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TRbF 20 - Bremitec.de

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VbF 5.0<strong>20</strong><br />

Tanksystemen mit einem Gesamtrauminhalt<br />

bis 25 m³, sofern<br />

1 . das Tanksystem aus nicht mehr als 25<br />

Einzeltanks besteht, die von oben begehbar<br />

sind,<br />

2. nicht mehr als 5 Tanks in einer Reihe<br />

angeordnet sind und<br />

3. die Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>s Füll- und Entleersystems<br />

nachgewiesen ist.<br />

(5) Die Absperreinrichtungen müssen sich<br />

möglichst nahe am Tank befin<strong>de</strong>n, gut zugänglich<br />

und leicht zu bedienen sein.<br />

(6) Bei unterirdischen Tanks dürfen Tankanschlussstutzen<br />

nur im Dom<strong>de</strong>ckel o<strong>de</strong>r<br />

im Scheitel <strong>de</strong>s Tanks angeordnet sein. Die<br />

Anschlüsse müssen zugänglich sein.<br />

9.4.2 Füll- und Entleerungseinrichtungen<br />

9.4.2.1 Allgemeines<br />

(1) Zum Befüllen und Entleeren muss je<strong>de</strong>r<br />

Tank mit Einrichtungen versehen sein, die<br />

<strong>de</strong>n sicheren Anschluss einer festverlegten<br />

Rohrleitung o<strong>de</strong>r einer abnehmbaren Leitung<br />

ermöglichen.<br />

(2) Absatz 1 gilt nicht für oberirdische Einzeltanks<br />

zur Lagerung von Dieselkraftstoff<br />

und Heizöl EL mit einem Rauminhalt bis<br />

1 000 l und Altölsammelbehälter.<br />

(1) Die Gefahr einer Zündung durch mechanische<br />

Funken beim Befestigen o<strong>de</strong>r<br />

Lösen von Leitungen muss ausgeschlossen<br />

sein. Satz 1 gilt auch für Tankabteile<br />

von unterteilten Tanks, die <strong>de</strong>r Lagerung<br />

brennbarer Flüssigkeiten <strong>de</strong>r Gefahrklasse<br />

A III dienen, wenn brennbare Flüssigkeiten<br />

dieser Gefahrklasse zusammen mit solchen<br />

<strong>de</strong>r Gefahrklassen A I, A Il o<strong>de</strong>r B in<br />

<strong>de</strong>mselben Tank gelagert wer<strong>de</strong>n. Die Gefahr<br />

einer Zündung durch mechanische<br />

Funken kann durch Wahl geeigneter Werkstoffe,<br />

z.B. Messing für Verschraubungen<br />

und Kupplungsstücke, vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Bei <strong>de</strong>r Lagerung brennbarer Flüssigkeiten<br />

<strong>de</strong>r Gefahrklassen A I, A II und B<br />

müssen die Fülleinrichtungen so ausgeführt<br />

sein, dass gefährliche elektrostatische Aufladung<br />

nicht entstehen kann. Bei <strong>de</strong>r Abschätzung<br />

einer möglichen elektrostatischen<br />

Aufladung ist die Leitfähigkeit <strong>de</strong>r<br />

Flüssigkeit zu berücksichtigen. Ein Versprühen<br />

brennbarer Flüssigkeit muss ausgeschlossen<br />

sein. Dies ist z. B. erfüllt,<br />

wenn sich die Auslauföffnungen <strong>de</strong>r Füllrohre<br />

möglichst nahe über <strong>de</strong>m Tankbo<strong>de</strong>n<br />

befin<strong>de</strong>n. Füllrohre müssen einen <strong>de</strong>r Strömungsgeschwindigkeit<br />

<strong>de</strong>r brennbaren<br />

Flüssigkeit angepassten Durchmesser haben;<br />

auf <strong>TRbF</strong> 131 Teil 1 Nummer 6.2 wird<br />

verwiesen. Belüftungsbohrungen in Füllrohren<br />

in Tanks zum Schutz gegen Leerhebern<br />

sind hinsichtlich elektrostatischer Aufladungen<br />

unkritisch.<br />

(3) Die flüssigkeitsführen<strong>de</strong>n Leitungen und<br />

Formstücke dürfen auch unter Fülldruck<br />

keine unzulässigen Beanspruchungen auf<br />

die Tankwand übertragen.<br />

(3) Die berufsgenossenschaftliche Regel<br />

für die Vermeidung von Zündgefahren infolge<br />

elektrostatischer Aufladungen BGR<br />

13216 26 ) ist zu beachten.<br />

(4) Die Fülleinrichtungen müssen, z.B.<br />

durch dicht schließen<strong>de</strong> Verschlusskappen,<br />

verschließbar sein.<br />

(5) Beim Befüllen von Tanks sind gefährliche<br />

elektrostatische Aufladung und<br />

Schaumbildung durch Versprühen brennbarer<br />

Flüssigkeiten zu vermei<strong>de</strong>n. Dies ist<br />

z.B. erfüllt, wenn sich die Auslauföffnung<br />

<strong>de</strong>s Füllrohres im unteren Drittel <strong>de</strong>s Tanks<br />

befin<strong>de</strong>t.<br />

(4) Tanks mit einem Rauminhalt bis 1000 l,<br />

die explosionsdruckstoßfest sind und am<br />

Ort ihrer Lagerung als Sammelbehälter diskontinuierlich<br />

mit kleinen Mengen befüllt<br />

wer<strong>de</strong>n, brauchen abweichend von Nummer<br />

9.4.2.1 Absatz 1 nicht mit einem Anschluss<br />

für festverlegte Rohrleitungen o<strong>de</strong>r<br />

abnehmbare Leitungen versehen zu sein.<br />

Die Füllöffnung muss nach je<strong>de</strong>m Füllvorgang<br />

selbsttätig schließen.<br />

9.4.2.2 Füll- und Entleerungseinrichtungen an<br />

Tanks zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten<br />

<strong>de</strong>r Gefahrklassen A I, A II und B<br />

26 Carl Heymanns Verlag, Köln<br />

VSGA 02/<strong>20</strong>02 63

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