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ABBA 2004 - MDK

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Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit (<strong>ABBA</strong> <strong>2004</strong>)<br />

B. Richtlinien<br />

B 1. Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien<br />

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat zur Beurteilung der AU und die<br />

Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung Richtlinien am 01.12.2003 beschlossen.<br />

In diesen sind die Definition der AU, ihr Anwendungsbereich sowie Grundsätze zur Feststellung<br />

der AU und der stufenweisen Wiedereingliederung enthalten. Gleichzeitig sind die Verfahrensweisen<br />

bei Bescheinigung einer vorliegenden AU und das Zusammenwirken z. B. mit<br />

dem Medizinischen Dienst darin konkretisiert.<br />

B 2. Anleitung zur Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit (<strong>ABBA</strong>)<br />

Die <strong>ABBA</strong> wurde als Richtlinie beschlossen. Sie regelt im Grundsatz und im Einzelfall die<br />

Verfahrensweisen zwischen den Krankenkassen und dem <strong>MDK</strong> bei der sozialmedizinischen<br />

Fallberatung und der Begutachtung der AU.<br />

B 3. Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit dem <strong>MDK</strong><br />

Die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten<br />

der Krankenversicherung wurde am 27.08.1990 beschlossen.<br />

Damit ist für jeden Medizinischen Dienst der Bundesrepublik die verbindliche Arbeitsgrundlage<br />

geschaffen, nach der die Organisation der Medizinischen Dienste und die Zusammenarbeit<br />

der Krankenversicherung ausgerichtet werden muss.<br />

Die Richtlinien binden die Begutachtung einzelner Leistungsfälle in ein Gesamtkonzept der<br />

Beurteilung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung ein.<br />

Die Verfahrensweisen für eine zielführende Zusammenarbeit zwischen den Krankenkassen<br />

und dem Medizinischen Dienst mit der sozialmedizinischen Vorberatung als Kern der Auftragsteuerung<br />

sind dargestellt.<br />

B 4. Kodex für die Gutachter der <strong>MDK</strong>-Gemeinschaft und des MDS<br />

Der Kodex (Keine Richtlinie!) soll den <strong>MDK</strong>-Gutachtern helfen, im Spannungsfeld zwischen<br />

den Erwartungen der Auftraggeber, der Versicherten und der Leistungserbringer seine gutachterliche<br />

Unabhängigkeit und das Ansehen des Medizinischen Dienstes zu wahren.<br />

Die aufgeführten Verhaltensregelungen für die GutachterInnen betreffen zum Beispiel die<br />

Weitergabe von am Arbeitsplatz erhaltenen Informationen an Dritte, das Verhalten gegenüber<br />

Auftraggebern, Versicherten und Leistungserbringern und gegen andere <strong>MDK</strong>-<br />

Mitarbeiter sowie die Wahrung von Betriebsgeheimnissen. Zum anderen beinhaltet der Kodex<br />

die Pflichten des Arbeitgebers <strong>MDK</strong> gegenüber seinen Mitarbeitern bei Angriffen Dritter.<br />

C AU-relevante Sozialgesetzgebung<br />

C 1. SGB I Aufgaben des SGB und soziale Rechte<br />

§§ 60 bis 65 SGB I<br />

Wer Sozialleistungen in Anspruch nimmt, ist aufgefordert, die erforderlichen Informationen<br />

dem Leistungserbringer vorzulegen oder die Informationsbeschaffung nicht zu verhindern. Er<br />

muss im Bedarfsfall persönlich erscheinen und auf Verlangen ärztliche oder psychologische<br />

Untersuchungsmaßnahmen durchführen lassen, soweit diese für die Entscheidung über die<br />

Leistung erforderlich sind. Untersuchungen können abgelehnt werden, wenn ein Schaden für<br />

Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann<br />

oder wenn erhebliche Schmerzen zu erdulden wären. Methoden invasiver Maßnahmen werden<br />

als unzumutbar eingestuft und sind daher nicht duldungspflichtig.<br />

C 2. SGB III Arbeitsförderung<br />

§§ 117, 118 und 119 SGB III<br />

regeln den Anspruch auf Arbeitslosengeld und definieren die Begriffe der Arbeitslosigkeit,<br />

der Verfügbarkeit und der Vermittelbarkeit.<br />

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