Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
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BPFI Ainring<br />
FB II<br />
a33<br />
ERSTER ANGRIFF BEI SEXUALDELIKTEN<br />
1 Vorbemerkungen<br />
1.1 Die Behandlung <strong>von</strong> Opfern <strong>von</strong> Sexualdelikten bei der PoJizei und im<br />
weiteren Verlauf des Strafverfahrens wird in der Öffentlichkeit vermehrt<br />
kritisiert.<br />
1.2 Als Folge da<strong>von</strong> erstatten Opfer in zunehmendem Maß keine Anzeige.<br />
1.3 Damit gelangen schwerwiegende Straftaten nicht zur Kenntnis der<br />
<strong>Polizei</strong> und Justiz.<br />
l.U<br />
Sei lenstraftäter bleiben so über längere Zeit hinweg unentdeckt.<br />
2 Grundsätzliches zur Anzei Renauf nähme<br />
2.1 Die Bearbeitung <strong>von</strong> Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung<br />
- ausgenommen §§ 183, 183 a StGB - ist Aufgabe der Kriminalpolizei.<br />
2.2 Trot2dern sind Anzeigen strafbarer Handlung <strong>von</strong> jeder <strong>Polizei</strong>dienststelle<br />
ohne Rücksicht auf ihre tatsächliche oder örtliche Zuständigkeit entgegenzunehmen<br />
und ErstmaBnahmen einzuleiten {Sicherungsangriff).<br />
3 Psychische Situation der Geschädigten<br />
Opfer <strong>von</strong> Sittlichkeitsdelikten<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
befinden sich in einer seelischen Ausnahmesituation<br />
reden häufig "konfus", sind äußerst aufgeregt und erwecken nicht<br />
seilen einen verwirrten Eindruck<br />
stehen u. U. unter Alkohol- oder Drogeneinfluß (das ist noch kein<br />
Anhaltspunkt für eine falsche Angabe!)<br />
reagieren äußerst empfindlich auf die Umweh, z. B. auf wertende,<br />
anzügliche oder diskriminierende Äußerungen.<br />
Verhalten bei der Anzeigenaufnähme<br />
Grundsätzlich sollte schon die Anzeigenauf nähme durch die Kriminalpolizei<br />
erfolgen. Ist dies nicht möglich, dann<br />
o<br />
o<br />
sollte die erste Befragung in einem seperaten, ruhigen Raum <strong>von</strong><br />
nicht mehr als 2 Beamten durchgeführt werden<br />
sollten keine Zuhörer anwesend sein; das Opier darf aber eine Person<br />
seines Vertrauens dabei haben<br />
Du5 - 3, Vb - 3.1/3.2<br />
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