17.11.2014 Aufrufe

TRbF 20 - Bremitec.de

TRbF 20 - Bremitec.de

TRbF 20 - Bremitec.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

VbF 5.0<strong>20</strong><br />

2.4 Behälter<br />

(1) Zu <strong>de</strong>n Behältern gehören ortsfeste<br />

Tanks und ortsbewegliche Behälter.<br />

(2) Ortsfeste Tanks sind <strong>de</strong>r Lagerung dienen<strong>de</strong><br />

Behälter, die ihrer Bauart nach dazu<br />

bestimmt sind, ihren Standort betriebsmäßig<br />

nicht zu wechseln.<br />

(3) Unterirdische Tanks sind ortsfeste<br />

Tanks, die vollständig o<strong>de</strong>r teilweise im<br />

Erdreich eingebettet sind.<br />

(4) Alle übrigen ortsfesten Tanks als die in<br />

Absatz 3 genannten sind oberirdische<br />

Tanks.<br />

(5) Ortsbewegliche Behälter sind Transportbehälter,<br />

die dazu bestimmt sind, dass<br />

in ihnen brennbare Flüssigkeiten transportiert<br />

wer<strong>de</strong>n. Sie können auch <strong>de</strong>r Lagerung<br />

brennbarer Flüssigkeiten dienen. Auf<br />

<strong>TRbF</strong> 142 und 143 wird hingewiesen.<br />

(6) Ortsbewegliche Behälter wer<strong>de</strong>n unterteilt<br />

in Transportbehälter, die <strong>de</strong>n gefahrgutrechtlichen<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen genügen,<br />

und in Transportbehälter für <strong>de</strong>n ausschließlich<br />

innerbetrieblichen Transport.<br />

Für die Transportbehälter für <strong>de</strong>n ausschließlich<br />

innerbetrieblichen Transport<br />

wird auf <strong>TRbF</strong> 141, 142 und 143 verwiesen.<br />

(7) Tankcontainer sind Transportbehälter<br />

mit einem Rauminhalt von mehr als 450 l,<br />

die ihrer Bauart nach dazu bestimmt sind,<br />

auf Fahrzeugen transportiert und auch im<br />

gefüllten Zustand auf- und abgesetzt zu<br />

wer<strong>de</strong>n. Sie können auch <strong>de</strong>r Lagerung<br />

brennbarer Flüssigkeiten dienen (siehe<br />

hierzu auch <strong>TRbF</strong> 142).<br />

(8) Ortsbewegliche Gefäße sind Transportbehälter<br />

mit einem Rauminhalt bis 450 l<br />

ohne zusätzliche bauliche Ausrüstungen<br />

(z.B. Absetzeinrichtungen) wie Fässer, Kanister,<br />

Flaschen o<strong>de</strong>r vergleichbare Gefäße.<br />

Sie können auch <strong>de</strong>r Lagerung brennbarer<br />

Flüssigkeiten dienen (siehe hierzu<br />

auch <strong>TRbF</strong> 143). Gefäße nach Satz 1 wer<strong>de</strong>n<br />

in zerbrechliche und sonstige Gefäße<br />

unterteilt.<br />

(9) Zerbrechliche Gefäße sind solche aus<br />

Glas, Porzellan, Steinzeug o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rgleichen,<br />

die nach <strong>de</strong>n gefahrgutrechtlichen<br />

Vorschriften über die Beför<strong>de</strong>rung gefährlicher<br />

Güter nur als Innengefäße von Kombinationsverpackungen<br />

o<strong>de</strong>r zusammengesetzten<br />

Verpackungen (vgl. <strong>TRbF</strong> 143<br />

Nummer 1.3) beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />

(10) Zerbrechliche Gefäße, die Bestandteil<br />

einer zusammengesetzten Verpackung o-<br />

<strong>de</strong>r einer Kombinationsverpackung sind,<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n sonstigen Gefäßen nach Absatz<br />

11 gleichgestellt.<br />

(11) Sonstige Gefäße sind solche aus metallischen<br />

Werkstoffen, Kunststoffen o<strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>ren Werkstoffen, die nach <strong>de</strong>n gefahrgutrechtlichen<br />

Vorschriften bauartgeprüft,<br />

zugelassen und gekennzeichnet o<strong>de</strong>r nach<br />

<strong>de</strong>n gefahrgutrechtlichen Kleinmengenregelungen<br />

zulässig sind.<br />

(12) Sonstige Behälter im Sinne dieser<br />

<strong>TRbF</strong> sind alle ortsfesten Tanks und ortsbeweglichen<br />

Behälter, ausgenommen zerbrechliche<br />

Gefäße.<br />

(13) Großpackmittel (Intermediate Bulk<br />

Container, IBC) mit einem Rauminhalt bis<br />

450 l gelten als ortsbewegliche Gefäße.<br />

Großpackmittel mit einem Rauminhalt über<br />

450 l gelten als Tankcontainer im Sinne<br />

dieser <strong>TRbF</strong>.<br />

(14) Tanks mit innerem Überdruck sind<br />

ortsfeste Tanks, die ihrer Bauart nach dazu<br />

bestimmt sind, mit einem höheren Überdruck<br />

als 0,1 bar betrieben zu wer<strong>de</strong>n.<br />

(15) Der innere Überdruck im Tank kann<br />

entstehen durch<br />

1a)<strong>de</strong>n Dampfdruck <strong>de</strong>r gelagerten Flüssigkeit.<br />

Er hängt ab von <strong>de</strong>r Temperatur<br />

an <strong>de</strong>r Flüssigkeitsoberfläche,<br />

b) die Druckerhöhung infolge Verdichtung<br />

<strong>de</strong>r Gasphase durch die Flüssigkeitsaus<strong>de</strong>hnung.<br />

Diese ist bedingt durch<br />

<strong>de</strong>n Anstieg <strong>de</strong>r mittleren Flüssigkeitstemperatur;<br />

Die Gaslöslichkeit in <strong>de</strong>r<br />

Flüssigkeit ist vernachlässigbar,<br />

2.a)<strong>de</strong>n Druck von Gas, mit <strong>de</strong>m die<br />

brennbaren Flüssigkeiten zum Verhin<strong>de</strong>rn<br />

gefährlicher Dampf/Luft-Gemische,<br />

zum För<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r zum Mischen überlagert<br />

wer<strong>de</strong>n,<br />

b) <strong>de</strong>n Druck z.B. von Wasser, mit <strong>de</strong>m die<br />

brennbaren Flüssigkeiten zum Verhin-<br />

VSGA 02/<strong>20</strong>02 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!