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ABBA 2004 - MDK

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Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit (<strong>ABBA</strong> <strong>2004</strong>)<br />

Die 1997 eingeführte Strukturierung der AU-Fälle (fünf Gruppen nach PAULA) ist heute entbehrlich.<br />

Der Stellenwert von Diagnosen wurde damals überschätzt. Nicht die Diagnose,<br />

sondern das Krankheitsverhalten beeinflusst maßgeblich die AU und ihre Dauer. Deshalb<br />

muss die Krankenkasse die abnorm verlaufenden Fälle identifizieren, prüfen und aufbereitet<br />

dem <strong>MDK</strong> zur Beratung vorlegen. Unter Einbeziehung des Versicherten berät die Krankenkasse<br />

mit dem <strong>MDK</strong> das weitere Vorgehen.<br />

Wirksame Prävention zur Vermeidung von wiederkehrender AU oder Langzeitarbeitsunfähigkeit<br />

ist einzusetzen, denn mit zunehmender AU-Dauer - Ausgeschlossensein vom Erwerbsleben<br />

– treten soziale und psychosoziale Probleme verstärkt auf bzw. sie verselbständigen<br />

sich sogar. Zu spät eingeleitete medizinische Vorsorge oder medizinische Rehabilitation<br />

kann dann die nicht-medizinischen Umstände kaum noch beeinflussen.<br />

2. Ziele der Anleitung<br />

Ziele der Anleitung sind, die Inhalte, das Wesen und den Umfang des Rüstzeuges verständlich<br />

zu machen, auf welche der <strong>MDK</strong> und die Krankenkasse angewiesen sind. Den folgenden<br />

Punkten kommt dabei eine ganz besondere Bedeutung zu.<br />

Vermittlung eines gesetzlichen Basiswissens<br />

Neben den Gesetzestexten sollen auch die verschiedenen Leistungsträger im sozialen Versicherungssystem<br />

mit ihren verschiedenen Zuständigkeiten genannt werden.<br />

Erläuterung von diversen Begutachtungsverfahren<br />

In einem großen Teil ihrer Tätigkeit haben sich Gutachter mit nicht eindeutigen Krankheitsbildern,<br />

sondern mit unspezifischen Diagnosen bzw. Symptomen zu befassen und müssen<br />

hierzu gutachterlich Stellung nehmen. Hier hat sich sowohl bei den Krankenkassen als auch<br />

im <strong>MDK</strong> eine differenzierte Vorgehensweise herausgebildet. Mittel und Instrumente werden<br />

genannt und erläutert.<br />

Darstellung der Qualitätsstandards<br />

Erklärt werden Qualitätsstandards für die Beratung und Begutachtung bei AU. Qualitätsstandards<br />

sind im Interesse von Krankenkassen und Versicherten notwendig, um krankenkassenübergreifend<br />

und in allen <strong>MDK</strong> eine korrekte Arbeitsweise (verbindliche Anwendung von<br />

definierten Begriffen, Verfahren und vergleichbare Ergebnisdarstellung zur Erhöhung der<br />

Transparenz) zu gewährleisten.<br />

Anregungen zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätssicherung<br />

Diese Anleitung gibt Anregungen zur Entwicklung gemeinsamer Konzepte für eine gemeinsame<br />

Qualitätssicherung zwischen <strong>MDK</strong> und Krankenkassen und zur Einrichtung von Qualitätszirkeln.<br />

Definition der Rolle des Gutachters<br />

Der Gutachter nimmt bei der Beratung und Begutachtung eine wesentliche Rolle ein. Seine<br />

Verantwortung gegenüber der Krankenversicherung und ihren Versicherten kann nicht genug<br />

hervorgehoben werden. Seine Aufgabe zur sozialmedizinischen, aber immer sachdienlichen<br />

Empfehlung, kann nicht genug betont werden.<br />

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