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ABBA 2004 - MDK

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Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit (<strong>ABBA</strong> <strong>2004</strong>)<br />

Definition / Erläuterung: Bereits bei Temperaturen unter +15°C ist von einer arbeitsmedizinisch<br />

nicht zu vernachlässigenden Kälteeinwirkung auszugehen.<br />

95 % aller Kältearbeitsplätze weisen Temperaturen zwischen - 5 und + 15 °C („mäßig kalt“)<br />

auf (jahreszeitlich begrenzt im Freien; in Kühlräumen).<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach G 21 bei Beschäftigten an „tiefkalten“<br />

Arbeitsplätzen mit Temperaturen unterhalb - 25 °C (ausgenommen kurzzeitiges Betreten<br />

kalter Räume zu Kontrollzwecken).<br />

„Nässearbeit“: siehe unten „Feuchtarbeit“.<br />

Arbeitsmedizinische Bedenken: z. B.: rheumatische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-<br />

Erkrankungen, Lungen- und Bronchialerkrankungen, Urogenitalerkrankungen<br />

Ergänzende Hinweise: Zugluft, Luftfeuchtigkeit und Nässe-Einfluss verstärken das Kälteempfinden<br />

und die arbeitsmedizinische Kältewirkung.<br />

Bei Kältearbeit: Schutzkleidung, Herabsetzung der Arbeitsdauer, Pausenregelung<br />

Hitzearbeit<br />

Definition / Erläuterung: Hitzearbeitsplatz: Arbeitsplatz, an dem schon in arbeitsüblicher<br />

Halb- bis Leichtkleidung und bei körperlicher Ruhe oder nur leichter Tätigkeit unvermeidlich<br />

und meist merklich geschwitzt wird, somit ein Arbeitsplatz mit (nicht nur kurzfristig) auftretenden<br />

Raumtemperaturen oberhalb 25-30 °C bei geringer Luftgeschwindigkeit und mittlerer<br />

relativer Feuchte 48<br />

Arbeitsmedizinische Bedenken: z. B.: Herz-Kreislauf-, Lungen-, Haut-, Nieren-, Stoffwechselerkrankungen;<br />

erhebliches Übergewicht, evtl. auch Alter über 45 Jahre<br />

Ergänzende Hinweise: Hitzeeinwirkungen mit der Konsequenz arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen<br />

nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 30 liegt vor für:<br />

- hitzeadaptierte Personen unter dauernder Hitzebelastung (= täglich mehr als 1 Stunde)<br />

ja nach Arbeitsschwere ab 34 bis 30 °C NET,<br />

- für kurzzeitig (< 15 Min.) und unregelmäßig hitzeexponierte, nicht hitzeadaptierte Personen<br />

bei Schwerarbeit ab 35 °C NET.<br />

Bei den Temperaturangaben handelt es sich um „Normal-Effektiv-Temperatur“ (NET), ein<br />

Klimasummenmaß, welches auch die Luftfeuchtigkeit und die Luftgeschwindigkeit berücksichtigt.<br />

Bei Hitzearbeit: klimatechnische Maßnahmen, evtl. Untersuchungen nach G 30, Schutzkleidung,<br />

Pausenregelung, Schichtverkürzung.<br />

Staub, Rauch, Gase, Dämpfe<br />

Definition / Erläuterung: Disperse Verteilung von Stoffen in der Luft<br />

Arbeitsmedizinische Bedenken: z. B.: Lungen- /Bronchial- /Herz- Kreislauferkrankungen,<br />

Neigung zu Entzündungen des äußeren Auges, evtl. Magen- Darm- und Lebererkrankungen<br />

Ergänzende Hinweise: Mögliche bronchopulmonale Auswirkungen (je nach Stoff): irritativ,<br />

toxisch, allergisierend, fibrosierend, krebserzeugend.<br />

48 Jansen, G. (Hsg.) „Kompendium der Arbeitsmedizin“, Verlag TÜV Rheinland, Köln 1982<br />

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