ABBA 2004 - MDK
ABBA 2004 - MDK
ABBA 2004 - MDK
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit (<strong>ABBA</strong> <strong>2004</strong>)<br />
Definition / Erläuterung: Bereits bei Temperaturen unter +15°C ist von einer arbeitsmedizinisch<br />
nicht zu vernachlässigenden Kälteeinwirkung auszugehen.<br />
95 % aller Kältearbeitsplätze weisen Temperaturen zwischen - 5 und + 15 °C („mäßig kalt“)<br />
auf (jahreszeitlich begrenzt im Freien; in Kühlräumen).<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach G 21 bei Beschäftigten an „tiefkalten“<br />
Arbeitsplätzen mit Temperaturen unterhalb - 25 °C (ausgenommen kurzzeitiges Betreten<br />
kalter Räume zu Kontrollzwecken).<br />
„Nässearbeit“: siehe unten „Feuchtarbeit“.<br />
Arbeitsmedizinische Bedenken: z. B.: rheumatische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-<br />
Erkrankungen, Lungen- und Bronchialerkrankungen, Urogenitalerkrankungen<br />
Ergänzende Hinweise: Zugluft, Luftfeuchtigkeit und Nässe-Einfluss verstärken das Kälteempfinden<br />
und die arbeitsmedizinische Kältewirkung.<br />
Bei Kältearbeit: Schutzkleidung, Herabsetzung der Arbeitsdauer, Pausenregelung<br />
Hitzearbeit<br />
Definition / Erläuterung: Hitzearbeitsplatz: Arbeitsplatz, an dem schon in arbeitsüblicher<br />
Halb- bis Leichtkleidung und bei körperlicher Ruhe oder nur leichter Tätigkeit unvermeidlich<br />
und meist merklich geschwitzt wird, somit ein Arbeitsplatz mit (nicht nur kurzfristig) auftretenden<br />
Raumtemperaturen oberhalb 25-30 °C bei geringer Luftgeschwindigkeit und mittlerer<br />
relativer Feuchte 48<br />
Arbeitsmedizinische Bedenken: z. B.: Herz-Kreislauf-, Lungen-, Haut-, Nieren-, Stoffwechselerkrankungen;<br />
erhebliches Übergewicht, evtl. auch Alter über 45 Jahre<br />
Ergänzende Hinweise: Hitzeeinwirkungen mit der Konsequenz arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen<br />
nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 30 liegt vor für:<br />
- hitzeadaptierte Personen unter dauernder Hitzebelastung (= täglich mehr als 1 Stunde)<br />
ja nach Arbeitsschwere ab 34 bis 30 °C NET,<br />
- für kurzzeitig (< 15 Min.) und unregelmäßig hitzeexponierte, nicht hitzeadaptierte Personen<br />
bei Schwerarbeit ab 35 °C NET.<br />
Bei den Temperaturangaben handelt es sich um „Normal-Effektiv-Temperatur“ (NET), ein<br />
Klimasummenmaß, welches auch die Luftfeuchtigkeit und die Luftgeschwindigkeit berücksichtigt.<br />
Bei Hitzearbeit: klimatechnische Maßnahmen, evtl. Untersuchungen nach G 30, Schutzkleidung,<br />
Pausenregelung, Schichtverkürzung.<br />
Staub, Rauch, Gase, Dämpfe<br />
Definition / Erläuterung: Disperse Verteilung von Stoffen in der Luft<br />
Arbeitsmedizinische Bedenken: z. B.: Lungen- /Bronchial- /Herz- Kreislauferkrankungen,<br />
Neigung zu Entzündungen des äußeren Auges, evtl. Magen- Darm- und Lebererkrankungen<br />
Ergänzende Hinweise: Mögliche bronchopulmonale Auswirkungen (je nach Stoff): irritativ,<br />
toxisch, allergisierend, fibrosierend, krebserzeugend.<br />
48 Jansen, G. (Hsg.) „Kompendium der Arbeitsmedizin“, Verlag TÜV Rheinland, Köln 1982<br />
61