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TRbF 20 - Bremitec.de

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VbF 5.0<strong>20</strong><br />

(3) Abweichend von Nummer 9.2 brauchen<br />

Öffnungen an Tanks mit innerem Überdruck,<br />

<strong>de</strong>ren Sicherheitseinrichtungen einen<br />

Ansprechdruck von mehr als 1,5 bar<br />

haben, nicht mit Flammendurchschlagsicherungen<br />

ausgerüstet wer<strong>de</strong>n. Für inertisierte<br />

Tanks wird auf Nummer 8.2.4.2 verwiesen.<br />

9.5.3.2 Einrichtungen zur Drucküberwachung<br />

(1) Tanks mit innerem Überdruck müssen<br />

mit einer Einrichtung versehen sein, durch<br />

die <strong>de</strong>r innere Überdruck überwacht wer<strong>de</strong>n<br />

kann.<br />

(2) Absatz 1 ist als erfüllt anzusehen, wenn<br />

ein Manometer vorhan<strong>de</strong>n ist, das <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r DruckbehV entspricht.<br />

9.5.3.3 Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung<br />

(1) Tanks mit innerem Überdruck müssen<br />

mit einer Sicherheitseinrichtung gegen<br />

Drucküberschreitung ausgerüstet sein, sofern<br />

<strong>de</strong>r zulässige Betriebsüberdruck überschritten<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

(2) Absatz 1 ist als erfüllt anzusehen, wenn<br />

ein Sicherheitsventil o<strong>de</strong>r eine<br />

MSR-Einrichtung vorhan<strong>de</strong>n ist, die <strong>de</strong>n<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r DruckbehV entsprechen.<br />

(3) Aus Sicherheitsventilen austreten<strong>de</strong><br />

brennbare Flüssigkeiten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Dämpfe<br />

müssen gefahrlos abgeleitet wer<strong>de</strong>n<br />

können.<br />

(4) Bei Tanks, die (z.B. zur Entleerung) mit<br />

Fremddruck beaufschlagt wer<strong>de</strong>n, sollte<br />

das Sicherheitsventil zum Schutz gegen<br />

Verschmutzung vor <strong>de</strong>m Absperrventil am<br />

Behältereintritt <strong>de</strong>r Druckzuleitung (siehe<br />

Nummer 9.5.3.7) angeordnet wer<strong>de</strong>n.<br />

(5) In beson<strong>de</strong>rs begrün<strong>de</strong>ten Fällen kann<br />

anstelle <strong>de</strong>s Sicherheitsventils eine an<strong>de</strong>re<br />

Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung<br />

(z.B. Berstsicherungen) zulässig<br />

sein.<br />

9.5.3.4 Entspannungseinrichtungen<br />

(1) Tanks mit innerem Überdruck, die betriebsmäßig<br />

geöffnet wer<strong>de</strong>n, müssen mit<br />

einer von Hand bedienbaren Entspannungseinrichtung<br />

ausgerüstet sein.<br />

(2) Absatz 1 ist als erfüllt anzusehen, wenn<br />

eine Entspannungseinrichtung vorhan<strong>de</strong>n<br />

ist, die <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r DruckbehV<br />

entspricht.<br />

(3) Entspannungseinrichtungen dürfen<br />

nicht in geschlossene Räume mün<strong>de</strong>n. Ihre<br />

Austrittsöffnungen müssen gegen das Eindringen<br />

von Regenwasser geschützt sein.<br />

9.5.3.5 Einrichtungen zur Druckmin<strong>de</strong>rung<br />

(1) Bei Tanks, <strong>de</strong>ren zulässiger Betriebsdruck<br />

um mehr als 2 bar geringer ist als <strong>de</strong>r<br />

mögliche Druck <strong>de</strong>s Druckerzeugers, muss<br />

sich in <strong>de</strong>r Druckzuleitung eine Einrichtung<br />

befin<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n Druck selbsttätig so weit<br />

herabsetzt, dass <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Tank zulässige<br />

Betriebsdruck nicht überschritten wird.<br />

(2) Sind mehrere Tanks mit gleichem zulässigem<br />

Betriebsdruck an einer Druckzuleitung<br />

angeschlossen, genügt eine<br />

Druckmin<strong>de</strong>reinrichtung in <strong>de</strong>r gemeinsamen<br />

Druckleitung.<br />

9.5.3.6 Sicherheitseinrichtungen gegen Druckunterschreitung<br />

(1) Tanks, in <strong>de</strong>nen die Entstehung eines<br />

Unterdruckes nicht ausgeschlossen ist und<br />

die gegen Unterdruck nicht wi<strong>de</strong>rstandsfähig<br />

sind, müssen mit einer Einrichtung versehen<br />

sein, die das Entstehen eines gefährlichen<br />

Unterdruckes verhin<strong>de</strong>rt.<br />

(2) Tanks mit innerem Überdruck sind als<br />

gegen Unterdruck nicht wi<strong>de</strong>rstandsfähig<br />

anzusehen, wenn bei ihrer Bemessung Unterdrücke<br />

bis zu 0,5 bar nicht berücksichtigt<br />

wor<strong>de</strong>n sind.<br />

(3) Sicherheitseinrichtungen gegen Druckunterschreitung<br />

dürfen mit <strong>de</strong>m Sicherheitsventil<br />

(Überdruckventil) nach Nummer<br />

9.5.3.3 kombiniert sein.<br />

9.5.3.7 Druckleitungsanschlüsse<br />

Je<strong>de</strong>r Druckleitungsanschluss eines Tanks<br />

muss mit einer Absperreinrichtung versehen<br />

sein.<br />

9.5.3.8 Flüssigkeitsstandanzeiger<br />

(1) Auf Nummer 9.3 wird verwiesen.<br />

VSGA 02/<strong>20</strong>02 67

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