TRbF 20 - Bremitec.de
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VbF 5.0<strong>20</strong><br />
zulässigen Füllungsgrad entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Höhe (zulässige Füllhöhe) reichen.<br />
(3) Der Abstand zwischen <strong>de</strong>n Wandungen<br />
doppelwandiger Tanks soll möglichst klein<br />
gehalten sein. Zur Überwachung <strong>de</strong>r Dichtheit<br />
<strong>de</strong>r Wandungen müssen Anschlussmöglichkeiten<br />
für einen Leckanzeiger vorhan<strong>de</strong>n<br />
sein.<br />
(4) Die Innenwandung muss so ausgebil<strong>de</strong>t<br />
sein, dass sie sowohl <strong>de</strong>n statischen Druck<br />
<strong>de</strong>r Lagerflüssigkeit als auch die zwischen<br />
<strong>de</strong>n Wandungen durch ein Leckanzeigegerät<br />
entstehen<strong>de</strong>n Überdrücke auch bei leerem<br />
Tank aufnehmen kann.<br />
5.61 Absperreinrichtungen an Rohrleitungen<br />
(5) Gehäuse von Absperreinrichtungen müssen aus<br />
zähem Werkstoff bestehen.<br />
(6) Die Anfor<strong>de</strong>rung von Absatz 5 ist erfüllt, wenn<br />
die Gehäuse aus Stahlguss o<strong>de</strong>r in geschmie<strong>de</strong>ter<br />
o<strong>de</strong>r in geschweißter Ausführung hergestellt sind.<br />
Bei Absperreinrichtungen bis zu einer Nennweite<br />
DN <strong>20</strong>0 dürfen die Gehäuse auch aus Werkstoffen<br />
nach <strong>de</strong>m AD-Merkblatt W 3/2 Tafel 2 (GGG-40.3<br />
und GGG-35.3) hergestellt sein, wenn die Armaturen<br />
für die nächsthöhere Nenndruckstufe <strong>de</strong>r angeschlossenen<br />
Rohrleitung, min<strong>de</strong>stens jedoch für<br />
<strong>de</strong>n Nenndruck PN 16, ausgelegt sind.<br />
Baujahr<br />
Rauminhalt, bei unterteilten Tanks Rauminhalt<br />
je<strong>de</strong>s Tankabteils.<br />
6.2 Bei oberirdischen zylindrischen Flachbo<strong>de</strong>n-Tankbauwerken<br />
müssen zusätzlich<br />
angegeben sein:<br />
Innendurchmesser in m<br />
Zulässige Füllhöhe <strong>de</strong>s Lagergutes in m<br />
Zulässige Dichte <strong>de</strong>s Lagergutes in kg/m³<br />
Zulässiger Überdruck in mbar<br />
Zulässiger Unterdruck in mbar<br />
Zulässiger Volumenstrom beim Befüllen<br />
und beim Entleeren in m³/h.<br />
6.3 Je<strong>de</strong>r Tank muss mit <strong>de</strong>r Gefahrklasse <strong>de</strong>r<br />
gelagerten Flüssigkeit augenfällig gekennzeichnet<br />
sein.<br />
6.4 Nebeneinan<strong>de</strong>r angeordnete Füllanschlüsse<br />
von Tanks, in <strong>de</strong>nen brennbare Flüssigkeiten<br />
verschie<strong>de</strong>ner Gefahrklassen o<strong>de</strong>r<br />
Flüssigkeiten, die gefährliche Verbindungen<br />
miteinan<strong>de</strong>r eingehen können, gelagert<br />
wer<strong>de</strong>n, müssen mit <strong>de</strong>r Lagergutbezeichnung<br />
gekennzeichnet sein.<br />
7 Zusätzliche Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />
Schwimm<strong>de</strong>cken<br />
6 Kennzeichnung<br />
6.1 (1) Je<strong>de</strong>r Tank muss mit einem Herstellerschild<br />
versehen sein, das alle <strong>de</strong>n Tank<br />
kennzeichnen<strong>de</strong>n Angaben enthält.<br />
(2) Das Herstellerschild muss dauerhaft<br />
und gut lesbar sein. Es darf nicht austauschbar<br />
sein und muss folgen<strong>de</strong> Angaben<br />
enthalten:<br />
Hersteller o<strong>de</strong>r Herstellerzeichen<br />
Herstellungsnummer<br />
Baujahr<br />
Rauminhalt in m³<br />
Prüfüberdruck in bar.<br />
(3) Am Rand <strong>de</strong>s Flansches <strong>de</strong>r Einsteigeöffnung,<br />
möglichst neben <strong>de</strong>m Schild, müssen<br />
zusätzlich eingeschlagen sein:<br />
Herstellerzeichen<br />
Herstellungsnummer<br />
(1) Schwimm<strong>de</strong>cken müssen gegen das<br />
Lagergut ausreichend beständig sein.<br />
(6) Schwimm<strong>de</strong>cken müssen so ausgebil<strong>de</strong>t<br />
sein, dass Funkenbildung durch Schlag<br />
und Reibung, die eine mögliche<br />
explosionsfähige Atmosphäre entzün<strong>de</strong>n<br />
kann, ausgeschlossen ist. Führungs- und<br />
Dichtelemente, an <strong>de</strong>nen Reibungen<br />
auftreten können, müssen so ausgebil<strong>de</strong>t<br />
sein, dass selbst bei selten auftreten<strong>de</strong>n<br />
Betriebsstörungen Berührungen mit<br />
Leichtmetallen nicht vorkommen können.<br />
Für Schwimmkörper und Ab<strong>de</strong>ckbleche<br />
dürfen Leichtmetalle nur verwen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn sie an <strong>de</strong>n betriebsmäßig<br />
zugänglichen Stellen mit einer schlagfesten<br />
Beschichtung (z.B. Chrom o<strong>de</strong>r<br />
sachgerechter Kunststoff) versehen sind.<br />
Auf eine Beschichtung <strong>de</strong>r<br />
Leichtmetallflächen auf <strong>de</strong>r Unterseite <strong>de</strong>r<br />
Schwimm<strong>de</strong>cke kann verzichtet wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn durch eine spezielle Anweisung sichergestellt<br />
wird, dass bei Arbeiten in Zone<br />
0 im Bereich unterhalb <strong>de</strong>r Schwimm<strong>de</strong>cke<br />
Schlag- und Reibvorgänge auf<br />
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