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TRbF 20 - Bremitec.de

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VbF 5.0<strong>20</strong><br />

- 80 % <strong>de</strong>r Zündtemperatur <strong>de</strong>s Lagergutes<br />

noch<br />

- die Temperatur, die zur Bildung gefährlicher<br />

Mengen explosionsfähiger Atmosphäre<br />

infolge Zersetzung (z.B. Crackung)<br />

<strong>de</strong>s Lagergutes führen kann,<br />

überschreiten.<br />

(2) Überschreitet bei <strong>de</strong>r Lagerung brennbarer<br />

Flüssigkeiten die Oberflächentemperatur<br />

<strong>de</strong>r Heizung <strong>de</strong>n unteren Explosionspunkt<br />

<strong>de</strong>r Flüssigkeit, so ist unabhängig<br />

von <strong>de</strong>r Gefahrklasse <strong>de</strong>r Flüssigkeit <strong>de</strong>r<br />

Lagerbehälter in Zone 0 einzustufen. Für<br />

inertisierte Tanks gilt Nummer 8.2.4 entsprechend.<br />

Der untere Explosionspunkt<br />

wird in <strong>de</strong>r Regel nicht erreicht, wenn bei<br />

reinen Kohlenwasserstoffen eine Temperatur<br />

von 5 K unterhalb <strong>de</strong>s Flammpunktes<br />

und bei an<strong>de</strong>ren brennbaren Flüssigkeiten<br />

und Gemischen eine Temperatur von 15 K<br />

unterhalb <strong>de</strong>s Flammpunktes nicht überschritten<br />

wird.<br />

(3) Ist bei <strong>de</strong>r Lagerung brennbarer Flüssigkeiten<br />

die Heizleistung so begrenzt,<br />

dass die Oberflächentemperatur <strong>de</strong>r Heizung<br />

an keiner Stelle <strong>de</strong>n unteren Explosionspunkt<br />

<strong>de</strong>r Flüssigkeit überschreitet, ist<br />

im Lagerbehälter kein explosionsgefähr<strong>de</strong>ter<br />

Bereich.<br />

(4) Für die Zoneneinteilung bei <strong>de</strong>r Lagerung<br />

brennbarer Flüssigkeiten <strong>de</strong>r Gefahrklassen<br />

A I, A II und B wird auf Nummer<br />

8.2.1 verwiesen.<br />

9.7 Zusätzliche Anfor<strong>de</strong>rungen nach Bun<strong>de</strong>s-Immissionsschutzgesetz<br />

9.7.1 Dichtungen<br />

Verbindungen und Abdichtungen an Pumpen,<br />

Armaturen und Rohrleitungen (Dichtungen)<br />

müssen so montiert, installiert und<br />

betrieben wer<strong>de</strong>n, dass sie während <strong>de</strong>s<br />

Betriebes zur umgeben<strong>de</strong>n Atmosphäre hin<br />

technisch dicht sind und die Dichtungen<br />

nicht aus ihrem Sitz gedrückt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Die Auswahl eines anfor<strong>de</strong>rungsgerechten<br />

Dichtungssystems und <strong>de</strong>r Werkstoffe<br />

muss unter Beachtung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n<br />

mechanischen, thermischen und<br />

chemischen Beanspruchungen sowie <strong>de</strong>r<br />

Beständigkeit gegenüber <strong>de</strong>m För<strong>de</strong>rmedium<br />

erfolgen. Die Korrosionsbeständigkeit<br />

<strong>de</strong>r verwen<strong>de</strong>ten Werkstoffe gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Medium kann z.B. durch die Betriebsbewährung<br />

von Referenzobjekten o<strong>de</strong>r Resistenzlisten<br />

(z.B. Amtliche Bekanntmachungen,<br />

Verträglichkeit zwischen Füllgut<br />

und Werkstoff von Gefahrgutbehältern -<br />

Teil l 29 ), DECHEMA-Werkstoff-Tabelle 30 )<br />

beurteilt wer<strong>de</strong>n. Der Betreiber ist verpflichtet,<br />

durch Instandhaltung und Kontrolle die<br />

technische Dichtheit zu gewährleisten.<br />

Für genehmigungsbedürftige Läger nach<br />

Nummer 9.2 <strong>de</strong>s Anhanges zur 4. BlmSchV<br />

mit<br />

- mehr als 5 000 Tonnen Mineralölerzeugnissen<br />

mit einem Flammpunkt unter<br />

21 °C,<br />

- mehr als 5 000 Tonnen Methanol aus<br />

an<strong>de</strong>ren Stoffen als Mineralöl,<br />

- mehr als 10 000 Tonnen Mineralölprodukte,<br />

die außer<strong>de</strong>m die Eigenschaften sehr giftig/giftig<br />

o<strong>de</strong>r kanzerogen im Sinne <strong>de</strong>r Gefahrstoffverordnung<br />

aufweisen, sind die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r TA Luft 3.1.8 zu beachten.<br />

30a<br />

Die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r TA Luft 3.1.8 ff sind<br />

beispielsweise erfüllt durch die Verwendung<br />

von Flanschen mit Vor- und Rücksprung<br />

o<strong>de</strong>r durch die Verwendung beson<strong>de</strong>rer<br />

Dichtungen, wie metallarmierte o<strong>de</strong>r<br />

kammprofilierte Dichtungen.<br />

9.7.2 Überfüllsicherungen<br />

Für genehmigungsbedürftige Läger nach<br />

Nummer 9.2 <strong>de</strong>s Anhanges zur<br />

4. BImSchV mit<br />

- mehr als 5 000 Tonnen Mineralölerzeugnissen<br />

mit einem Flammpunkt unter<br />

21 °C,<br />

- mehr als 5 000 Tonnen Methanol aus<br />

an<strong>de</strong>ren Stoffen als Mineralöl,<br />

- mehr als 10 000 Tonnen Mineralölprodukte,<br />

die außer<strong>de</strong>m die Eigenschaften sehr giftig/giftig<br />

o<strong>de</strong>r kanzerogen im Sinne <strong>de</strong>r Gefahrstoffverordnung<br />

aufweisen, soll die Ü-<br />

berfüllsicherung nach Nummer 9.3.2 <strong>de</strong>n<br />

Füllvorgang rechtzeitig vor Erreichen <strong>de</strong>s<br />

zulässigen Füllungsgra<strong>de</strong>s unterbrechen<br />

und Alarm auslösen, soweit über ein angeschlossenes<br />

System ein Überfüllen nicht<br />

ausgeschlossen ist.<br />

29 Amts- und Mitteilungsblatt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt für Materialforschung<br />

und -prüfung, Bd. 13 (1983) Nr. 1, S. 34<br />

30 Herausgeber: DECHEMA e.V., Frankfurt/Main<br />

30a Auf die jeweils gültige Fassung <strong>de</strong>r TA Luft wird verwiesen.<br />

VSGA 02/<strong>20</strong>02 69

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