ABBA 2004 - MDK
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Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit (<strong>ABBA</strong> <strong>2004</strong>)<br />
8. Qualitätssicherung (QS)<br />
Qualitätssicherungskonzepte sind zwischen Krankenkassen und <strong>MDK</strong> mit dem Ziel zu entwickeln,<br />
einheitliche Maßnahmen der QS einzurichten. Sie sollen sich vor allem auf die Bereiche<br />
Vorauswahl, SFB und Begutachtung beziehen. Zur QS können sowohl auf örtlicher als<br />
auch auf Verbandsebene Qualitätszirkel zwischen <strong>MDK</strong> und Krankenkassen eingerichtet<br />
werden.<br />
Die Ergebnisqualität ergibt sich aus der Strukturqualität und der Prozessqualität. Daraus leitet<br />
sich auch die Notwendigkeit angemessener Arbeitsbedingungen ab. Für die Vorauswahl,<br />
die SFB und die Begutachtung sind den Krankenkassen und dem <strong>MDK</strong> geeignete Arbeitsplätze<br />
und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.<br />
Krankenkasse und <strong>MDK</strong> setzen erfahrene und im Thema geschulte Mitarbeiter für die SFB<br />
ein. Diese verfügen über kommunikative und fachliche Kompetenzen. Sie haben ein angemessenes<br />
Wissen im Krankenversicherungsrecht und kennen die gesetzlichen Voraussetzungen<br />
für die Zuständigkeiten der einzelnen Sozialleistungsträger untereinander, siehe Kapitel<br />
3. Gesetzliche Grundlagen. Beide Partner tragen die gleiche Verantwortung für das Ergebnis<br />
in der SFB.<br />
Das Gebiet AU enthält auch Funktionen und Aufgaben, die allein in der Zuständigkeit entweder<br />
der Krankenkasse (Vorauswahl) oder des <strong>MDK</strong> (Begutachtung) liegen. Dies gilt in erster<br />
Linie für die Strukturqualität, in gewisser Weise auch für die Prozessqualität. Diese eigenverantwortlichen<br />
Gebiete erfordern jeweils interne qualitätssichernde Maßnahmen, die unabhängig<br />
voneinander zu etablieren sind.<br />
Gemeinsame Schulungen und gegenseitige Hospitationen erhöhen das gegenseitige Verständnis<br />
und sind unverzichtbar.<br />
8.1 Empfehlungen für Kriterien zur QS<br />
Qualitätssicherung in der Vorauswahl:<br />
Wird der Fall zum richtigen Zeitpunkt vorgelegt?<br />
Erfüllt der vorgelegte Fall die Kriterien der Gruppe 2?<br />
Ist der Fall im Sinne dieser Anleitung für die SFB vorbereitet worden?<br />
Ist die Frage dem Fall angemessen und schlüssig formuliert?<br />
Ist die Frage sozialmedizinisch beantwortbar?<br />
Qualitätssicherung in der SFB:<br />
Sind alle Fragen beantwortet?<br />
War die Informationsbeschaffung sachdienlich?<br />
Ist das Ergebnis plausibel?<br />
ja / nein<br />
ja / nein<br />
ja / nein<br />
ja / nein<br />
ja / nein<br />
ja / nein<br />
ja / nein<br />
ja / nein<br />
Bei Wiedervorlage: Ist die Wiedervorlage plausibel?<br />
Bei Einleitung einer Begutachtung: Ist die Frage an den Gutachter verständlich<br />
und zielweisend?<br />
ja / nein<br />
ja / nein<br />
QS in der SFB setzt sowohl erfahrene AU-Gutachter wie auch erfahrene Sachbearbeiter der<br />
Krankenkasse als Prüfer voraus. Für die AU gibt es keine Maßstäbe bzw. Normen für z. B.<br />
eine durchschnittliche AU-Dauer, da es keine durchschnittlichen Arbeitsplätze gibt. Jeder Fall<br />
muss individuell betrachtet und geprüft werden. Deshalb werden hierfür gemeinsame Qualitätszirkel<br />
empfohlen.<br />
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