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Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern

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Bereits diese "Internationalitat" des Problems "<strong>Gewalt</strong> gegen<br />

<strong>Frauen</strong>", seiner Karriere und der jeweils bewirkten Diskussionen<br />

und Reaktionen deutet darauf hin, daß die Ursachen für diese<br />

Karriere nicht, zumi ndest nicht in erster Linie, in Fragen der<br />

Statistik, also etwa in erheblichen quantitativen Zunahmen<br />

dieser <strong>Gewalt</strong>taten zu suchen sind (denn solche Prägen und<br />

Entwicklungen sind in der Regel gesellschaftsspezifisch<br />

"national"), sondern in Fragen der Heubewertung dieser<br />

<strong>Gewalt</strong>taten: Heu ist nicht das Ausmaß an "<strong>Gewalt</strong> gegen <strong>Frauen</strong>",<br />

neu ist, daß diese <strong>Gewalt</strong> nicht mehr hingenommen, sondern<br />

problematisiert, angegri ffen, neu bewertet und abgelehnt wird.<br />

Ihre Ursache hat diese Heubewertung vor allem in dem (noch<br />

andauernden)" sozialen Prozeß der Gleichberechtigung und-<br />

Gleichstellung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> mit <strong>Männern</strong>, der Zuerkennung gleicher<br />

Rechte und Freiheiten für <strong>Frauen</strong>; entscheidenden Anteil an<br />

dieser Heubewertung hat deshalb auch (in allen Ländern! die<br />

feministische Bewegung, die durch Enttabuierung,<br />

Skandalisierung und Dramatisierung der "<strong>Gewalt</strong> gegen <strong>Frauen</strong>"<br />

vor allem drei "Problembündel" deutlich gemacht hat:<br />

1. Di e sekundäre Viktimisierung weiblicher Opfer<br />

sexueller <strong>Gewalt</strong>taten durch das Vorhandensein<br />

opfertfrauen)feindlicher Vorstellungen und<br />

Vorgehensweisen bei der allgemeinen und<br />

institutioneilen Reaktion auf Opfer <strong>von</strong><br />

Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen.<br />

2. Den tatsächlichen <strong>Gewalt</strong>Charakter angeblich<br />

sexuell motivierter Delikte und die<br />

Problematik der Auslegung des <strong>Gewalt</strong>begriffes<br />

bei diesen Taten durch die Rechtsprechung.<br />

3. Das große Ausmaß an privater, familialer<br />

<strong>Gewalt</strong> und die unzulänglichen Reaktionen<br />

formeller Instanzen und Institutionen darauf.

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