ABBA 2004 - MDK
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Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit (<strong>ABBA</strong> <strong>2004</strong>)<br />
5.3.1 Standardgliederung des AU-Gutachtens<br />
Die Verantwortung für Inhalte des Gutachtens trägt der Gutachter, standardisiert werden<br />
kann nur das Format.<br />
Die Gliederungspunkte des Gutachtens orientieren sich an der sozialmedizinischen Sichtweise<br />
des Begutachtungsanlasses „AU“ und werden nachfolgend genannt und erläutert.<br />
Gutachten nach persönlicher Befunderhebung und nach Aktenlage unterscheiden sich in den<br />
Punkten 3, 4, 5, 6 und 9, die Abweichungen sind erläutert.<br />
Gliederungspunkte des AU-Gutachtens:<br />
1) Frage(n) der Krankenkasse<br />
Genaue Wiedergabe aller Fragen.<br />
2) Informationsbasis des Gutachters<br />
Chronologische Auflistung der Informationen unter Angabe der Quelle, die in der aktuellen<br />
Begutachtung Verwendung finden.<br />
3) Beruf(e) / Anforderungsprofil der Bezugstätigkeit<br />
Gutachten nach Aktenlage<br />
Angabe von Anforderungsprofil und Beschäftigungsstatus. Bei Arbeitslosen ist die Dokumentation<br />
des Bewertungsmaßstabes erforderlich.<br />
Gutachten nach persönlicher Befunderhebung<br />
Dieser Angabe kommt eine wesentliche Bedeutung zu, denn der Abgleich des Anforderungsprofils<br />
mit dem aktuellen Leistungsvermögen bildet die entscheidende Beurteilungsgrundlage.<br />
Das konkrete Anforderungsprofil der arbeitsvertraglichen Tätigkeit beim Eintritt der AU enthält:<br />
Art der Tätigkeit, Arbeitszeit (z. B. Schichtarbeit, Nachtarbeit, Blockarbeit), körperliche<br />
Anforderungen (z. B. Hebe-, Tragelasten, sitzende bzw. stehende Tätigkeit), schädliche Einwirkungen<br />
(z. B. Lärm, Schadstoffe, Klima), spezifische Anforderungen (z. B. Akkord), Art<br />
und Dauer des Arbeitsweges, Selbsteinschätzung der Arbeit des Versicherten. Bei Arbeitslosen<br />
ist die Dokumentation des Bewertungsmaßstabes erforderlich.<br />
Die Frage nach dem Schulabschluss, der Berufsausbildung sowie der Berufsanamnese kann<br />
individuell und z. B. bei beruflichem Rehabilitationsbedarf bedeutsam sein.<br />
4) AU bezogener medizinischer Sachverhalt<br />
Gutachten nach Aktenlage<br />
Kurze zusammenfassende Darstellung der für das Leistungsvermögen relevanten vorgelegten<br />
Befundberichte.<br />
Gutachten nach persönlicher Befunderhebung<br />
Kurze chronologische Darstellung von Vorgeschichte und Krankheitsverlauf:<br />
AU-begründende Beschwerden, ihre Entwicklung, Dauer, Art und Umfang sowie die bisher<br />
durchgeführte Diagnostik, Behandlung und Verlauf, Selbsteinschätzung des Versicherten.<br />
5) Sozialmedizinische Angaben (Vorgutachten, Reha- und Rentenverfahren, GdB,<br />
MdE)<br />
Gutachten nach Aktenlage<br />
Kurze zusammenfassende Darstellung der für das Leistungsvermögen relevanten Informationen<br />
aus weiteren Gutachten.<br />
Gutachten nach persönlicher Befunderhebung<br />
Angaben zur Vorgeschichte der AU-begründenden Krankheit im sozialen Kontext:<br />
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