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<strong>Ebay</strong>-<strong>Schnäppchen</strong> | special<br />
Rechtliche Aspekte<br />
Noch bevor wir einen Blick<br />
auf die konkreten Produkte<br />
werfen, wagen wir uns an eine Einschätzung<br />
der Rechtslage. Gegenüber<br />
dem Kauf beim Händler Ihres<br />
Vertrauens gibt es nämlich einige<br />
wichtige Unterschiede.<br />
Die Einfuhr von Waren<br />
Trotz der Globalisierung ist die<br />
Einfuhr von Waren durch Privatpersonen<br />
immer noch ein bürokratischer<br />
Akt mit vielen Fallstricken.<br />
Es gilt, zahlreiche Regelungen zu<br />
beachten, um ungeplante Mehrkosten<br />
in Form von Zollabgaben und<br />
Steuern zu verhindern. Teilweise<br />
kann die Einfuhr einer Ware auch<br />
komplett untersagt werden, beispielsweise<br />
wenn sie zwingend<br />
vorgeschriebene EU-Normen nicht<br />
erfüllt oder ihr Inhalt nach nationalen<br />
Normen rechtswidrig ist. Im<br />
Einzelfall drohen strafrechtliche<br />
Konsequenzen. Nachfolgend erhalten<br />
Sie eine Übersicht, was bei der<br />
Einfuhr von <strong>PC</strong>-<strong>Hardware</strong>, Unterhaltungselektronik<br />
und <strong>PC</strong>-Spielen<br />
zu beachten ist.<br />
Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie<br />
mit dem deutschen Zoll in Kontakt<br />
kommen, wenn Sie eine Ware aus<br />
einen Nicht-EU-Staat nach Deutschland<br />
einführen. Die Einfuhr kann<br />
auf vielerlei Wegen geschehen, sei<br />
es per Postversand oder persönlich,<br />
z. B. nach einer USA-Reise.<br />
Umso wichtiger ist es, bereits im<br />
Vorfeld Informationen zu etwaigen<br />
Abgaben, Steuern und Formularen<br />
einzuholen. Eine hilfreiche Anlaufstelle<br />
für die Erstberatung ist die<br />
Website des deutschen Zolls (www.<br />
zoll.de). Neben zahlreichen Informationsseiten,<br />
Faltblättern und<br />
Broschüren bietet der Zoll eine zentrale,<br />
unverbindliche Auskunft für<br />
Privatpersonen und Unternehmen<br />
über das Zollrecht. Doch nicht nur<br />
beim Versand aus einem Nicht-EU-<br />
Staat kann der Zoll kontrollieren.<br />
Auch innerhalb der EU versandte<br />
Pakete können überprüft werden.<br />
Indizierte Computerspiele<br />
Typische Probleme bereitet die<br />
Einfuhr von indizierten, weil jugendgefährdenden<br />
Computerspielen<br />
und Videospielen mit verfassungswidrigen<br />
Inhalten. Einen<br />
ausführlichen Artikel zu diesem<br />
Thema finden Sie in der Ausgabe<br />
09/2012 sowie online in zwei Teilen<br />
auf unserer Website. Bereits im<br />
Vorfeld der Einfuhr bietet es sich<br />
daher an, genau zu überprüfen, ob<br />
das fragliche Computerspiel auf<br />
einer der Listen für jugendgefährdende<br />
Medien aufgeführt ist oder<br />
strafrechtliche Verfahren abgeschlossen<br />
wurden. Entsprechende<br />
Auskünfte erhalten Sie kostenlos<br />
bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende<br />
Medien (www.<br />
bpjm.de). Hierbei gilt es drei Szenarien<br />
zu unterscheiden: 1) Das<br />
Spiel ist indiziert (Liste A), weist<br />
aber keine strafrechtlichen Inhalte<br />
auf. 2) Das Spiel ist indiziert und es<br />
wurde gerichtlich festgestellt, dass<br />
es strafrechtlich relevante Gewaltdarstellung<br />
(§ 131 StGB) enthält. 3)<br />
Das Spiel enthält Kennzeichen verfassungswidriger<br />
Organisationen<br />
(§§ 86, 86a StGB).<br />
Im ersten Fall regelt § 15 Abs. 1<br />
Nr. 5 JuSchG die Einfuhr im Wege<br />
des Versandhandels und untersagt<br />
diese. Nach herrschender Meinung<br />
soll diese Vorschrift jedoch nicht<br />
für den erwachsenen Endverbraucher<br />
