17.11.2014 Aufrufe

TRbF 20 - Bremitec.de

TRbF 20 - Bremitec.de

TRbF 20 - Bremitec.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VbF 5.0<strong>20</strong><br />

tem angeschlossen sein, sofern im Lagerraum<br />

ein min<strong>de</strong>stens 2-facher Luftwechsel<br />

gewährleistet wird.<br />

3.1.6 Anfor<strong>de</strong>rungen an die gemischte Lagerung<br />

brennbarer Flüssigkeiten <strong>de</strong>r Gefahrklassen<br />

A I, A II und B in anzeige- o<strong>de</strong>r erlaubnisbedürftigen<br />

Mengen mit an<strong>de</strong>ren Stoffen<br />

im Freien<br />

(1) Tanks zur Lagerung von Flüssigkeiten<br />

mit unterschiedlichen Eigenschaften (z.B.<br />

unterschiedliche Klassen nach gefahrgutrechtlichen<br />

Vorschriften, z.B.<br />

ADR/RID/IMDG-Co<strong>de</strong>) sollen in einem Lager<br />

zueinan<strong>de</strong>r geordnet in getrennten<br />

Tankgruppen zusammengefasst wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) In einem Auffangraum dürfen Tanks mit<br />

flüssigen organischen Peroxi<strong>de</strong>n (Stoffe<br />

<strong>de</strong>r Klasse 5.2 <strong>de</strong>r gefahrgutrechtlichen<br />

Vorschriften, z.B. ADR/RID/IMDG-Co<strong>de</strong>),<br />

ätzen<strong>de</strong>n Stoffen (Stoffe <strong>de</strong>r Klasse 8 <strong>de</strong>r<br />

gefahrgutrechtlichen Vorschriften, z.B.<br />

ADR/RID/IMDGCo<strong>de</strong>) und polychlorierten<br />

Biphenylen mit an<strong>de</strong>ren brennbaren Flüssigkeiten,<br />

die diese Eigenschaften nicht<br />

besitzen, nur so gemischt gelagert wer<strong>de</strong>n,<br />

dass sie sich im Scha<strong>de</strong>nsfall nicht beeinflussen<br />

können (z.B. Unterteilung <strong>de</strong>s Auffangraumes).<br />

(3) Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht<br />

mit sehr giftigen und giftigen Stoffen, die<br />

nicht brennbar sind, in einem Auffangraum<br />

gemischt gelagert wer<strong>de</strong>n. Wegen sehr giftiger<br />

und giftiger Stoffe wird auf das Chemikaliengesetz<br />

hingewiesen.<br />

(4) Abweichend von Absatz 3 dürfen<br />

brennbare Flüssigkeiten in Tanks und ortsbeweglichen<br />

Behältern nach Maßgabe von<br />

TRGS 514 Nummer 3.2.2 Absatz 2 mit sehr<br />

giftigen o<strong>de</strong>r giftigen wässrigen Zubereitungen,<br />

die brennbare sehr giftige o<strong>de</strong>r giftige<br />

Stoffe enthalten, in einem Auffangraum<br />

gemischt gelagert wer<strong>de</strong>n.<br />

(5) Sehr giftige o<strong>de</strong>r giftige brennbare Flüssigkeiten<br />

in Tanks und ortsbeweglichen<br />

Behältern dürfen mit an<strong>de</strong>ren brennbaren<br />

Flüssigkeiten nach Maßgabe <strong>de</strong>r TRGS<br />

514 Nummer 3.2.6 Absatz 1 in einem Auffangraum<br />

gemischt gelagert wer<strong>de</strong>n, sofern<br />

die Flüssigkeiten mit <strong>de</strong>m gleichen Löschmittel<br />

gelöscht wer<strong>de</strong>n können.<br />

(6) Bei <strong>de</strong>r Lagerung sind nach Maßgabe<br />

<strong>de</strong>r TRGS 514 Nummer 3.2.6 Absatz 3 von<br />

<strong>de</strong>r Erlaubnis <strong>de</strong>r gemischten Lagerung in<br />

einem Auffangraum nach Absatz 5 die in<br />

Tafel 4 genannten sehr giftigen o<strong>de</strong>r giftigen<br />

brennbaren Flüssigkeiten ausgenommen,<br />

sofern die genannten Mengen überschritten<br />

sind. Wer<strong>de</strong>n mehrere dieser genannten<br />

Flüssigkeiten mit an<strong>de</strong>ren brennbaren<br />

Flüssigkeiten gemischt gelagert,<br />

müssen die genannten Mengen anteilig reduziert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(7) Soweit nach Absatz 3 bis 5 eine gemischte<br />

Lagerung in einem Auffangraum<br />

nicht zulässig ist, ist ein Abstand einzuhalten,<br />

welcher <strong>de</strong>r Breite <strong>de</strong>s Schutzstreifens<br />

nach Nummer 6.3 und 6.4 entspricht. Der<br />

Abstand kann durch feuerbeständige Wän<strong>de</strong><br />

ausreichen<strong>de</strong>r Höhe und Breite verringert<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Wän<strong>de</strong> dürfen gleichzeitig<br />

die Wän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Auffangraumes bil<strong>de</strong>n.<br />

(8) Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht<br />

mit brandför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Stoffen (Stoffe <strong>de</strong>r<br />

Klasse 5.1 <strong>de</strong>r gefahrgutrechtlichen Vorschriften,<br />

z.B. ADR/RID/IMDG-Co<strong>de</strong>) in einem<br />

Auffangraum gemischt gelagert wer<strong>de</strong>n.<br />

(9) Abweichend von Absatz 8 dürfen bei<br />

<strong>de</strong>r Lagerung brennbarer Flüssigkeiten<br />

nach Maßgabe von TRGS 515 Nummer<br />

3.3.3 mit brandför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Stoffen <strong>de</strong>r<br />

Gruppe 2 und 3 in einem Auffangraum gemischt<br />

gelagert wer<strong>de</strong>n:<br />

1. in Lagermengen bis zu insgesamt 1 t<br />

ohne Einschränkungen,<br />

2. in Lagermengen von mehr als 1 t bis<br />

insgesamt höchstens <strong>20</strong> t, wenn<br />

- entwe<strong>de</strong>r die Bran<strong>de</strong>rkennung und<br />

Brandmeldung durch stündliche Kontrolle<br />

mit Mel<strong>de</strong>möglichkeiten (wie<br />

Telefon, Feuermel<strong>de</strong>r, Funkgerät<br />

usw.) gewährleistet ist o<strong>de</strong>r eine mit<br />

<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Brandschutz zuständigen<br />

Stelle abgestimmte automatische<br />

Brandmel<strong>de</strong>anlage sowie eine nichtautomatische<br />

Feuerlöschanlage und<br />

eine behördlich anerkannte Werkfeuerwehr<br />

o<strong>de</strong>r<br />

- eine automatische Feuerlöschanlage<br />

vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />

(10) Brennbare Flüssigkeiten in ortsbeweglichen<br />

Gefäßen dürfen nicht in einem<br />

Auffangraum gelagert wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m sich<br />

Tanks befin<strong>de</strong>n. Dies gilt nicht, wenn Tanks<br />

mit einem Gesamtrauminhalt von nicht<br />

mehr als <strong>20</strong>0 000 l aufgestellt sind.<br />

VSGA 02/<strong>20</strong>02 15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!