17.11.2014 Aufrufe

TRbF 20 - Bremitec.de

TRbF 20 - Bremitec.de

TRbF 20 - Bremitec.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VbF 5.0<strong>20</strong><br />

(4) Als Löschmittel kommen insbeson<strong>de</strong>re<br />

in Betracht: Luftschaum, Kohlensäure,<br />

Löschpulver und Wasser. Kohlensäure o-<br />

<strong>de</strong>r Löschpulver darf unter Druck in explosionsfähige<br />

Atmosphäre (z.B. zum Inertisieren<br />

o<strong>de</strong>r zum Erproben <strong>de</strong>r Löschanlage)<br />

nur eingeleitet wer<strong>de</strong>n, wenn beson<strong>de</strong>re<br />

Schutzmaßnamen getroffen sind; auf die<br />

berufsgenossenschaftliche Regel für die<br />

Vermeidung von Zündgefahren infolge e-<br />

lektrostatischer Aufladungen BGR 132 wird<br />

hingewiesen.<br />

(5) Bei Verwendung ortsbeweglicher Berieselungseinrichtungen<br />

ist zu beachten:<br />

1. Unabhängig von Windrichtung und<br />

Rauchentwicklung müssen <strong>de</strong>m Brandobjekt<br />

benachbarte Tanks mit <strong>de</strong>r nach<br />

z.B. DIN 14 495 erfor<strong>de</strong>rlichen Wassermenge<br />

gekühlt wer<strong>de</strong>n können.<br />

2. Anschlüsse an das für Feuerlöschzwecke<br />

bestimmte Wassernetz (Hydranten)<br />

müssen in genügen<strong>de</strong>r Anzahl vorhan<strong>de</strong>n<br />

und so angeordnet sein, dass sie<br />

im Falle eines Bran<strong>de</strong>s an beliebiger<br />

Stelle auch für die Kühlung <strong>de</strong>r Nachbartanks<br />

ausreichend zugänglich bleiben.<br />

3. Die zur Kühlung erfor<strong>de</strong>rlichen Einrichtungen<br />

und das zu <strong>de</strong>ren Bedienung<br />

notwendige sachkundige Personal müssen<br />

während <strong>de</strong>r Betriebszeit so<br />

einsatzbereit sein, dass eine wirksame<br />

Kühlung in kürzester Frist nach <strong>de</strong>m<br />

Ausbruch <strong>de</strong>s Bran<strong>de</strong>s sichergestellt ist.<br />

13.2.3 Ausstattung von Räumen<br />

(1) In Räumen zur Lagerung brennbarer<br />

Flüssigkeiten <strong>de</strong>r Gefahrklasse A III genügen<br />

Brandschutzeinrichtungen nach <strong>de</strong>n<br />

baurechtlichen Vorschriften, z.B. nach <strong>de</strong>n<br />

Feuerungsverordnungen.<br />

(2) Räume zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten<br />

<strong>de</strong>r Gefahrklassen A I, A II o<strong>de</strong>r B<br />

mit einer Lagermenge von mehr als<br />

<strong>20</strong> 000 l müssen mit automatischen<br />

Brandmel<strong>de</strong>einrichtungen ausgerüstet sein.<br />

Räume zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten<br />

<strong>de</strong>r Gefahrklassen A I, A II o<strong>de</strong>r B<br />

mit einer Lagermenge von mehr als<br />

10 000 l, aber höchstens <strong>20</strong> 000 l, sind<br />

dann mit automatischen Brandmel<strong>de</strong>einrichtungen<br />

auszurüsten, wenn beson<strong>de</strong>re<br />

örtliche o<strong>de</strong>r betriebliche Gegebenheiten<br />

(z.B. nahe Wohnbebauung) dies erfor<strong>de</strong>rn<br />

34 ).<br />

(3) Wer<strong>de</strong>n in Räumen brennbare Flüssigkeiten<br />

<strong>de</strong>r Gefahrklasse A III zusammen<br />

mit Flüssigkeiten <strong>de</strong>r Gefahrklassen A I,<br />

A II o<strong>de</strong>r B gelagert, so gilt Absatz 2 entsprechend,<br />

wobei für die Berechnung <strong>de</strong>r<br />

relevanten Lagermengen 5 l brennbare<br />

Flüssigkeiten <strong>de</strong>r Gefahrklasse A III gleich<br />

1 l brennbare Flüssigkeiten <strong>de</strong>r Gefahrklassen<br />

A I, A II o<strong>de</strong>r B gesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

(4) In Räumen zur Lagerung brennbarer<br />

Flüssigkeiten <strong>de</strong>r Gefahrklassen A I, A Il<br />

o<strong>de</strong>r B müssen folgen<strong>de</strong> Brandschutzeinrichtungen<br />

vorhan<strong>de</strong>n sein:<br />

1. ortsfeste Feuerlöscheinrichtungen,<br />

wenn brennbare Flüssigkeiten<br />

a) <strong>de</strong>r Gefahrklassen A I o<strong>de</strong>r A II in<br />

Behältern mit einem Gesamtrauminhalt<br />

von mehr als <strong>20</strong> 000 l o<strong>de</strong>r<br />

b) <strong>de</strong>r Gefahrklasse B in Behältern mit<br />

einem Gesamtrauminhalt von mehr<br />

als 30 000 l gelagert wer<strong>de</strong>n,<br />

2. ortsfeste Berieselungsanlagen, wenn<br />

brennbare Flüssigkeiten <strong>de</strong>r Gefahrklassen<br />

A I o<strong>de</strong>r A II in mehreren ortsfesten<br />

Behältern mit einem Gesamtrauminhalt<br />

von mehr als 10 000 1 gelagert<br />

wer<strong>de</strong>n, es sei <strong>de</strong>nn, dass durch<br />

an<strong>de</strong>re Maßnahmen, z.B. ortsfeste<br />

Feuerlöscheinrichtungen nach Ziffer 1,<br />

eine vergleichbare Kühlwirkung gewährleistet<br />

o<strong>de</strong>r eine geeignete selbsttätig<br />

auslösen<strong>de</strong> ortsfeste Feuerlöscheinrichtung<br />

vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />

(5) Die Anfor<strong>de</strong>rungen an die Brandschutzeinrichtungen<br />

nach Absatz 2 und 4 gelten<br />

unabhängig von <strong>de</strong>n Festlegungen für die<br />

Löschwasserrückhaltung nach Nummer<br />

13.3.<br />

(6) Anstelle von ortsfesten (stationären)<br />

Feuerlöschanlagen sind teilbewegliche<br />

(halbstationäre) Feuerlöschanlagen, bei<br />

<strong>de</strong>nen im allgemeinen die Löschmittelversorgung<br />

erst durch die Feuerwehr hergestellt<br />

wer<strong>de</strong>n muss, nur dann zulässig,<br />

wenn eine anerkannte Werkfeuerwehr mit<br />

einer maximalen Hilfsfrist von 5 min. nach<br />

Alarmierung zur Verfügung steht sowie eine<br />

frühzeitige Bran<strong>de</strong>nt<strong>de</strong>ckung und sofortige<br />

Alarmierung <strong>de</strong>r Werkfeuerwehr sichergestellt<br />

ist.<br />

34 Dies gilt auch für bestehen<strong>de</strong> Anlagen.<br />

VSGA 02/<strong>20</strong>02 73

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!