ABBA 2004 - MDK
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Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit (<strong>ABBA</strong> <strong>2004</strong>)<br />
Es werden für bestimmte Diagnosen Hinweise gegeben, mit welchen Informationen ein Fall<br />
für die SFB sinnvoll anzureichern ist.<br />
Für die Informationspräsentation steht der seit Jahren bewährte SFB-Bogen zur Verfügung,<br />
siehe <strong>ABBA</strong>, Anhang 3: Formularsatz. Die vollständige Ausfüllung ermöglicht eine zügige<br />
Beurteilung durch den <strong>MDK</strong> und bedeutet für die Krankenkasse eine zeitnahe Leistungsentscheidung.<br />
Die angeforderten Berichte sind dem SFB-Bogen beizulegen.<br />
Erläuterung der Spalten 1 bis 5:<br />
• In der ersten und zweiten Spalte, ICD - 10 SGB V und Diagnose im Klartext, sind die<br />
Schlüsselnummern der Krankheiten bzw. im Wortlaut aufgelistet.<br />
Die Krankheiten mit den selben sozialmedizinischen Hinweisen sind zu Gruppen zusammengefasst,<br />
z. B. B 15 bis B 19.<br />
Die Angabe von zweistelligen Zahlen schließt die Unterteilung der ICD – Nummern (Zahl<br />
nach dem Komma) mit ein, z. B. B 15,0 bis B19,9.<br />
Die Krankheiten, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, kommen als AU-Diagnosen selten<br />
vor. Diese Fälle können nach dem 21. AU-Tag in der SFB vorgelegt werden.<br />
• In der dritten und vierten Spalte, SFB in der AU-Woche und bei Vorerkrankung in<br />
den letzten 12 Monaten, sind die Zeiträume aufgeführt, nach deren Ablauf die notwendigen<br />
Aktivitäten durch die Krankenkasse erfolgen sollen. Die vorgeschlagenen Zeitangaben<br />
gewährleisten, sofern die Hinweise der Arbeitshilfe beachtet werden, eine zeitgerechte<br />
Bearbeitung durch die Krankenkasse und ggf. den <strong>MDK</strong>.<br />
• Die fünfte Spalte, Fallmanagement durch die Krankenkasse, gibt die notwendigen<br />
Informationen für eine fallabschließende SFB vor.<br />
Unter der Rubrik Anfrage an Mitglied sind die üblichen schriftlichen Krankenkassenanfragen<br />
an ihre Versicherten bei AU bzw. die dokumentierten persönlichen Gespräche<br />
gemeint. Bestandteile dieser Abfragen sollten die Punkte, wie im Formular „Versichertengespräch<br />
durch die Krankenkasse“ vorgeschlagen, sein, siehe Anhang 3:Formularsatz.<br />
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