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Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern

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149<br />

4.1 Zur Kritik am polizeilichen Vorgehen bei<br />

"Familienstreitigkeiten"<br />

Die Kritik am polizeilichen Vorgehen richtet sich vor allem<br />

darauf, daß<br />

die <strong>Polizei</strong> 2U wenig tut, bei ihrem<br />

Einschreiten bei Familienstreitigkeiten die<br />

Belange und Bedürfnisse der mißhandelten<br />

<strong>Frauen</strong> zu weni g berücksichtigt und durch<br />

dieses Verhalten dazu beiträgt, daß diese<br />

<strong>Gewalt</strong> nicht abnimmt, sondern zunimmt" 1 ; daß<br />

dieses Verhalten der <strong>Polizei</strong> zumindest zum<br />

Teil mit den ihr strafprozessual vorgegebenen<br />

(und ebenfalls international vergleichbaren)<br />

Rollenmustern zu tun hat und daß<br />

eine Änderung des polizeilichen Verhaltens<br />

zumindest langfristig durch eine Änderung eben<br />

dieser Rollenmuster erreicht werden sollte,<br />

kurz- und mittelfristig durch eine stärkere<br />

Sensibilisierung der <strong>Polizei</strong> für die<br />

Bedürfnisse der mißhandelten <strong>Frauen</strong>.<br />

5)Dobash/Dobash (1979) kommen in ihrer vergleichenden<br />

Untersuchung <strong>von</strong> Großbritannien und den USA zu dem Ergebnis:<br />

"Police rarely bring a criminal prosecution for assault on a<br />

woman".<br />

Und Bell kritisiert für die US-<strong>Polizei</strong> aufgrund seiner<br />

langjährigen

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