TRbF 20 - Bremitec.de
TRbF 20 - Bremitec.de
TRbF 20 - Bremitec.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
VbF 5.0<strong>20</strong><br />
9.5.2.2 Zusätzliche Anfor<strong>de</strong>rungen an Schwimmdächer<br />
für Tanks zur Lagerung brennbarer<br />
Flüssigkeiten <strong>de</strong>r Gefahrklassen A I, A Il<br />
und B<br />
(1) Schwimmdächer müssen so montiert,<br />
installiert und betrieben wer<strong>de</strong>n, dass eine<br />
Funkenbildung, die eine mögliche explosionsfähige<br />
Atmosphäre entzün<strong>de</strong>n kann,<br />
ausgeschlossen ist. Dies ist beispielhaft erfüllt,<br />
wenn Sicherungseinrichtungen und<br />
die Berührungsflächen <strong>de</strong>r Führungen, soweit<br />
sie oberhalb <strong>de</strong>r Flüssigkeit liegen, aus<br />
Werkstoffen bestehen, die eine Funkenbildung<br />
ausschließen.<br />
(2) Schwimmdächer müssen so montiert,<br />
installiert und betrieben wer<strong>de</strong>n, dass keine<br />
gefährliche elektrostatische Aufladung auftreten<br />
kann. Dies ist beispielhaft erfüllt,<br />
wenn zwischen Schwimmdach und Tankmantel<br />
leitfähige Verbindungen vorhan<strong>de</strong>n<br />
sind.<br />
(3) Die berufsgenossenschaftliche Regel<br />
für die Vermeidung von Zündgefahren infolge<br />
elektrostatischer Aufladungen<br />
BGR 132 28 ) ist zu beachten.<br />
(4) Ist eine zum Schwimmdach führen<strong>de</strong><br />
Metalltreppe vorhan<strong>de</strong>n, gilt Absatz 2 als<br />
erfüllt, wenn die En<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Treppe durch<br />
bewegliche Kabel mit <strong>de</strong>m Schwimmdach<br />
einerseits und <strong>de</strong>m Tankmantel an<strong>de</strong>rerseits<br />
leitend verbun<strong>de</strong>n sind.<br />
(5) Leitfähige Verbindungen zwischen<br />
Schwimmdächern und Tankmantel müssen<br />
so installiert, montiert und betrieben wer<strong>de</strong>n,<br />
dass sie nicht beschädigt wer<strong>de</strong>n<br />
können und die Beweglichkeit <strong>de</strong>r<br />
Schwimmdächer nicht beeinträchtigt wird.<br />
9.5.2.3 Ausrüstung <strong>de</strong>r Tanks<br />
(1) Die Belüftung und Entlüftung <strong>de</strong>s Tanks<br />
muss bei aufgesetztem Dach gewährleistet<br />
sein. Dies ist bei Tanks mit Schwimmdächern<br />
beispielhaft erfüllt, wenn die Belüftung<br />
und Entlüftung durch Rohre erfolgt,<br />
die betriebsmäßig durch Kappen verschlossen<br />
gehalten und beim Aufsetzen<br />
<strong>de</strong>s Daches durch Anheben <strong>de</strong>r Kappen<br />
zwangsweise geöffnet wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Besteht die Belüftungs- und Entlüftungseinrichtung<br />
aus Rohrstutzen, die be-<br />
28 Carl Heymanns Verlag, Köln<br />
triebsmäßig das Innere mit <strong>de</strong>r Außenluft<br />
verbin<strong>de</strong>n, muss sie gegen das Eindringen<br />
von Regenwasser geschützt sein. Dies gilt<br />
auch für Stutzen, die zur Belüftung und<br />
Entlüftung <strong>de</strong>s flexibel abge<strong>de</strong>ckten Ringraumes<br />
zwischen Schwimmdach und<br />
Tankmantel angebracht sind.<br />
(3) Bei Schwimmdachtanks zur Lagerung<br />
von brennbaren Flüssigkeiten <strong>de</strong>r Gefahrklassen<br />
A I, A II und B müssen die Lüftungseinrichtungen<br />
nach Absatz 1 und 2<br />
mit Flammendurchschlagsicherungen gemäß<br />
Nummer 9.2 ausgerüstet sein. Bei<br />
Lüftungseinrichtungen gemäß Absatz 1<br />
kann auf Flammendurchschlagsicherungen<br />
verzichtet wer<strong>de</strong>n, wenn gewährleistet ist,<br />
dass <strong>de</strong>r Tank bei aufsitzen<strong>de</strong>m Dach beson<strong>de</strong>rs<br />
beaufsichtigt wird.<br />
(4) Je<strong>de</strong>r Tank muss mit einer Einrichtung<br />
zur Feststellung <strong>de</strong>s Flüssigkeitsstan<strong>de</strong>s<br />
und <strong>de</strong>s Stan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Schwimmdaches<br />
versehen sein.<br />
(5) Der zulässige Flüssigkeitsstand und <strong>de</strong>r<br />
zulässige Schwimmdachstand müssen augenfällig<br />
angegeben sein.<br />
(6) Peilrohre dürfen auf ihrer ganzen Länge<br />
innerhalb <strong>de</strong>s Tanks mit Bohrungen versehen<br />
sein. Diese Bohrungen brauchen nicht<br />
flammendurchschlagsicher zu sein.<br />
9.5.3 Zusätzliche Anfor<strong>de</strong>rungen an Tanks mit<br />
innerem Überdruck<br />
9.5.3.1 Allgemeines<br />
(1) Auf Tanks mit innerem Überdruck, die<br />
vom Geltungsbereich <strong>de</strong>r VbF erfasst sind,<br />
ist die Verordnung über Druckbehälter,<br />
Druckgasbehälter und Füllanlagen (Druckbehälterverordnung<br />
- DruckbehV) nach § 2<br />
Absatz 1 Ziffer <strong>20</strong> <strong>de</strong>r DruckbehV nicht anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
(2) Tanks mit innerem Überdruck müssen<br />
so betrieben wer<strong>de</strong>n, dass bei <strong>de</strong>n maximal<br />
zu erwarten<strong>de</strong>n Überdrücken im Tank keine<br />
Freisetzungen von Flüssigkeiten o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>ren Dämpfen zu erwarten sind. Dies ist<br />
als erfüllt anzusehen, wenn die Tanks mit<br />
innerem Überdruck einem <strong>de</strong>n zulässigen<br />
Betriebsdruck um 30 % übersteigen<strong>de</strong>n<br />
Prüfdruck standhalten, ohne undicht zu<br />
wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ihre Form wesentlich bleibend<br />
zu än<strong>de</strong>rn.<br />
66 VSGA 02/<strong>20</strong>02