ABBA 2004 - MDK
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Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit (<strong>ABBA</strong> <strong>2004</strong>)<br />
Arbeitsmedizinische Bedenken: z. B.: Synkopen, Anfallsleiden, Erkrankungen mit Standoder<br />
Halteunsicherheit<br />
Ergänzende Hinweise: Die Art der Gefährdung ist zu differenzieren. Das Symptom „Schwindel“<br />
muss schlüssig abgeklärt werden.<br />
Häufiges Bücken<br />
Definition / Erläuterung: Mehr als acht mal pro Stunde<br />
Arbeitsmedizinische Bedenken: z. B.: BWS-/ LWS- Erkrankungen, Erkrankungen der unteren<br />
Extremitäten.<br />
Zwangshaltungen<br />
Definition / Erläuterung: Arbeiten in ungünstiger Körperhaltung, verbunden mit statischer<br />
Muskelarbeit, z. B. Überkopf, vornübergebückt, mit Armvorhalt, Bücken, Knien<br />
Arbeitsmedizinische Bedenken: z. B.: WS- Erkrankungen, Erkrankungen der oberen oder<br />
unteren Extremitäten<br />
Ergänzende Hinweise: Die Art der zu vermeidenden Zwangshaltungen ist im „ergänzenden<br />
Leistungsbild“ nach Art, Häufigkeit und Dauer zu differenzieren.<br />
Häufiges Heben und Tragen (ohne mechanische Hilfsmittel)<br />
Definition / Erläuterung: Manuelles Bewegen von Lasten in vertikaler (Heben/Senken) und<br />
horizontaler (Tragen) Richtung<br />
Arbeitsmedizinische Bedenken: z. B.: WS-Erkrankungen, Erkrankungen der oberen oder<br />
unteren Extremitäten, höhergradige Myopie (Gefahr der Netzhautablösung)<br />
Ergänzende Hinweise: Höchstzumutbare Einzellast [bzw. bei häufigem Heben und Tragen]<br />
aus arbeitsmedizinischer Sicht (diese Werte gelten nicht für Akkordarbeit!):<br />
Männer<br />
50 kg [25 kg]<br />
Frauen 15 kg [10 kg] 50<br />
Jugendliche, männlich<br />
Jugendliche, weiblich<br />
20 kg [15 kg]<br />
15 kg [10 kg]<br />
Schwangere 10 kg [5 kg] 51<br />
Exakte Angaben im Leistungsbild zur zumutbaren Gewichtsbelastung für Heben und Tragen<br />
sind in der Regel nicht möglich und daher, wenn sie dort angegeben werden, stets nur als<br />
Anhaltspunkt zu verstehen!<br />
„Ständig / überwiegend / zeitweise“, siehe oben.<br />
Häufig<br />
Definition / Erläuterung: ca. 51-90 % der Arbeitszeit (Der Umfang deckt sich etwa mit demjenigen<br />
von „überwiegend“.)<br />
50 § 11 VO über die Beschäftigung von Frauen auf Fahrzeugen<br />
51 § 4 MuSchG<br />
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