonen als Zeuge des Vorfalls in Betracht, Ist ihre Anwesenheit<br />
bei der Anzeigenannahme grundsätzlich auszuschlieflen. Ehemänner,<br />
Lebenspartner und Erziehungsberechtigte sind Insbesondere nicht nur Im<br />
Interesse der Wahrheitsfindung, sondern auch aus psychologischen Gründen<br />
zu motivieren, nicht bei der Anzeigenaufnahme zugegen zu sein.<br />
Diese» Erfordernis ergibt sich eus kriminologischen Erkenntr.irscn c<br />
den Erfahrungen der Praxis, wonach gerade das Opfer eines Sexualdelikts<br />
weitaus mehr bereit Ist, <strong>gegenüber</strong> einen« neutralen Dritten - hier such der<br />
<strong>Polizei</strong> - über den Sachverhalt zu berichten, wenn es nicht befürchten muß,<br />
sich Vorwürfen aus dem familiären Bereich auszusetzen.<br />
Opfertituation<br />
UahrhcitsprüfL-ngen bei der Anzeigenaufnähme sind nicht vorzunehmen. Ein<br />
sachlicher Hinweis auf die Verantwortlichkeit für dsa Gesagte nufi genügen.<br />
Umständliche und stSndig wiederholte Belehrungen über die Wahrheitspflicht<br />
krinken das Opfer, das tatsächlich einer Straftat ausgesetzt war, auch<br />
wenn diese unter anscheinend dubiosen Daständen erfolgte. Vorhaltungen<br />
über ein vermeintliches FehlverhtLten der Geschadigten haben grundsStzlicS<br />
nu unterbleiben. Dies gilt Insbesondere in bezug auf anscheinend leichtsinniges<br />
Verhalten des Opfer», mangelnde Gegenwehr, verspätete Anzeigenerstattung<br />
oder bereits beseitigte Tatspuren.<br />
Eine Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Geschädigten hat bei der Anzeigenaufnshne<br />
zu unterbleiben.<br />
Auch das Fehlen <strong>von</strong> äußerlich sichtbaren Verletzunaen Ist kein Grund, den<br />
angezeigten Vorgang in Zweifel zu ziehen.<br />
5. <strong>Polizei</strong>liche Reaktion bei der Anzeipenerstattunq<br />
Opfer <strong>von</strong> Sexualstraftaten »Ind sensibel <strong>gegenüber</strong> Reaktionen Ihrer Umwelt.<br />
Die» Ist besonders <strong>von</strong> der <strong>Polizei</strong> als AnLaufstation Geschädigter zu berücksichtigen.<br />
Wertende, anzügliche oder diskriminierende Äußerungen «Ossen<br />
unterbleiben.<br />
Ein sachliches Gespräch 1n einer neutralen Atmosphäre hilft gerade in der<br />
Anlaufphase sowohl dem tatsächlichen eis auch dem vermeintlichen Opfer.