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PC Games Hardware Magazin Ebay-Schnäppchen (Vorschau)

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<strong>Ebay</strong>-<strong>Schnäppchen</strong> | special<br />

Rechtliche Aspekte<br />

Noch bevor wir einen Blick<br />

auf die konkreten Produkte<br />

werfen, wagen wir uns an eine Einschätzung<br />

der Rechtslage. Gegenüber<br />

dem Kauf beim Händler Ihres<br />

Vertrauens gibt es nämlich einige<br />

wichtige Unterschiede.<br />

Die Einfuhr von Waren<br />

Trotz der Globalisierung ist die<br />

Einfuhr von Waren durch Privatpersonen<br />

immer noch ein bürokratischer<br />

Akt mit vielen Fallstricken.<br />

Es gilt, zahlreiche Regelungen zu<br />

beachten, um ungeplante Mehrkosten<br />

in Form von Zollabgaben und<br />

Steuern zu verhindern. Teilweise<br />

kann die Einfuhr einer Ware auch<br />

komplett untersagt werden, beispielsweise<br />

wenn sie zwingend<br />

vorgeschriebene EU-Normen nicht<br />

erfüllt oder ihr Inhalt nach nationalen<br />

Normen rechtswidrig ist. Im<br />

Einzelfall drohen strafrechtliche<br />

Konsequenzen. Nachfolgend erhalten<br />

Sie eine Übersicht, was bei der<br />

Einfuhr von <strong>PC</strong>-<strong>Hardware</strong>, Unterhaltungselektronik<br />

