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TRbF 20 - Bremitec.de

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VbF 5.0<strong>20</strong><br />

(2) Der Nachweis nach Absatz 1 gilt nur für<br />

Tanks ohne Einbauten, die zu einer weiteren<br />

Druckerhöhung führen wür<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re<br />

ohne Schwallwän<strong>de</strong>.<br />

3.2 Explosionsversuch<br />

(1) Ein Tank gilt auch als explosionsdruckstoßfest,<br />

wenn in einer experimentellen<br />

Prüfung, z.B. durch eine Explosion mit explosionsfähigstem<br />

Ethylen/Luft-Gemisch,<br />

nachgewiesen wird, dass er nach <strong>de</strong>r Explosion<br />

nicht aufgerissen ist. Die Prüfung<br />

wird von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt für Materialforschung<br />

und -prüfung, Berlin, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Physikalisch-Technischen<br />

Bun<strong>de</strong>sanstalt,<br />

Braunschweig, durchgeführt.<br />

(2) Die Prüfung nach Absatz 1 kann für<br />

Tanks, die aufgrund ihrer konstruktiven<br />

Gestaltung nicht nach Nummer 3.1 dieses<br />

Anhangs berechnet wer<strong>de</strong>n können, o<strong>de</strong>r<br />

auch für berechenbare Tanks, die optimiert<br />

wer<strong>de</strong>n sollen, angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Bei<br />

Tanks mit innerem Überdruck muss <strong>de</strong>r<br />

Ausgangsdruck vor Entzündung <strong>de</strong>s Ethylen/Luft-Gemisches<br />

gemäß <strong>de</strong>r Tabelle<br />

nach Nummer 2 Absatz 2 dieses Anhangs<br />

gewählt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.3 Wasserdruckprüfung<br />

(1) Ein Tank gilt auch als explosionsdruckstoßfest,<br />

wenn nachgewiesen ist, dass er<br />

einem Wasserdruckversuch mit <strong>de</strong>m<br />

1,5-fachen <strong>de</strong>s höchsten auftreten<strong>de</strong>n Explosionsüberdrucks<br />

p m (siehe Nummer 2<br />

Absatz 4 dieses Anhangs) standhält, ohne<br />

aufzureißen.<br />

(2) Der Nachweis nach Absatz 1 gilt nur für<br />

Tanks ohne Einbauten, die zu einer weiteren<br />

Druckerhöhung führen wür<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re<br />

ohne Schwallwän<strong>de</strong>.<br />

Anhang D:<br />

Für Läger relevante Beschaffenheitsanfor<strong>de</strong>rungen<br />

aus <strong>de</strong>r <strong>TRbF</strong> 2<strong>20</strong><br />

Dieses Blatt enthält die allgemeinen Sicherheitsanfor<strong>de</strong>rungen<br />

an ortsfeste Tanks aller Art (oberirdische<br />

Tanks und unterirdische Tanks, ohne und mit<br />

innerem Überdruck) aus metallischen und nichtmetallischen<br />

Werkstoffen zur Lagerung brennbarer<br />

Flüssigkeiten <strong>de</strong>r Gefahrklasse A III.<br />

Die beson<strong>de</strong>ren Anfor<strong>de</strong>rungen an Tanks aus metallischen<br />

Werkstoffen sind in <strong>TRbF</strong> 221, die beson<strong>de</strong>ren<br />

Vorschriften für Tanks aus Kunststoffen<br />

sind in Bau- und Prüfgrundsätzen <strong>de</strong>s Deutschen<br />

Instituts für Bautechnik (DIBt), z.B. für oberirdische<br />

und unterirdische GF-UP-Behälter- und Behälterteile<br />

und für oberirdische Behälter und Behälterteile<br />

aus Thermoplasten, enthalten.<br />

1 Begriffe<br />

1.1 Ortsfeste Tanks sind <strong>de</strong>r Lagerung dienen<strong>de</strong><br />

Behälter, die ihrer Bauart nach dazu bestimmt<br />

sind, ihren Standort betriebsmäßig<br />

nicht zu wechseln.<br />

1.2 (1) Unterirdische Tanks sind ortsfeste<br />

Tanks, die vollständig o<strong>de</strong>r teilweise im<br />

Erdreich eingebettet sind.<br />

(3) Alle übrigen ortsfesten Tanks als die in<br />

Absatz 1 genannten sind oberirdische<br />

Tanks.<br />

1.3 (1) Tanks mit innerem Überdruck sind ortsfeste<br />

Tanks, die ihrer Bauart nach dazu bestimmt<br />

sind, mit einem höheren Überdruck<br />

als 0,1 bar betrieben zu wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Der innere Überdruck im Tank kann<br />

entstehen durch<br />

1. a) <strong>de</strong>n Dampfdruck <strong>de</strong>r gelagerten<br />

Flüssigkeit; er hängt ab von <strong>de</strong>r<br />

Temperatur an <strong>de</strong>r Flüssigkeitsoberfläche,<br />

b) die Druckerhöhung infolge Verdichtung<br />

<strong>de</strong>s Luftanteiles im flüssigkeitsfreien<br />

Behälterraum durch die Flüssigkeitsaus<strong>de</strong>hnung.<br />

Diese ist bedingt<br />

durch <strong>de</strong>n Anstieg <strong>de</strong>r mittleren<br />

Flüssigkeitstemperatur. Die Luftlöslichkeit<br />

in <strong>de</strong>r Flüssigkeit ist vernachlässigbar.<br />

2. <strong>de</strong>n Druck von Gas, mit <strong>de</strong>m die brennbaren<br />

Flüssigkeiten zum För<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r<br />

zum Mischen überlagert wer<strong>de</strong>n.<br />

1.4 Bei Tanks, die durch Trennwän<strong>de</strong> in Tankabteile<br />

unterteilt sind, gilt je<strong>de</strong>s Tankabteil<br />

als Tank.<br />

1.5 (1) Füllsysteme sind Einrichtungen zum<br />

gleichzeitigen, möglichst gleichmäßigen<br />

Befüllen von mehreren Tanks über eine<br />

gemeinsame Füllleitung.<br />

86 VSGA 02/<strong>20</strong>02

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