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TRbF 20 - Bremitec.de

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VbF 5.0<strong>20</strong><br />

(8) Das Innere von Pumpen, die betrieblich<br />

nicht ständig mit Flüssigkeit gefüllt bleiben,<br />

ist explosionsgefähr<strong>de</strong>ter Bereich. Nummer<br />

8.2.2 Absatz 1 gilt entsprechend.<br />

(2) Bei Tanks dürfen durch Zugabe von<br />

Inertgas die Anfor<strong>de</strong>rungen an die<br />

Ausrüstung <strong>de</strong>r Tanks wegen <strong>de</strong>r<br />

geringeren Wahrscheinlichkeit für das<br />

Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre<br />

verringert wer<strong>de</strong>n wenn die unter Absatz 3,<br />

4 und 5 genannten Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllt<br />

sind.<br />

(3) Vor <strong>de</strong>r erstmaligen Befüllung <strong>de</strong>s<br />

Tanks (z.B. auch nach Wartungsarbeiten)<br />

ist durch Inertgaszugabe die Sauerstoffkonzentration<br />

<strong>de</strong>r Tankatmosphäre auf unter<br />

50 % <strong>de</strong>r z.B. in <strong>de</strong>n Explosionsschutz-Regeln<br />

genannten Sauerstoffgrenzkonzentration<br />

abzusenken. Diese Erstinertisierung<br />

ist durch Messung <strong>de</strong>r Sauerstoffkonzentration<br />

zu überprüfen.<br />

(4) Wegen <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>r Lüftungseinrichtungen<br />

für Tanks wird auf Nummer<br />

9.1.2.3 verwiesen. Ist beim Ausfall von Regeleinrichtungen<br />

<strong>de</strong>r Inertisierungsanlage<br />

eine Notspülung mit Inertgas vorgesehen,<br />

so ist <strong>de</strong>r anfallen<strong>de</strong> Inertgasvolumenstrom<br />

bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>r Entlüftungsarmatur<br />

<strong>de</strong>r Lüftungseinrichtung zu berücksichtigen.<br />

Die Entlüftungsarmatur muss auch für <strong>de</strong>n<br />

Versagensdurchlass <strong>de</strong>r Druckreduzierung<br />

<strong>de</strong>r Inertisierungsanlage ausreichend bemessen<br />

sein.<br />

8.2.4 Explosionsgefähr<strong>de</strong>te Bereiche in inertisierten<br />

Tanks<br />

8.2.4.1 Inertisierte nicht einatmen<strong>de</strong> Tanks<br />

Wird in einem Tank ohne Verbindung zur<br />

Atmosphäre, die zu einer Beatmung <strong>de</strong>s<br />

Tanks führen kann, durch ausreichen<strong>de</strong><br />

Zugab von Inertgas, z.B. Stickstoff o<strong>de</strong>r<br />

Kohlendioxid, gewährleistet, dass sich keine<br />

explosionsfähige Atmosphäre im Tankinneren<br />

bil<strong>de</strong>n kann, ist das Innere dieses<br />

Tanks kein explosionsgefähr<strong>de</strong>ter Bereich.<br />

8.2.4.2 Inertisierte Tanks mit Belüftungsarmaturen<br />

(1) Die Belüftungsarmatur <strong>de</strong>r Lüftungseinrichtung<br />

ist als Noteinrichtung vorzusehen,<br />

die nur in Grenzfällen (Ausfall <strong>de</strong>r Inertgaszufuhr<br />

extreme witterungsbedingte Abkühlung)<br />

anspricht.<br />

(5) Die Tankbeatmung beim Entleeren o<strong>de</strong>r<br />

bei witterungsbedingter Abkühlung <strong>de</strong>r<br />

Tanks erfolgt mit Inertgas. Bei <strong>de</strong>r Inertgasversorgung<br />

sind Min<strong>de</strong>stwerte <strong>de</strong>s verfügbaren<br />

Inertgasvolumenstroms V & I , und<br />

<strong>de</strong>s vorzuhalten<strong>de</strong>n Inertgasvolumens<br />

V I ,<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Diese Anfor<strong>de</strong>rungen sind auf<br />

<strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r maximalen Belüftungs-<br />

und Pumpenvolumenströme<br />

V & A und V &<br />

P<br />

gemäß Nummer 9.1.2.3 Absatz 2 festzulegen,<br />

wobei in Verbindung mit Sicherheitsund<br />

Überwachungseinrichtungen eine dreifache<br />

Abstufung vorgesehen wird. Die Min<strong>de</strong>stwerte<br />

<strong>de</strong>s in einer Inertgasanlage vorzuhalten<strong>de</strong>n<br />

Volumens<br />

V , und <strong>de</strong>s Inertgasvolumenstroms<br />

V & I sind <strong>de</strong>n Diagrammen<br />

6 und 7 zu entnehmen o<strong>de</strong>r wie unter<br />

Ziffer 1 bis 3 angegeben zu berechnen. In<br />

das vorzuhalten<strong>de</strong> Volumen bei Umgebungsdruck<br />

darf auch das Normvolumen<br />

<strong>de</strong>s Rohrleitungsnetzes <strong>de</strong>r Inertgasversorgung<br />

(z.B. ab einer Luftzerlegungsanlage)<br />

mit einbezogen wer<strong>de</strong>n. Es sind die jeweils<br />

unter Ziffer 1 bis 3 aufgeführten Sicherheits-<br />

und Überwachungseinrichtungen<br />

anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

I<br />

40 VSGA 02/<strong>20</strong>02

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