und <strong>PC</strong>-Spielen<br />

zu beachten ist.<br />

Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie<br />

mit dem deutschen Zoll in Kontakt<br />

kommen, wenn Sie eine Ware aus<br />

einen Nicht-EU-Staat nach Deutschland<br />

einführen. Die Einfuhr kann<br />

auf vielerlei Wegen geschehen, sei<br />

es per Postversand oder persönlich,<br />

z. B. nach einer USA-Reise.<br />

Umso wichtiger ist es, bereits im<br />

Vorfeld Informationen zu etwaigen<br />

Abgaben, Steuern und Formularen<br />

einzuholen. Eine hilfreiche Anlaufstelle<br />

für die Erstberatung ist die<br />

Website des deutschen Zolls (www.<br />

zoll.de). Neben zahlreichen Informationsseiten,<br />

Faltblättern und<br />

Broschüren bietet der Zoll eine zentrale,<br />

unverbindliche Auskunft für<br />

Privatpersonen und Unternehmen<br />

über das Zollrecht. Doch nicht nur<br />

beim Versand aus einem Nicht-EU-<br />

Staat kann der Zoll kontrollieren.<br />

Auch innerhalb der EU versandte<br />

Pakete können überprüft werden.<br />

Indizierte Computerspiele<br />

Typische Probleme bereitet die<br />

Einfuhr von indizierten, weil jugendgefährdenden<br />

Computerspielen<br />

und Videospielen mit verfassungswidrigen<br />

Inhalten. Einen<br />

ausführlichen Artikel zu diesem<br />

Thema finden Sie in der Ausgabe<br />

09/2012 sowie online in zwei Teilen<br />

auf unserer Website. Bereits im<br />

Vorfeld der Einfuhr bietet es sich<br />

daher an, genau zu überprüfen, ob<br />

das fragliche Computerspiel auf<br />

einer der Listen für jugendgefährdende<br />

Medien aufgeführt ist oder<br />

strafrechtliche Verfahren abgeschlossen<br />

wurden. Entsprechende<br />

Auskünfte erhalten Sie kostenlos<br />

bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende<br />

Medien (www.<br />

bpjm.de). Hierbei gilt es drei Szenarien<br />

zu unterscheiden: 1) Das<br />

Spiel ist indiziert (Liste A), weist<br />

aber keine strafrechtlichen Inhalte<br />

auf. 2) Das Spiel ist indiziert und es<br />

wurde gerichtlich festgestellt, dass<br />

es strafrechtlich relevante Gewaltdarstellung<br />

(§ 131 StGB) enthält. 3)<br />

Das Spiel enthält Kennzeichen verfassungswidriger<br />

Organisationen<br />

(§§ 86, 86a StGB).<br />

Im ersten Fall regelt § 15 Abs. 1<br />

Nr. 5 JuSchG die Einfuhr im Wege<br />

des Versandhandels und untersagt<br />

diese. Nach herrschender Meinung<br />

soll diese Vorschrift jedoch nicht<br />

für den erwachsenen Endverbraucher<br />

gelten, da insoweit keine<br />

Jugendschutzbelange betroffen<br />

sind [Liesching/Schuster, Jugendschutzrecht,<br />

5. Auflage, 2011, § 15<br />

JuschG Rn. 32; OLG Hamm, Urt.<br />

v. 22.03.2000 – Az.: 2 Ss 1291/99].<br />

Die Einfuhr eines (einfach) jugendgefährdenden<br />

Spiels ohne<br />

strafbare Inhalte, persönlich oder<br />

im Wege des Versandhandels, ist<br />

daher erlaubt, solange dies durch<br />

eine erwachsene Person und ausschließlich<br />

für dieselbe geschieht.<br />

Vermeiden Sie daher die Einfuhr<br />

für andere Personen, insbesondere<br />

Minderjährige, da ansonsten strafrechtliche<br />

Konsequenzen drohen.<br />

Vermeiden Sie zudem die Einfuhr<br />

mehrerer indizierter Spiele gleichzeitig,<br />

um nicht in den Verdacht<br />

der Verbreitung zu kommen.<br />

Vollkommen unabhängig vom Alter<br />

der Person ist die Einfuhr in den<br />

Fällen zwei und drei vollständig untersagt.<br />

Die Zollbehörden werden<br />

bei Entdeckung der (versuchten)<br />

Einfuhr die zuständige Staatsanwaltschaft<br />

informieren.<br />

Ist der Warenwert gering genug, sind auch Sendungen aus Ostasien nicht mit zusätzlichen<br />

Kosten verbunden – ein grüner Info-Sticker weist auf die Überprüfung hin.<br />

In der deutschen Version von Wolfenstein: The New Order fehlen Kennzeichen verfassungswidriger<br />

Organisationen. Problematisch: die Einfuhr der internationalen Version.<br />

Zollabgaben und Steuern:<br />

Postversand<br />

Bei der Einfuhr von Waren per<br />

Post, egal welcher Art, werden<br />

grundsätzlich Einfuhrabgaben fällig.<br />

Diese können aus bis zu drei<br />

Komponenten bestehen: Einfuhrumsatzsteuer,<br />

Verbrauchssteuern<br />

und eine Zollabgabe, die abhängig<br />

vom jeweiligen Zollsatz für die<br />

Ware ist. Die Einfuhrumsatzsteuer<br />

ist das Pendant zur Mehrwertsteuer<br />

und beträgt 7 oder 19 Prozent. Verbrauchssteuern<br />

werden nur bei bestimmten<br />

Waren fällig, z. B. Tabak<br />

oder Alkohol. Für Unterhaltungselektronik<br />

wird keine Verbrauchssteuer<br />

erhoben. Die Zollabgabe bemisst<br />

sich anhand des individuellen<br />

Zollsatzes, der von Ware zu Ware<br />

höchst unterschiedlich ist und ständigen<br />

Veränderungen unterliegt.<br />

Über die TARIC-Auskunftsanwendung<br />

der Europäischen Kommission<br />

können Sie die aktuellen Zollsätze<br />

abfragen. Da die Auflistung<br />

extrem detailliert ist, bietet es sich<br />

an, sicherheitshalber eine Auskunft<br />

direkt beim Zoll einzuholen.<br />

Bei einem Gesamtwert der Ware<br />

von bis zu 22 Euro werden keine<br />

Einfuhrabgaben erhoben (Ausnahme:<br />

Verbrauchssteuern). Der<br />

Betrag berechnet sich inklusive gezahlter<br />

Versandkosten und ausländischer<br />

Umsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer<br />

wird erhoben, wenn<br />

der Gesamtwert der Ware 22 Euro<br />

übersteigt. Bis zu einem Gesamtwert<br />

von 150 Euro wird auf die Erhebung<br />

der Zollabgabe, basierend<br />

auf dem Zollsatz, jedoch verzichtet.<br />

Erst ab 150 Euro werden alle drei<br />

Komponenten der Einfuhrabgabe<br />

fällig. Um die Abfertigung der Einfuhr<br />

und die Berechnung der Einfuhrabgabe<br />

möglichst reibungslos<br />

zu gestalten, sollten Sie alle notwendigen<br />

Nachweise (Rechnung,<br />

Paypal-Überweisung etc.) in ausgedruckter<br />

Form mitbringen.<br />

Andere Wertgrenzen gelten bei privaten<br />

Geschenksendungen. Eine<br />

private Geschenksendung ist eine<br />

Sendung nicht kommerzieller Art,<br />

die gelegentlich von einer Privatperson<br />

in einem Nicht-EU-Land an eine<br />

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