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Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern

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139<br />

Bremen: Arbeitsgruppe institutioneller Umgang mit Vergewaltigungsopfern<br />

| OV 2.1.3<br />

MERKBLATT<br />

Anlage 4<br />

Erste Maßnahmen der Kriminalbereitschaft bei Vergewaltigung<br />

u.a. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung<br />

1 . Grundsatze<br />

Die nachfolgenden Merkpunkte sollen sicherstellen * daß<br />

bei den ersten Ermittlungs- und Beweissicherungsh'andlungen<br />

kein grundsatzlich wichtiger Punkt unberücksichtigt<br />

bleibt. Sie können nur ein Anhalt sein.Jeder Einzelfall<br />

kann darüberhinaus Maßnahmen erforderlich machen.<br />

Es ist normalkritisch vorzugehen .Soweit nicht ganz konkrete<br />

Anhaltspunkte für eine Vortäuschung vorhanden sind, ist den<br />

Angaben des Opfers Glauben zu schenken,Die ermittelnden<br />

Beamten dürfen sich nicht <strong>von</strong> subjektiven Eindrücken<br />

leiten lassen.Auch wenn Angaben zweifelhaft erscheinen,<br />

was aus der psychischen Verfassunq des Opfers nach einer<br />

solchen Tat resultieren kann, sind alle beweiserheblichen<br />

Maßnahmen durchzuführen.<br />

Das Opfer einer Vergewaltigung ist gerade nach der Tat<br />

auf eine höfliche und freundliche Behandlung angewiesen.<br />

Unnötige Befragungen und Doppelvernehmungen sind zu vermelden.<br />

Zunächst ist nur das zu erfragen, was zur Durchführung<br />

der ersten Maßnahmen erforderlich Ist. Diq ausführliche,<br />

gründliche Vernehmung ist Sache dea Fachkommtssariats(2./6.<br />

K.).<br />

2. Checkliste —Geschä'dlgte--<br />

2.1Vernehmung<br />

- nur soweit für erste Maßnahmen<br />

erforderlich/soweit^<br />

möglich Protokollaufnahme

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