18.07.2014 Aufrufe

ABBA 2004 - MDK

ABBA 2004 - MDK

ABBA 2004 - MDK

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit (<strong>ABBA</strong> <strong>2004</strong>)<br />

Arbeitsfähig ist ein Arbeitsloser, der<br />

1. eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende<br />

Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden<br />

Arbeitsmarktes aufnehmen und ausüben,<br />

2. an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilnehmen<br />

und<br />

3. Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah<br />

Folge leisten<br />

kann und darf.<br />

Leistungsfähigkeit ist die körperlich-geistig-seelische Befähigung zur Ausübung einer bestimmten<br />

Beschäftigung oder berufliche Tätigkeit – welcher Art auch immer – unter den üblichen<br />

Bedingungen des jeweils in Betracht kommenden Arbeitsmarktes. Sie wird durch die<br />

sozialmedizinische Begutachtung festgestellt. Dabei sind die besonderen Anforderungen<br />

hinsichtlich der Arbeitsschwere, des Arbeitsablaufs, der Einflüsse des Arbeitsumfeldes, der<br />

Arbeitszeit und der Arbeitsdauer individuell zu berücksichtigen.<br />

3.2.3 Minderung der Leistungsfähigkeit (§ 125 SGB III)<br />

Mit dem § 125 SGB III wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass auf Dauer leistungsgeminderte<br />

Versicherte bis zur Entscheidung der Rentenversicherung oder eines anderen Leistungsträgers<br />

Arbeitslosengeld ohne Vermittlung erhalten.<br />

Diese Leistung der Agentur für Arbeit können auch Arbeitnehmer mit dauerhaft eingeschränkter<br />

Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen, die (noch) nicht beschäftigungslos sind<br />

(müssen nicht kündigen) und denen der Arbeitgeber keinen leidensgerechten Arbeitsplatz<br />

nachweisen kann:<br />

(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er<br />

wegen einer mehr als 6-monatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige,<br />

mindestens 15 Std. wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht<br />

unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für ihn in Betracht kommenden<br />

Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind,<br />

wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt,<br />

trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung...<br />

(2) Die Agentur für Arbeit hat den Arbeitslosen unverzüglich auffordern, innerhalb eines<br />

Monats einen Antrag auf Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe<br />

am Arbeitsleben zu stellen. Stellt der Arbeitslose diesen Antrag fristgemäß, so gilt er<br />

im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt.<br />

3.2.4 Verfügbarkeit (§§ 119 und 120 SGB III)<br />

Verfügbar ist der Arbeitslose, wenn er arbeitsfähig und arbeitsbereit ist. Dann steht er den<br />

Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung (§ 119 Abs. 2 SGB III 11 , Sonderfälle:<br />

§ 120 SGB III).<br />

Grundsätzlich muss ein Arbeitsloser, der Arbeitslosengeld oder -hilfe beansprucht, den Vermittlungsbemühungen<br />

der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen oder „verfügbar“ sein. Die<br />

Vermittlung in Arbeit hat stets Vorrang vor der Zahlung von Lohnersatzleistungen. Der Arbeitsvermittlung<br />

steht zur Verfügung, wer arbeitsfähig und arbeitsbereit ist. Hierzu gehört u.<br />

a., dass der Arbeitslose eine zumutbare versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens<br />

15 Stunden wöchentlich unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden<br />

Arbeitsmarktes aufnehmen und ausüben<br />

11 zu Gesetzänderung ab 01.01.2005, siehe im Anhang 5,unter C2<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!