gelten, da insoweit keine<br />
Jugendschutzbelange betroffen<br />
sind [Liesching/Schuster, Jugendschutzrecht,<br />
5. Auflage, 2011, § 15<br />
JuschG Rn. 32; OLG Hamm, Urt.<br />
v. 22.03.2000 – Az.: 2 Ss 1291/99].<br />
Die Einfuhr eines (einfach) jugendgefährdenden<br />
Spiels ohne<br />
strafbare Inhalte, persönlich oder<br />
im Wege des Versandhandels, ist<br />
daher erlaubt, solange dies durch<br />
eine erwachsene Person und ausschließlich<br />
für dieselbe geschieht.<br />
Vermeiden Sie daher die Einfuhr<br />
für andere Personen, insbesondere<br />
Minderjährige, da ansonsten strafrechtliche<br />
Konsequenzen drohen.<br />
Vermeiden Sie zudem die Einfuhr<br />
mehrerer indizierter Spiele gleichzeitig,<br />
um nicht in den Verdacht<br />
der Verbreitung zu kommen.<br />
Vollkommen unabhängig vom Alter<br />
der Person ist die Einfuhr in den<br />
Fällen zwei und drei vollständig untersagt.<br />
Die Zollbehörden werden<br />
bei Entdeckung der (versuchten)<br />
Einfuhr die zuständige Staatsanwaltschaft<br />
informieren.<br />
Ist der Warenwert gering genug, sind auch Sendungen aus Ostasien nicht mit zusätzlichen<br />
Kosten verbunden – ein grüner Info-Sticker weist auf die Überprüfung hin.<br />
In der deutschen Version von Wolfenstein: The New Order fehlen Kennzeichen verfassungswidriger<br />
Organisationen. Problematisch: die Einfuhr der internationalen Version.<br />
Zollabgaben und Steuern:<br />
Postversand<br />
Bei der Einfuhr von Waren per<br />
Post, egal welcher Art, werden<br />
grundsätzlich Einfuhrabgaben fällig.<br />
Diese können aus bis zu drei<br />
Komponenten bestehen: Einfuhrumsatzsteuer,<br />
Verbrauchssteuern<br />
und eine Zollabgabe, die abhängig<br />
vom jeweiligen Zollsatz für die<br />
Ware ist. Die Einfuhrumsatzsteuer<br />
ist das Pendant zur Mehrwertsteuer<br />
und beträgt 7 oder 19 Prozent. Verbrauchssteuern<br />
werden nur bei bestimmten<br />
Waren fällig, z. B. Tabak<br />
oder Alkohol. Für Unterhaltungselektronik<br />
wird keine Verbrauchssteuer<br />
erhoben. Die Zollabgabe bemisst<br />
sich anhand des individuellen<br />
Zollsatzes, der von Ware zu Ware<br />
höchst unterschiedlich ist und ständigen<br />
Veränderungen unterliegt.<br />
Über die TARIC-Auskunftsanwendung<br />
der Europäischen Kommission<br />
können Sie die aktuellen Zollsätze<br />
abfragen. Da die Auflistung<br />
extrem detailliert ist, bietet es sich<br />
an, sicherheitshalber eine Auskunft<br />
direkt beim Zoll einzuholen.<br />
Bei einem Gesamtwert der Ware<br />
von bis zu 22 Euro werden keine<br />
Einfuhrabgaben erhoben (Ausnahme:<br />
Verbrauchssteuern). Der<br />
Betrag berechnet sich inklusive gezahlter<br />
Versandkosten und ausländischer<br />
Umsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer<br />
wird erhoben, wenn<br />
der Gesamtwert der Ware 22 Euro<br />
übersteigt. Bis zu einem Gesamtwert<br />
von 150 Euro wird auf die Erhebung<br />
der Zollabgabe, basierend<br />
auf dem Zollsatz, jedoch verzichtet.<br />
Erst ab 150 Euro werden alle drei<br />
Komponenten der Einfuhrabgabe<br />
fällig. Um die Abfertigung der Einfuhr<br />
und die Berechnung der Einfuhrabgabe<br />
möglichst reibungslos<br />
zu gestalten, sollten Sie alle notwendigen<br />
Nachweise (Rechnung,<br />
Paypal-Überweisung etc.) in ausgedruckter<br />
Form mitbringen.<br />
Andere Wertgrenzen gelten bei privaten<br />
Geschenksendungen. Eine<br />
private Geschenksendung ist eine<br />
Sendung nicht kommerzieller Art,<br />
die gelegentlich von einer Privatperson<br />
in einem Nicht-EU-Land an eine<br />
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