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ABBA 2004 - MDK

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Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit (<strong>ABBA</strong> <strong>2004</strong>)<br />

Arbeitsmedizinische Bedenken: z. B.: Synkopen, Anfallsleiden, Erkrankungen mit Standoder<br />

Halteunsicherheit<br />

Ergänzende Hinweise: Die Art der Gefährdung ist zu differenzieren. Das Symptom „Schwindel“<br />

muss schlüssig abgeklärt werden.<br />

Häufiges Bücken<br />

Definition / Erläuterung: Mehr als acht mal pro Stunde<br />

Arbeitsmedizinische Bedenken: z. B.: BWS-/ LWS- Erkrankungen, Erkrankungen der unteren<br />

Extremitäten.<br />

Zwangshaltungen<br />

Definition / Erläuterung: Arbeiten in ungünstiger Körperhaltung, verbunden mit statischer<br />

Muskelarbeit, z. B. Überkopf, vornübergebückt, mit Armvorhalt, Bücken, Knien<br />

Arbeitsmedizinische Bedenken: z. B.: WS- Erkrankungen, Erkrankungen der oberen oder<br />

unteren Extremitäten<br />

Ergänzende Hinweise: Die Art der zu vermeidenden Zwangshaltungen ist im „ergänzenden<br />

Leistungsbild“ nach Art, Häufigkeit und Dauer zu differenzieren.<br />

Häufiges Heben und Tragen (ohne mechanische Hilfsmittel)<br />

Definition / Erläuterung: Manuelles Bewegen von Lasten in vertikaler (Heben/Senken) und<br />

horizontaler (Tragen) Richtung<br />

Arbeitsmedizinische Bedenken: z. B.: WS-Erkrankungen, Erkrankungen der oberen oder<br />

unteren Extremitäten, höhergradige Myopie (Gefahr der Netzhautablösung)<br />

Ergänzende Hinweise: Höchstzumutbare Einzellast [bzw. bei häufigem Heben und Tragen]<br />

aus arbeitsmedizinischer Sicht (diese Werte gelten nicht für Akkordarbeit!):<br />

Männer<br />

50 kg [25 kg]<br />

Frauen 15 kg [10 kg] 50<br />

Jugendliche, männlich<br />

Jugendliche, weiblich<br />

20 kg [15 kg]<br />

15 kg [10 kg]<br />

Schwangere 10 kg [5 kg] 51<br />

Exakte Angaben im Leistungsbild zur zumutbaren Gewichtsbelastung für Heben und Tragen<br />

sind in der Regel nicht möglich und daher, wenn sie dort angegeben werden, stets nur als<br />

Anhaltspunkt zu verstehen!<br />

„Ständig / überwiegend / zeitweise“, siehe oben.<br />

Häufig<br />

Definition / Erläuterung: ca. 51-90 % der Arbeitszeit (Der Umfang deckt sich etwa mit demjenigen<br />

von „überwiegend“.)<br />

50 § 11 VO über die Beschäftigung von Frauen auf Fahrzeugen<br />

51 § 4 MuSchG<br />

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