Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
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Vergewaltigung gem. S 177 StGB ( PKS-<br />
Schlüsselzahl 1110)<br />
sexuelle Nötigung gem. § 178 StGB ( PKS-<br />
Schlüsseizahl 11 20)<br />
körperliche <strong>Gewalt</strong>taten:<br />
Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen<br />
gem. §fi 211, 212, 213, 216 StGB ( PKS-<br />
Schlüsselzahlen 01 00 und 0210)<br />
gefährliche und schwere Körperverletzung<br />
gem. 6§ 223A, 224, 225, 227, 229 (PKS-<br />
Schlüsselzahl 2220; im folgenden nur<br />
mehr als "Körperverletzung" bezeichnet)<br />
Bereicherungs-<strong>Gewalt</strong>taten:<br />
Handtaschenraub (PKS-Schlüsselzahl 2160)<br />
Raub, räuberische Erpressung,<br />
räuberischer Angri ff auf Kraftfahrer<br />
gem. §§ 249-252,255,316A (PKS-<br />
Schlüsselzahl 2100 • ohne<br />
Handtaschenraub).<br />
Unberücksichtigt bleibt der sexuelle Hißbrauch <strong>von</strong><br />
Kindern gem. § 176 StGB, bei dem zwar auch<br />
überwiegend weibliche Opfer erfaßt werden (1986 zu<br />
78,3X), der jedoch zu eigenständige Merkmale hat,<br />
als daß<br />
er bei einer Untersuchung der "<strong>Gewalt</strong> gegen<br />
<strong>Frauen</strong>" angemessen berücksichtigt werden könnte.<br />
Variablen:<br />
Die Auswertung möglicherweise relevanter Variablen<br />
muß sich an dem orientieren, was in der PKS<br />
Überhaupt erfaßt wird; und das sind hier vor allem:<br />
Anzahl, Geschlecht und Alter <strong>von</strong> Opfern und<br />
Tätern<br />
Beziehungen zwischen Tätern und Opfern<br />
Tatzeiten<br />
Tatörtlichkei ten