ABBA 2004 - MDK
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Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit (<strong>ABBA</strong> <strong>2004</strong>)<br />
Die 1997 eingeführte Strukturierung der AU-Fälle (fünf Gruppen nach PAULA) ist heute entbehrlich.<br />
Der Stellenwert von Diagnosen wurde damals überschätzt. Nicht die Diagnose,<br />
sondern das Krankheitsverhalten beeinflusst maßgeblich die AU und ihre Dauer. Deshalb<br />
muss die Krankenkasse die abnorm verlaufenden Fälle identifizieren, prüfen und aufbereitet<br />
dem <strong>MDK</strong> zur Beratung vorlegen. Unter Einbeziehung des Versicherten berät die Krankenkasse<br />
mit dem <strong>MDK</strong> das weitere Vorgehen.<br />
Wirksame Prävention zur Vermeidung von wiederkehrender AU oder Langzeitarbeitsunfähigkeit<br />
ist einzusetzen, denn mit zunehmender AU-Dauer - Ausgeschlossensein vom Erwerbsleben<br />
– treten soziale und psychosoziale Probleme verstärkt auf bzw. sie verselbständigen<br />
sich sogar. Zu spät eingeleitete medizinische Vorsorge oder medizinische Rehabilitation<br />
kann dann die nicht-medizinischen Umstände kaum noch beeinflussen.<br />
2. Ziele der Anleitung<br />
Ziele der Anleitung sind, die Inhalte, das Wesen und den Umfang des Rüstzeuges verständlich<br />
zu machen, auf welche der <strong>MDK</strong> und die Krankenkasse angewiesen sind. Den folgenden<br />
Punkten kommt dabei eine ganz besondere Bedeutung zu.<br />
Vermittlung eines gesetzlichen Basiswissens<br />
Neben den Gesetzestexten sollen auch die verschiedenen Leistungsträger im sozialen Versicherungssystem<br />
mit ihren verschiedenen Zuständigkeiten genannt werden.<br />
Erläuterung von diversen Begutachtungsverfahren<br />
In einem großen Teil ihrer Tätigkeit haben sich Gutachter mit nicht eindeutigen Krankheitsbildern,<br />
sondern mit unspezifischen Diagnosen bzw. Symptomen zu befassen und müssen<br />
hierzu gutachterlich Stellung nehmen. Hier hat sich sowohl bei den Krankenkassen als auch<br />
im <strong>MDK</strong> eine differenzierte Vorgehensweise herausgebildet. Mittel und Instrumente werden<br />
genannt und erläutert.<br />
Darstellung der Qualitätsstandards<br />
Erklärt werden Qualitätsstandards für die Beratung und Begutachtung bei AU. Qualitätsstandards<br />
sind im Interesse von Krankenkassen und Versicherten notwendig, um krankenkassenübergreifend<br />
und in allen <strong>MDK</strong> eine korrekte Arbeitsweise (verbindliche Anwendung von<br />
definierten Begriffen, Verfahren und vergleichbare Ergebnisdarstellung zur Erhöhung der<br />
Transparenz) zu gewährleisten.<br />
Anregungen zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätssicherung<br />
Diese Anleitung gibt Anregungen zur Entwicklung gemeinsamer Konzepte für eine gemeinsame<br />
Qualitätssicherung zwischen <strong>MDK</strong> und Krankenkassen und zur Einrichtung von Qualitätszirkeln.<br />
Definition der Rolle des Gutachters<br />
Der Gutachter nimmt bei der Beratung und Begutachtung eine wesentliche Rolle ein. Seine<br />
Verantwortung gegenüber der Krankenversicherung und ihren Versicherten kann nicht genug<br />
hervorgehoben werden. Seine Aufgabe zur sozialmedizinischen, aber immer sachdienlichen<br />
Empfehlung, kann nicht genug betont werden.<br />
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