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Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern

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ist hier auch in der Tat objektiv überfordert: Denn da bei<br />

"Familienstreitigkeiten" das "Öffentliche Interesse" an einer<br />

Strafverfolgung <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft regelmäßig verneint<br />

wird, sieht auch die <strong>Polizei</strong> keinen Anlaß zu strafverfolgenden<br />

oder sonstigen polizeilichen Maßnahmen - und für die<br />

Streitschlichtung und Konfliktregelung fühlen sich die Beamten<br />

weder zuständig noch ausgebildet.<br />

Nicht nur wegen der quantitativen und qualitativen Bedeutung<br />

dieser <strong>Gewalt</strong>taten, sondern auch wegen der Erfahrungen, die vor<br />

allem in Großbritanni en und den USA gemacht worden sind - hier<br />

hat der Vorwurf an die <strong>Polizei</strong>, sie trage durch ihr Nichts-Tun<br />

dazu bei, daß diese <strong>Gewalt</strong>taten noch zunähmen, i nzwi sehen zu<br />

gesetzlichen Änderungen der Eingriffs- und<br />

Maßnahmemögli chkeiten geführt -, sollte eine andere Auslegung<br />

des "öffentlichen Interesses" bei "Familienstreitigkeiten"<br />

diskutiert und die <strong>Polizei</strong> durch Aus- und Fortbildung besser<br />

als bisher auf ihre (Streitschlichtungs)aufgaben vorbereitet<br />

werden - entsprechende Vorschläge dazu werden gemacht.

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