TRbF 20 - Bremitec.de
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VbF 5.0<strong>20</strong><br />
(8) Das Innere von Pumpen, die betrieblich<br />
nicht ständig mit Flüssigkeit gefüllt bleiben,<br />
ist explosionsgefähr<strong>de</strong>ter Bereich. Nummer<br />
8.2.2 Absatz 1 gilt entsprechend.<br />
(2) Bei Tanks dürfen durch Zugabe von<br />
Inertgas die Anfor<strong>de</strong>rungen an die<br />
Ausrüstung <strong>de</strong>r Tanks wegen <strong>de</strong>r<br />
geringeren Wahrscheinlichkeit für das<br />
Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre<br />
verringert wer<strong>de</strong>n wenn die unter Absatz 3,<br />
4 und 5 genannten Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllt<br />
sind.<br />
(3) Vor <strong>de</strong>r erstmaligen Befüllung <strong>de</strong>s<br />
Tanks (z.B. auch nach Wartungsarbeiten)<br />
ist durch Inertgaszugabe die Sauerstoffkonzentration<br />
<strong>de</strong>r Tankatmosphäre auf unter<br />
50 % <strong>de</strong>r z.B. in <strong>de</strong>n Explosionsschutz-Regeln<br />
genannten Sauerstoffgrenzkonzentration<br />
abzusenken. Diese Erstinertisierung<br />
ist durch Messung <strong>de</strong>r Sauerstoffkonzentration<br />
zu überprüfen.<br />
(4) Wegen <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>r Lüftungseinrichtungen<br />
für Tanks wird auf Nummer<br />
9.1.2.3 verwiesen. Ist beim Ausfall von Regeleinrichtungen<br />
<strong>de</strong>r Inertisierungsanlage<br />
eine Notspülung mit Inertgas vorgesehen,<br />
so ist <strong>de</strong>r anfallen<strong>de</strong> Inertgasvolumenstrom<br />
bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>r Entlüftungsarmatur<br />
<strong>de</strong>r Lüftungseinrichtung zu berücksichtigen.<br />
Die Entlüftungsarmatur muss auch für <strong>de</strong>n<br />
Versagensdurchlass <strong>de</strong>r Druckreduzierung<br />
<strong>de</strong>r Inertisierungsanlage ausreichend bemessen<br />
sein.<br />
8.2.4 Explosionsgefähr<strong>de</strong>te Bereiche in inertisierten<br />
Tanks<br />
8.2.4.1 Inertisierte nicht einatmen<strong>de</strong> Tanks<br />
Wird in einem Tank ohne Verbindung zur<br />
Atmosphäre, die zu einer Beatmung <strong>de</strong>s<br />
Tanks führen kann, durch ausreichen<strong>de</strong><br />
Zugab von Inertgas, z.B. Stickstoff o<strong>de</strong>r<br />
Kohlendioxid, gewährleistet, dass sich keine<br />
explosionsfähige Atmosphäre im Tankinneren<br />
bil<strong>de</strong>n kann, ist das Innere dieses<br />
Tanks kein explosionsgefähr<strong>de</strong>ter Bereich.<br />
8.2.4.2 Inertisierte Tanks mit Belüftungsarmaturen<br />
(1) Die Belüftungsarmatur <strong>de</strong>r Lüftungseinrichtung<br />
ist als Noteinrichtung vorzusehen,<br />
die nur in Grenzfällen (Ausfall <strong>de</strong>r Inertgaszufuhr<br />
extreme witterungsbedingte Abkühlung)<br />
anspricht.<br />
(5) Die Tankbeatmung beim Entleeren o<strong>de</strong>r<br />
bei witterungsbedingter Abkühlung <strong>de</strong>r<br />
Tanks erfolgt mit Inertgas. Bei <strong>de</strong>r Inertgasversorgung<br />
sind Min<strong>de</strong>stwerte <strong>de</strong>s verfügbaren<br />
Inertgasvolumenstroms V & I , und<br />
<strong>de</strong>s vorzuhalten<strong>de</strong>n Inertgasvolumens<br />
V I ,<br />
erfor<strong>de</strong>rlich. Diese Anfor<strong>de</strong>rungen sind auf<br />
<strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r maximalen Belüftungs-<br />
und Pumpenvolumenströme<br />
V & A und V &<br />
P<br />
gemäß Nummer 9.1.2.3 Absatz 2 festzulegen,<br />
wobei in Verbindung mit Sicherheitsund<br />
Überwachungseinrichtungen eine dreifache<br />
Abstufung vorgesehen wird. Die Min<strong>de</strong>stwerte<br />
<strong>de</strong>s in einer Inertgasanlage vorzuhalten<strong>de</strong>n<br />
Volumens<br />
V , und <strong>de</strong>s Inertgasvolumenstroms<br />
V & I sind <strong>de</strong>n Diagrammen<br />
6 und 7 zu entnehmen o<strong>de</strong>r wie unter<br />
Ziffer 1 bis 3 angegeben zu berechnen. In<br />
das vorzuhalten<strong>de</strong> Volumen bei Umgebungsdruck<br />
darf auch das Normvolumen<br />
<strong>de</strong>s Rohrleitungsnetzes <strong>de</strong>r Inertgasversorgung<br />
(z.B. ab einer Luftzerlegungsanlage)<br />
mit einbezogen wer<strong>de</strong>n. Es sind die jeweils<br />
unter Ziffer 1 bis 3 aufgeführten Sicherheits-<br />
und Überwachungseinrichtungen<br />
anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
I<br />
40 VSGA 02/<strong>20</strong>02