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Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern

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BPFI Ainring<br />

FB II<br />

a33<br />

ERSTER ANGRIFF BEI SEXUALDELIKTEN<br />

1 Vorbemerkungen<br />

1.1 Die Behandlung <strong>von</strong> Opfern <strong>von</strong> Sexualdelikten bei der PoJizei und im<br />

weiteren Verlauf des Strafverfahrens wird in der Öffentlichkeit vermehrt<br />

kritisiert.<br />

1.2 Als Folge da<strong>von</strong> erstatten Opfer in zunehmendem Maß keine Anzeige.<br />

1.3 Damit gelangen schwerwiegende Straftaten nicht zur Kenntnis der<br />

<strong>Polizei</strong> und Justiz.<br />

l.U<br />

Sei lenstraftäter bleiben so über längere Zeit hinweg unentdeckt.<br />

2 Grundsätzliches zur Anzei Renauf nähme<br />

2.1 Die Bearbeitung <strong>von</strong> Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung<br />

- ausgenommen §§ 183, 183 a StGB - ist Aufgabe der Kriminalpolizei.<br />

2.2 Trot2dern sind Anzeigen strafbarer Handlung <strong>von</strong> jeder <strong>Polizei</strong>dienststelle<br />

ohne Rücksicht auf ihre tatsächliche oder örtliche Zuständigkeit entgegenzunehmen<br />

und ErstmaBnahmen einzuleiten {Sicherungsangriff).<br />

3 Psychische Situation der Geschädigten<br />

Opfer <strong>von</strong> Sittlichkeitsdelikten<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

befinden sich in einer seelischen Ausnahmesituation<br />

reden häufig "konfus", sind äußerst aufgeregt und erwecken nicht<br />

seilen einen verwirrten Eindruck<br />

stehen u. U. unter Alkohol- oder Drogeneinfluß (das ist noch kein<br />

Anhaltspunkt für eine falsche Angabe!)<br />

reagieren äußerst empfindlich auf die Umweh, z. B. auf wertende,<br />

anzügliche oder diskriminierende Äußerungen.<br />

Verhalten bei der Anzeigenaufnähme<br />

Grundsätzlich sollte schon die Anzeigenauf nähme durch die Kriminalpolizei<br />

erfolgen. Ist dies nicht möglich, dann<br />

o<br />

o<br />

sollte die erste Befragung in einem seperaten, ruhigen Raum <strong>von</strong><br />

nicht mehr als 2 Beamten durchgeführt werden<br />

sollten keine Zuhörer anwesend sein; das Opier darf aber eine Person<br />

seines Vertrauens dabei haben<br />

Du5 - 3, Vb - 3.1/3.2<br />

Di/83 / 2

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