TRbF 20 - Bremitec.de
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VbF 5.0<strong>20</strong><br />
lichkeit in <strong>de</strong>r Flüssigkeit ist vernachlässigbar.<br />
2. a) <strong>de</strong>n Druck von Gas, mit <strong>de</strong>m die<br />
brennbaren Flüssigkeiten zum Verhin<strong>de</strong>rn<br />
gefährlicher Dampf/Luft-Gemische<br />
(Schutzgas), zum För<strong>de</strong>rn<br />
o<strong>de</strong>r zum Mischen überlagert wer<strong>de</strong>n,<br />
b) <strong>de</strong>n Druck von Wasser, mit <strong>de</strong>m die<br />
brennbaren Flüssigkeiten zum Verhin<strong>de</strong>rn<br />
gefährlicher Dampf/Luft-Gemische<br />
o<strong>de</strong>r zum För<strong>de</strong>rn überlagert<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
1.4 Bei Tanks, die durch Trennwän<strong>de</strong> in Tankabteile<br />
unterteilt sind, gilt je<strong>de</strong>s Tankabteil<br />
als Tank.<br />
2 Tankwandungen<br />
(1) Tankwandungen müssen <strong>de</strong>n zu erwarten<strong>de</strong>n<br />
mechanischen, thermischen und<br />
chemischen Beanspruchungen standhalten<br />
und gegen die brennbaren Flüssigkeiten<br />
und <strong>de</strong>ren Dämpfe undurchlässig und beständig<br />
sein; sie müssen ferner im erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Maße alterungsbeständig und gegen<br />
Flammeneinwirkungen wi<strong>de</strong>rstandsfähig<br />
sein.<br />
(2) Tankwandungen müssen so beschaffen<br />
sein, dass betriebsmäßige Vorgänge gefährliche<br />
elektrostatische Aufladungen nicht<br />
hervorrufen können.<br />
3 Herstellung<br />
3.1 (1) Tanks müssen so beschaffen sein, dass<br />
sie bei <strong>de</strong>n zu erwarten<strong>de</strong>n Beanspruchungen<br />
dicht bleiben.<br />
(2) Absatz 1 gilt als erfüllt, wenn<br />
1. die Tanks betriebsmäßig flüssigkeitsdicht<br />
bleiben und<br />
2. <strong>de</strong>r mit Flüssigkeit angefüllte Teil <strong>de</strong>r<br />
Tanks auch im Brandfall dicht bleibt.<br />
(3) Wer<strong>de</strong>n in einem unterteilten Tank<br />
brennbare Flüssigkeiten verschie<strong>de</strong>ner Gefahrklassen<br />
o<strong>de</strong>r solche brennbaren Flüssigkeiten<br />
zusammen gelagert, die gefährliche<br />
Verbindungen miteinan<strong>de</strong>r eingehen<br />
können, so muss die Unterteilung so ausgeführt<br />
sein, dass sich die Flüssigkeiten<br />
und <strong>de</strong>ren Dämpfe nicht vermischen können.<br />
(4) Absatz 3 gilt als erfüllt, wenn die Unterteilungen<br />
(Trennwän<strong>de</strong>) <strong>de</strong>m Prüfdruck<br />
standhalten, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m jeweils zulässigen<br />
Betriebsdruck zugeordnet ist.<br />
3.2 Tanks müssen baulich einwandfrei durchgebil<strong>de</strong>t<br />
sein.<br />
3.3 (1) Tanks müssen gegen <strong>de</strong>n statischen<br />
Flüssigkeitsdruck und betriebsmäßig<br />
auftreten<strong>de</strong> Überdrücke und Unterdrücke<br />
sowie gegen die von außen einwirken<strong>de</strong>n<br />
Belastungen wi<strong>de</strong>rstandsfähig sein.<br />
(2) Betriebsmäßig auftreten<strong>de</strong> Überdrücke<br />
und Unterdrücke entstehen insbeson<strong>de</strong>re<br />
beim Befüllen, Entleeren o<strong>de</strong>r bei<br />
Temperaturschwankungen.<br />
3.4 Die ausreichen<strong>de</strong> bauliche Durchbildung<br />
und Festigkeit <strong>de</strong>r Tanks sind nachzuweisen.<br />
3.5 Tanks, <strong>de</strong>ren tragen<strong>de</strong> Wandungen nicht<br />
ausschließlich aus Metall bestehen, dürfen<br />
nur verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn sie <strong>de</strong>n baurechtlichen<br />
Bestimmungen entsprechen.<br />
3.6 (1) Beim Zusammenfügen eines Tanks dürfen<br />
die Einzelteile nicht unzulässig beansprucht<br />
o<strong>de</strong>r verformt wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Die Verbindungsstellen zwischen <strong>de</strong>n<br />
einzelnen Teilen <strong>de</strong>r Tankwandung und die<br />
für ihre Herstellung erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel<br />
müssen so beschaffen sein, dass eine sichere<br />
Verbindung gewährleistet und die<br />
Festigkeit o<strong>de</strong>r Dichtheit <strong>de</strong>s Tanks nicht<br />
beeinträchtigt ist.<br />
(3) Die Erfüllung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rung nach Absatz<br />
2 ist nachzuweisen. Dies ist insbeson<strong>de</strong>re<br />
für Verbindungsarten von Be<strong>de</strong>utung,<br />
für die noch keine ausreichen<strong>de</strong>n Erfahrungen<br />
vorliegen, und für solche Verbindungsarten,<br />
<strong>de</strong>ren Ausführung einer beson<strong>de</strong>ren<br />
Sachkun<strong>de</strong> und Sorgfalt bedarf.<br />
3.7 (1) Bei doppelwandigen Tanks muss die<br />
zweite Wand mit <strong>de</strong>r tragen<strong>de</strong>n Wand fest<br />
verbun<strong>de</strong>n sein.<br />
(2) Bei doppelwandigen Tanks muss die<br />
zweite Wand min<strong>de</strong>stens bis zu <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />
VSGA 02/<strong>20</strong>02 83