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TRbF 20 - Bremitec.de

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VbF 5.0<strong>20</strong><br />

Zu diesen Grundsätzen hat <strong>de</strong>r DMF in<br />

seiner Sitzung am 6./7. November 1985<br />

"Anfor<strong>de</strong>rungen an oberirdische Behälter<br />

für Altöl <strong>de</strong>r Gefahrklasse A I“ beschlossen,<br />

die im Zuge <strong>de</strong>r Erarbeitung dieser <strong>TRbF</strong><br />

angepasst wur<strong>de</strong>n.<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen an oberirdische Behälter für<br />

Altöl <strong>de</strong>r Gefahrklasse A I<br />

1 Allgemeines<br />

(1) Behälter, die <strong>de</strong>n nachstehen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

genügen, dürfen als Sammelbehälter<br />

für Altöle <strong>de</strong>r Gefahrklasse A I<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Behälter, die <strong>de</strong>n nachstehen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

genügen, sind auch für das<br />

Einfüllen von Altöl durch Laien geeignet,<br />

sofern <strong>de</strong>r Aufstellplatz beaufsichtigt ist.<br />

2 Bauart <strong>de</strong>s Behälters<br />

(1) Der Inhalt <strong>de</strong>s Behälters darf 1 m³ nicht<br />

überschreiten.<br />

(2) Der Behälter muss einer Explosion von<br />

Dampf/Luft-Gemischen im Inneren standhalten,<br />

ohne aufzureißen (explosionsdruckstoßfeste<br />

Bauweise).<br />

(3) Der Behälter braucht nicht mit Flammendurchschlagsicherungen<br />

ausgerüstet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(4) Die Einfüllöffnung für das Altöl darf nicht<br />

kleiner als 300 mm sein. Die Füllöffnung<br />

muss trichterförmig ausgebil<strong>de</strong>t sein. Das<br />

Füllrohr darf keine größere lichte Weite als<br />

80 mm haben und muss bis in Nähe <strong>de</strong>r<br />

Behältersohle ausgeführt sein.<br />

(5) Der Deckel <strong>de</strong>r Einfüllöffnung muss<br />

<strong>de</strong>m Explosionsdruck standhalten o<strong>de</strong>r so<br />

verriegelt sein, dass mit <strong>de</strong>m Öffnen <strong>de</strong>s<br />

Deckels ein Ventil im Einfüllrohr, welches<br />

an <strong>de</strong>r trichterförmig ausgebil<strong>de</strong>ten Einfüllöffnung<br />

angeschlossen ist, öffnet und<br />

selbsttätig schließt, wenn <strong>de</strong>r Deckel geschlossen<br />

wird.<br />

(7) Der Behälter muss mit einem Leckanzeiger<br />

ausgerüstet sein.<br />

(8) Die Lüftungsleitung <strong>de</strong>s Behälters muss<br />

min<strong>de</strong>stens in einer Höhe von 2,5 m über<br />

<strong>de</strong>m Aufstellplatz en<strong>de</strong>n.<br />

(9) Auf <strong>de</strong>n Einbau einer Überfüllsicherung<br />

darf verzichtet wer<strong>de</strong>n, wenn durch geeignete<br />

Bauweise <strong>de</strong>s Trichters <strong>de</strong>r Einfüllöffnung<br />

die Standhöhe in Höhe <strong>de</strong>s zulässigen<br />

Füllungsgra<strong>de</strong>s ausreichend sichtbar<br />

ist.<br />

(10) Die Betriebsmittel in <strong>de</strong>n Behältern<br />

müssen <strong>de</strong>r Gerätegruppe II, Gerätekategorie<br />

1 mit Kennzeichnung "G" und die Betriebsmittel<br />

an <strong>de</strong>m Behälter <strong>de</strong>r Gerätegruppe<br />

II, Gerätekategorie 2 mit Kennzeichnung<br />

"G" entsprechen.<br />

3 Aufstellen <strong>de</strong>s Behälters<br />

(1) Der Behälter muss so aufgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />

dass er nicht <strong>de</strong>r dauern<strong>de</strong>n Sonneneinstrahlung<br />

ausgesetzt ist.<br />

(2) Der Behälter darf nicht in Räumen aufgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(3) Der Behälter darf nicht in einem Auffangraum,<br />

son<strong>de</strong>rn muss auf einem flüssigkeitsdichten<br />

Abfüllplatz aufgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>r so ausgebil<strong>de</strong>t ist, dass verschüttete<br />

Flüssigkeit erkannt und beseitigt wer<strong>de</strong>n<br />

kann.<br />

(4) Der Behälter muss für <strong>de</strong>n Einfüller gut<br />

zugänglich, aber gegen Beschädigungen<br />

durch Anfahren ausreichend geschützt<br />

aufgestellt sein.<br />

(5) Der Behälter muss so aufgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />

dass die Mündung <strong>de</strong>r Lüftungsöffnung<br />

sowie die Einfüllöffnung <strong>de</strong>s Behälters<br />

min<strong>de</strong>stens 2 m von Gebäu<strong>de</strong>öffnungen<br />

entfernt ist. Der Abstand nach Nummer<br />

6.1 dieser <strong>TRbF</strong> kann entfallen.<br />

(6) Ein explosionsgefähr<strong>de</strong>ter Bereich um<br />

<strong>de</strong>n Behälter wird nicht festgelegt.<br />

(6) Der Behälter muss doppelwandig sein.<br />

92 VSGA 02/<strong>20</strong>02

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