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Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern

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3. Geschädigte möglichst alleine hören<br />

Begleitpersonen der Geschadigten sollten in der Regel bei der Ar.rdgenaufnahme<br />

nicht anwesend sein, es sei denn, daR sie erkennbar als Vcrtrauensperton<br />

oder psychische Stütze dem Opfer zur Seite zu stehen verlogen.<br />

Kommen Begleitpersonen als Zeuge des Vorfalls in Betracht, Ist ihre Anwesenheit<br />

bei der Anzeigenannahme grundsätzlich auszuschlieflen. Ehemänner,<br />

Lebenspartner und Erziehungsberechtigte sind Insbesondere nicht nur Im<br />

Interesse der Wahrheitsfindung, sondern auch aus psychologischen Gründen<br />

zu motivieren, nicht bei der Anzeigenaufnahme zugegen zu sein.<br />

Diese» Erfordernis ergibt sich eus kriminologischen Erkenntr.irscn c<br />

den Erfahrungen der Praxis, wonach gerade das Opfer eines Sexualdelikts<br />

weitaus mehr bereit Ist, <strong>gegenüber</strong> einen« neutralen Dritten - hier such der<br />

<strong>Polizei</strong> - über den Sachverhalt zu berichten, wenn es nicht befürchten muß,<br />

sich Vorwürfen aus dem familiären Bereich auszusetzen.<br />

Opfertituation<br />

UahrhcitsprüfL-ngen bei der Anzeigenaufnähme sind nicht vorzunehmen. Ein<br />

sachlicher Hinweis auf die Verantwortlichkeit für dsa Gesagte nufi genügen.<br />

Umständliche und stSndig wiederholte Belehrungen über die Wahrheitspflicht<br />

krinken das Opfer, das tatsächlich einer Straftat ausgesetzt war, auch<br />

wenn diese unter anscheinend dubiosen Daständen erfolgte. Vorhaltungen<br />

über ein vermeintliches FehlverhtLten der Geschadigten haben grundsStzlicS<br />

nu unterbleiben. Dies gilt Insbesondere in bezug auf anscheinend leichtsinniges<br />

Verhalten des Opfer», mangelnde Gegenwehr, verspätete Anzeigenerstattung<br />

oder bereits beseitigte Tatspuren.<br />

Eine Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Geschädigten hat bei der Anzeigenaufnshne<br />

zu unterbleiben.<br />

Auch das Fehlen <strong>von</strong> äußerlich sichtbaren Verletzunaen Ist kein Grund, den<br />

angezeigten Vorgang in Zweifel zu ziehen.<br />

5. <strong>Polizei</strong>liche Reaktion bei der Anzeipenerstattunq<br />

Opfer <strong>von</strong> Sexualstraftaten »Ind sensibel <strong>gegenüber</strong> Reaktionen Ihrer Umwelt.<br />

Die» Ist besonders <strong>von</strong> der <strong>Polizei</strong> als AnLaufstation Geschädigter zu berücksichtigen.<br />

Wertende, anzügliche oder diskriminierende Äußerungen «Ossen<br />

unterbleiben.<br />

Ein sachliches Gespräch 1n einer neutralen Atmosphäre hilft gerade in der<br />

Anlaufphase sowohl dem tatsächlichen eis auch dem vermeintlichen Opfer.

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