TRbF 20 - Bremitec.de
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VbF 5.0<strong>20</strong><br />
Zu diesen Grundsätzen hat <strong>de</strong>r DMF in<br />
seiner Sitzung am 6./7. November 1985<br />
"Anfor<strong>de</strong>rungen an oberirdische Behälter<br />
für Altöl <strong>de</strong>r Gefahrklasse A I“ beschlossen,<br />
die im Zuge <strong>de</strong>r Erarbeitung dieser <strong>TRbF</strong><br />
angepasst wur<strong>de</strong>n.<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an oberirdische Behälter für<br />
Altöl <strong>de</strong>r Gefahrklasse A I<br />
1 Allgemeines<br />
(1) Behälter, die <strong>de</strong>n nachstehen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
genügen, dürfen als Sammelbehälter<br />
für Altöle <strong>de</strong>r Gefahrklasse A I<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Behälter, die <strong>de</strong>n nachstehen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
genügen, sind auch für das<br />
Einfüllen von Altöl durch Laien geeignet,<br />
sofern <strong>de</strong>r Aufstellplatz beaufsichtigt ist.<br />
2 Bauart <strong>de</strong>s Behälters<br />
(1) Der Inhalt <strong>de</strong>s Behälters darf 1 m³ nicht<br />
überschreiten.<br />
(2) Der Behälter muss einer Explosion von<br />
Dampf/Luft-Gemischen im Inneren standhalten,<br />
ohne aufzureißen (explosionsdruckstoßfeste<br />
Bauweise).<br />
(3) Der Behälter braucht nicht mit Flammendurchschlagsicherungen<br />
ausgerüstet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(4) Die Einfüllöffnung für das Altöl darf nicht<br />
kleiner als 300 mm sein. Die Füllöffnung<br />
muss trichterförmig ausgebil<strong>de</strong>t sein. Das<br />
Füllrohr darf keine größere lichte Weite als<br />
80 mm haben und muss bis in Nähe <strong>de</strong>r<br />
Behältersohle ausgeführt sein.<br />
(5) Der Deckel <strong>de</strong>r Einfüllöffnung muss<br />
<strong>de</strong>m Explosionsdruck standhalten o<strong>de</strong>r so<br />
verriegelt sein, dass mit <strong>de</strong>m Öffnen <strong>de</strong>s<br />
Deckels ein Ventil im Einfüllrohr, welches<br />
an <strong>de</strong>r trichterförmig ausgebil<strong>de</strong>ten Einfüllöffnung<br />
angeschlossen ist, öffnet und<br />
selbsttätig schließt, wenn <strong>de</strong>r Deckel geschlossen<br />
wird.<br />
(7) Der Behälter muss mit einem Leckanzeiger<br />
ausgerüstet sein.<br />
(8) Die Lüftungsleitung <strong>de</strong>s Behälters muss<br />
min<strong>de</strong>stens in einer Höhe von 2,5 m über<br />
<strong>de</strong>m Aufstellplatz en<strong>de</strong>n.<br />
(9) Auf <strong>de</strong>n Einbau einer Überfüllsicherung<br />
darf verzichtet wer<strong>de</strong>n, wenn durch geeignete<br />
Bauweise <strong>de</strong>s Trichters <strong>de</strong>r Einfüllöffnung<br />
die Standhöhe in Höhe <strong>de</strong>s zulässigen<br />
Füllungsgra<strong>de</strong>s ausreichend sichtbar<br />
ist.<br />
(10) Die Betriebsmittel in <strong>de</strong>n Behältern<br />
müssen <strong>de</strong>r Gerätegruppe II, Gerätekategorie<br />
1 mit Kennzeichnung "G" und die Betriebsmittel<br />
an <strong>de</strong>m Behälter <strong>de</strong>r Gerätegruppe<br />
II, Gerätekategorie 2 mit Kennzeichnung<br />
"G" entsprechen.<br />
3 Aufstellen <strong>de</strong>s Behälters<br />
(1) Der Behälter muss so aufgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />
dass er nicht <strong>de</strong>r dauern<strong>de</strong>n Sonneneinstrahlung<br />
ausgesetzt ist.<br />
(2) Der Behälter darf nicht in Räumen aufgestellt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(3) Der Behälter darf nicht in einem Auffangraum,<br />
son<strong>de</strong>rn muss auf einem flüssigkeitsdichten<br />
Abfüllplatz aufgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />
<strong>de</strong>r so ausgebil<strong>de</strong>t ist, dass verschüttete<br />
Flüssigkeit erkannt und beseitigt wer<strong>de</strong>n<br />
kann.<br />
(4) Der Behälter muss für <strong>de</strong>n Einfüller gut<br />
zugänglich, aber gegen Beschädigungen<br />
durch Anfahren ausreichend geschützt<br />
aufgestellt sein.<br />
(5) Der Behälter muss so aufgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />
dass die Mündung <strong>de</strong>r Lüftungsöffnung<br />
sowie die Einfüllöffnung <strong>de</strong>s Behälters<br />
min<strong>de</strong>stens 2 m von Gebäu<strong>de</strong>öffnungen<br />
entfernt ist. Der Abstand nach Nummer<br />
6.1 dieser <strong>TRbF</strong> kann entfallen.<br />
(6) Ein explosionsgefähr<strong>de</strong>ter Bereich um<br />
<strong>de</strong>n Behälter wird nicht festgelegt.<br />
(6) Der Behälter muss doppelwandig sein.<br />
92 VSGA 02/<strong>20</strong>02