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Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern

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sich auch entsprechend prägend auf die (auch polizeilichen)<br />

Reaktionen auf weibliche Opfer <strong>von</strong> sexuellen <strong>Gewalt</strong>taten aus<br />

und gruppieren sich dabei um 2 zentrale Annahmen:<br />

ErBte Annahme:<br />

"Einer anständigen = sich richtig, nämlich den<br />

traditionellen Rollenvorstellungen entsprechend<br />

verhaltenden Frau = kann so etwas nicht passieren."<br />

Pasaiert eine sexuelle <strong>Gewalt</strong>tat dann trotzdem (vgl.dazu<br />

auch Finkelhor 1986,29),<br />

dann hat die Frau sich eben falsch verhalten, indem<br />

sie den Täter zu dieser Tat provoziert hat, etwa<br />

durch die (aufreizende) Art ihrer Kleidung, durch<br />

die Art ihres Aufenthaltes an (gefährlichen,<br />

kriminogenen) Orten wie Bars, Diskotheken, der<br />

Wohnung des Täters oder abgelegenen Straßen und<br />

Plätzen zur Nachtzeit, durch die Art ihres<br />

Verhaltens etwa als Anhalterin oder durch ähnliches,<br />

die "Tat provozierendes Verhalten" (Michaelis-<br />

Arntzen 1985, 70f. ) ;<br />

dann hat die Frau sich falsch verhalten, indem sie<br />

tatsächlich einen geheimen, möglicherweise<br />

verdrängten Wunsch nach dieser <strong>Gewalt</strong>tat hatte<br />

"alle <strong>Frauen</strong> wollen insgeheim vergewaltigt werden",<br />

weil ja ohne Kooperation des Opfers insbesondere<br />

eine sexuelle <strong>Gewalt</strong>tat gar nicht zu verwirklichen<br />

sei (Faden-Nadelöhr-Gleichnis; "kein Mann kann mit<br />

herabgelassener Hose so schnell laufen wie eine Frau<br />

mit hochgeschlagenem Rock" etc.);<br />

dann wollte sich die Frau tatsächlich nur<br />

nachträglich an einem Mann rächen oder eine<br />

ungewollte Schwangerschaft "rechtfertigen".

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