Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
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Bereits diese "Internationalitat" des Problems "<strong>Gewalt</strong> gegen<br />
<strong>Frauen</strong>", seiner Karriere und der jeweils bewirkten Diskussionen<br />
und Reaktionen deutet darauf hin, daß die Ursachen für diese<br />
Karriere nicht, zumi ndest nicht in erster Linie, in Fragen der<br />
Statistik, also etwa in erheblichen quantitativen Zunahmen<br />
dieser <strong>Gewalt</strong>taten zu suchen sind (denn solche Prägen und<br />
Entwicklungen sind in der Regel gesellschaftsspezifisch<br />
"national"), sondern in Fragen der Heubewertung dieser<br />
<strong>Gewalt</strong>taten: Heu ist nicht das Ausmaß an "<strong>Gewalt</strong> gegen <strong>Frauen</strong>",<br />
neu ist, daß diese <strong>Gewalt</strong> nicht mehr hingenommen, sondern<br />
problematisiert, angegri ffen, neu bewertet und abgelehnt wird.<br />
Ihre Ursache hat diese Heubewertung vor allem in dem (noch<br />
andauernden)" sozialen Prozeß der Gleichberechtigung und-<br />
Gleichstellung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> mit <strong>Männern</strong>, der Zuerkennung gleicher<br />
Rechte und Freiheiten für <strong>Frauen</strong>; entscheidenden Anteil an<br />
dieser Heubewertung hat deshalb auch (in allen Ländern! die<br />
feministische Bewegung, die durch Enttabuierung,<br />
Skandalisierung und Dramatisierung der "<strong>Gewalt</strong> gegen <strong>Frauen</strong>"<br />
vor allem drei "Problembündel" deutlich gemacht hat:<br />
1. Di e sekundäre Viktimisierung weiblicher Opfer<br />
sexueller <strong>Gewalt</strong>taten durch das Vorhandensein<br />
opfertfrauen)feindlicher Vorstellungen und<br />
Vorgehensweisen bei der allgemeinen und<br />
institutioneilen Reaktion auf Opfer <strong>von</strong><br />
Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen.<br />
2. Den tatsächlichen <strong>Gewalt</strong>Charakter angeblich<br />
sexuell motivierter Delikte und die<br />
Problematik der Auslegung des <strong>Gewalt</strong>begriffes<br />
bei diesen Taten durch die Rechtsprechung.<br />
3. Das große Ausmaß an privater, familialer<br />
<strong>Gewalt</strong> und die unzulänglichen Reaktionen<br />
formeller Instanzen und Institutionen darauf.