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ABBA 2004 - MDK

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Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit (<strong>ABBA</strong> <strong>2004</strong>)<br />

8. Qualitätssicherung (QS)<br />

Qualitätssicherungskonzepte sind zwischen Krankenkassen und <strong>MDK</strong> mit dem Ziel zu entwickeln,<br />

einheitliche Maßnahmen der QS einzurichten. Sie sollen sich vor allem auf die Bereiche<br />

Vorauswahl, SFB und Begutachtung beziehen. Zur QS können sowohl auf örtlicher als<br />

auch auf Verbandsebene Qualitätszirkel zwischen <strong>MDK</strong> und Krankenkassen eingerichtet<br />

werden.<br />

Die Ergebnisqualität ergibt sich aus der Strukturqualität und der Prozessqualität. Daraus leitet<br />

sich auch die Notwendigkeit angemessener Arbeitsbedingungen ab. Für die Vorauswahl,<br />

die SFB und die Begutachtung sind den Krankenkassen und dem <strong>MDK</strong> geeignete Arbeitsplätze<br />

und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.<br />

Krankenkasse und <strong>MDK</strong> setzen erfahrene und im Thema geschulte Mitarbeiter für die SFB<br />

ein. Diese verfügen über kommunikative und fachliche Kompetenzen. Sie haben ein angemessenes<br />

Wissen im Krankenversicherungsrecht und kennen die gesetzlichen Voraussetzungen<br />

für die Zuständigkeiten der einzelnen Sozialleistungsträger untereinander, siehe Kapitel<br />

3. Gesetzliche Grundlagen. Beide Partner tragen die gleiche Verantwortung für das Ergebnis<br />

in der SFB.<br />

Das Gebiet AU enthält auch Funktionen und Aufgaben, die allein in der Zuständigkeit entweder<br />

der Krankenkasse (Vorauswahl) oder des <strong>MDK</strong> (Begutachtung) liegen. Dies gilt in erster<br />

Linie für die Strukturqualität, in gewisser Weise auch für die Prozessqualität. Diese eigenverantwortlichen<br />

Gebiete erfordern jeweils interne qualitätssichernde Maßnahmen, die unabhängig<br />

voneinander zu etablieren sind.<br />

Gemeinsame Schulungen und gegenseitige Hospitationen erhöhen das gegenseitige Verständnis<br />

und sind unverzichtbar.<br />

8.1 Empfehlungen für Kriterien zur QS<br />

Qualitätssicherung in der Vorauswahl:<br />

Wird der Fall zum richtigen Zeitpunkt vorgelegt?<br />

Erfüllt der vorgelegte Fall die Kriterien der Gruppe 2?<br />

Ist der Fall im Sinne dieser Anleitung für die SFB vorbereitet worden?<br />

Ist die Frage dem Fall angemessen und schlüssig formuliert?<br />

Ist die Frage sozialmedizinisch beantwortbar?<br />

Qualitätssicherung in der SFB:<br />

Sind alle Fragen beantwortet?<br />

War die Informationsbeschaffung sachdienlich?<br />

Ist das Ergebnis plausibel?<br />

ja / nein<br />

ja / nein<br />

ja / nein<br />

ja / nein<br />

ja / nein<br />

ja / nein<br />

ja / nein<br />

ja / nein<br />

Bei Wiedervorlage: Ist die Wiedervorlage plausibel?<br />

Bei Einleitung einer Begutachtung: Ist die Frage an den Gutachter verständlich<br />

und zielweisend?<br />

ja / nein<br />

ja / nein<br />

QS in der SFB setzt sowohl erfahrene AU-Gutachter wie auch erfahrene Sachbearbeiter der<br />

Krankenkasse als Prüfer voraus. Für die AU gibt es keine Maßstäbe bzw. Normen für z. B.<br />

eine durchschnittliche AU-Dauer, da es keine durchschnittlichen Arbeitsplätze gibt. Jeder Fall<br />

muss individuell betrachtet und geprüft werden. Deshalb werden hierfür gemeinsame Qualitätszirkel<br />

empfohlen.<br />

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