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TRbF 20 - Bremitec.de

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VbF 5.0<strong>20</strong><br />

(11) In einem Auffangraum dürfen ortsbewegliche<br />

Gefäße zur Lagerung von brennbaren<br />

und nichtbrennbaren Flüssigkeiten<br />

mit unterschiedlichen Eigenschaften (z.B.<br />

unterschiedliche Klassen nach gefahrgutrechtlichen<br />

Vorschriften, z.B.<br />

ADR/RID/IMDG-Co<strong>de</strong>) nur gruppenweise<br />

geordnet nebeneinan<strong>de</strong>r gelagert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Gruppen müssen von zwei Seiten zugänglich<br />

sein.<br />

(12) Wegen <strong>de</strong>r Abstän<strong>de</strong> von Druckgasbehältern<br />

und Druckbehältern für Gase zu<br />

Tanks zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten<br />

innerhalb eines Lagers wird auf TRG<br />

280 Nummer 5.3.4 bzw. TRB 610 Nummer<br />

4.9 verwiesen.<br />

3.1.7 Zusätzliche Anfor<strong>de</strong>rungen für genehmigungsbedürftige<br />

Anlagen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>s-Immissionsschutzgesetz<br />

2 )<br />

(1) Für genehmigungsbedürftige Läger<br />

nach Nummer 9.2 <strong>de</strong>s Anhanges zur<br />

4. BImSchV mit,<br />

- mehr als 5 000 Tonnen Mineralölerzeugnissen<br />

mit einem Flammpunkt bis<br />

21 °C,<br />

- mehr als 5 000 Tonnen Methanol aus<br />

an<strong>de</strong>ren Stoffen als Mineralöl,<br />

- mehr als 10 000 Tonnen an<strong>de</strong>rer Mineralölprodukte,<br />

die außer<strong>de</strong>m die Eigenschaften sehr giftig/giftig<br />

o<strong>de</strong>r kanzerogen im Sinne <strong>de</strong>r Gefahrstoffverordnung<br />

aufweisen, sind gefährliche<br />

Auswirkungen, die durch eine störungsbedingte<br />

Freisetzung in <strong>de</strong>n Auffangraum<br />

entstehen können, für Mensch und<br />

Umwelt auszuschließen.<br />

(2) Ob gefährliche Auswirkungen aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Stoffeigenschaften zu betrachten sind,<br />

erfolgt im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung<br />

unter Berücksichtigung anlagenspezifischer<br />

Freisetzungsbedingungen und<br />

standortbezogener Ausbreitungsbedingungen.<br />

(3) Für die Durchführung einer Einzelfallbetrachtung<br />

gelten folgen<strong>de</strong> Randbedingungen:<br />

- Fläche <strong>de</strong>r Flüssigkeitslache<br />

Tritt eine Flüssigkeit in einen Auffangraum<br />

aus, so ist die Fläche <strong>de</strong>r Flüssigkeitslache<br />

unter Berücksichtigung technischer<br />

und organisatorischer Schutzmaßnahmen,<br />

die <strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r<br />

Begrenzung von Betriebsstörungen dienen,<br />

zu bestimmen. Zu auswirkungsbegrenzen<strong>de</strong>n<br />

Maßnahmen zählen u.a. sichere<br />

Früherkennung von Leckagen<br />

(durch z.B. Kontrollgänge, Gaswarneinrichtung),<br />

Verringerung <strong>de</strong>r Oberfläche<br />

durch Unterteilung <strong>de</strong>s Auffangraumes<br />

in Teilaufnahmevolumina, Absperren<br />

gefährlicher Bereiche.<br />

- Stofffreisetzung<br />

Der Massenstrom durch verdampfen<strong>de</strong><br />

Flüssigkeit kann für Stoffe, die unterhalb<br />

<strong>de</strong>s Sie<strong>de</strong>punktes gehandhabt wer<strong>de</strong>n,<br />

mit Hilfe anerkannter Rechenmo<strong>de</strong>lle,<br />

wie z.B. nach "Lachenverdampfungsmo<strong>de</strong>llen",<br />

berechnet wer<strong>de</strong>n. Zu auswirkungsbegrenzen<strong>de</strong>n<br />

Maßnahmen<br />

zählen u.a. Ab<strong>de</strong>cken o<strong>de</strong>r Beschäumen<br />

<strong>de</strong>r Flüssigkeitslache, Abpumpen,<br />

Verdünnen.<br />

- Ausbreitungsverhalten<br />

Atmosphärische Ausbreitung wird mit<br />

Hilfe anerkannter Ausbreitungsmo<strong>de</strong>lle,<br />

wie z.B. nach VDI 3783 "Ausbreitung<br />

von störfallbedingten Freisetzungen -<br />

Sicherheitsanalyse" bestimmt. Der zeitliche<br />

Verlauf <strong>de</strong>r Stoffkonzentration an<br />

charakteristischen Aufpunkten (z.B. Anlagen-,<br />

Werksgrenze, Wohnbebauung,<br />

Orte großer Menschenansammlung) ist<br />

zu berechnen. Zu auswirkungsbegrenzen<strong>de</strong>n<br />

Maßnahmen zählen u.a. Wasserschleier<br />

zur Verdünnungswirkung im<br />

Nahbereich, ausreichend hohe Auffangräume<br />

(Anwendung von VDI 3783, Blatt<br />

1).<br />

- Beurteilungswerte<br />

Als Maß für die toxikologische Gefahr<br />

gelten bis zum Vorliegen anerkannter,<br />

stoffspezifischer Beurteilungswerte z.B.<br />

ERPG-2Werte. Das Maß für Explosionsgefahr<br />

stellt die untere Explosionsgrenze<br />

(UEG) dar.<br />

(4) Führt die Einzelfallbetrachtung zum<br />

Nachweis, dass stoffspezifische Beurteilungswerte<br />

unterschritten sind, so sind<br />

gefährliche Auswirkungen ausgeschlossen.<br />

2<br />

Diese Anfor<strong>de</strong>rungen sind im Technischen Ausschuss für Anlagensicherheit<br />

zwischen <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium für Arbeit<br />

und Sozialordnung und <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit abgestimmt.<br />

16 VSGA 02/<strong>20</strong>02

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