TRbF 20 - Bremitec.de
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VbF 5.0<strong>20</strong><br />
2.4 Behälter<br />
(1) Zu <strong>de</strong>n Behältern gehören ortsfeste<br />
Tanks und ortsbewegliche Behälter.<br />
(2) Ortsfeste Tanks sind <strong>de</strong>r Lagerung dienen<strong>de</strong><br />
Behälter, die ihrer Bauart nach dazu<br />
bestimmt sind, ihren Standort betriebsmäßig<br />
nicht zu wechseln.<br />
(3) Unterirdische Tanks sind ortsfeste<br />
Tanks, die vollständig o<strong>de</strong>r teilweise im<br />
Erdreich eingebettet sind.<br />
(4) Alle übrigen ortsfesten Tanks als die in<br />
Absatz 3 genannten sind oberirdische<br />
Tanks.<br />
(5) Ortsbewegliche Behälter sind Transportbehälter,<br />
die dazu bestimmt sind, dass<br />
in ihnen brennbare Flüssigkeiten transportiert<br />
wer<strong>de</strong>n. Sie können auch <strong>de</strong>r Lagerung<br />
brennbarer Flüssigkeiten dienen. Auf<br />
<strong>TRbF</strong> 142 und 143 wird hingewiesen.<br />
(6) Ortsbewegliche Behälter wer<strong>de</strong>n unterteilt<br />
in Transportbehälter, die <strong>de</strong>n gefahrgutrechtlichen<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen genügen,<br />
und in Transportbehälter für <strong>de</strong>n ausschließlich<br />
innerbetrieblichen Transport.<br />
Für die Transportbehälter für <strong>de</strong>n ausschließlich<br />
innerbetrieblichen Transport<br />
wird auf <strong>TRbF</strong> 141, 142 und 143 verwiesen.<br />
(7) Tankcontainer sind Transportbehälter<br />
mit einem Rauminhalt von mehr als 450 l,<br />
die ihrer Bauart nach dazu bestimmt sind,<br />
auf Fahrzeugen transportiert und auch im<br />
gefüllten Zustand auf- und abgesetzt zu<br />
wer<strong>de</strong>n. Sie können auch <strong>de</strong>r Lagerung<br />
brennbarer Flüssigkeiten dienen (siehe<br />
hierzu auch <strong>TRbF</strong> 142).<br />
(8) Ortsbewegliche Gefäße sind Transportbehälter<br />
mit einem Rauminhalt bis 450 l<br />
ohne zusätzliche bauliche Ausrüstungen<br />
(z.B. Absetzeinrichtungen) wie Fässer, Kanister,<br />
Flaschen o<strong>de</strong>r vergleichbare Gefäße.<br />
Sie können auch <strong>de</strong>r Lagerung brennbarer<br />
Flüssigkeiten dienen (siehe hierzu<br />
auch <strong>TRbF</strong> 143). Gefäße nach Satz 1 wer<strong>de</strong>n<br />
in zerbrechliche und sonstige Gefäße<br />
unterteilt.<br />
(9) Zerbrechliche Gefäße sind solche aus<br />
Glas, Porzellan, Steinzeug o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rgleichen,<br />
die nach <strong>de</strong>n gefahrgutrechtlichen<br />
Vorschriften über die Beför<strong>de</strong>rung gefährlicher<br />
Güter nur als Innengefäße von Kombinationsverpackungen<br />
o<strong>de</strong>r zusammengesetzten<br />
Verpackungen (vgl. <strong>TRbF</strong> 143<br />
Nummer 1.3) beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />
(10) Zerbrechliche Gefäße, die Bestandteil<br />
einer zusammengesetzten Verpackung o-<br />
<strong>de</strong>r einer Kombinationsverpackung sind,<br />
wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n sonstigen Gefäßen nach Absatz<br />
11 gleichgestellt.<br />
(11) Sonstige Gefäße sind solche aus metallischen<br />
Werkstoffen, Kunststoffen o<strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>ren Werkstoffen, die nach <strong>de</strong>n gefahrgutrechtlichen<br />
Vorschriften bauartgeprüft,<br />
zugelassen und gekennzeichnet o<strong>de</strong>r nach<br />
<strong>de</strong>n gefahrgutrechtlichen Kleinmengenregelungen<br />
zulässig sind.<br />
(12) Sonstige Behälter im Sinne dieser<br />
<strong>TRbF</strong> sind alle ortsfesten Tanks und ortsbeweglichen<br />
Behälter, ausgenommen zerbrechliche<br />
Gefäße.<br />
(13) Großpackmittel (Intermediate Bulk<br />
Container, IBC) mit einem Rauminhalt bis<br />
450 l gelten als ortsbewegliche Gefäße.<br />
Großpackmittel mit einem Rauminhalt über<br />
450 l gelten als Tankcontainer im Sinne<br />
dieser <strong>TRbF</strong>.<br />
(14) Tanks mit innerem Überdruck sind<br />
ortsfeste Tanks, die ihrer Bauart nach dazu<br />
bestimmt sind, mit einem höheren Überdruck<br />
als 0,1 bar betrieben zu wer<strong>de</strong>n.<br />
(15) Der innere Überdruck im Tank kann<br />
entstehen durch<br />
1a)<strong>de</strong>n Dampfdruck <strong>de</strong>r gelagerten Flüssigkeit.<br />
Er hängt ab von <strong>de</strong>r Temperatur<br />
an <strong>de</strong>r Flüssigkeitsoberfläche,<br />
b) die Druckerhöhung infolge Verdichtung<br />
<strong>de</strong>r Gasphase durch die Flüssigkeitsaus<strong>de</strong>hnung.<br />
Diese ist bedingt durch<br />
<strong>de</strong>n Anstieg <strong>de</strong>r mittleren Flüssigkeitstemperatur;<br />
Die Gaslöslichkeit in <strong>de</strong>r<br />
Flüssigkeit ist vernachlässigbar,<br />
2.a)<strong>de</strong>n Druck von Gas, mit <strong>de</strong>m die<br />
brennbaren Flüssigkeiten zum Verhin<strong>de</strong>rn<br />
gefährlicher Dampf/Luft-Gemische,<br />
zum För<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r zum Mischen überlagert<br />
wer<strong>de</strong>n,<br />
b) <strong>de</strong>n Druck z.B. von Wasser, mit <strong>de</strong>m die<br />
brennbaren Flüssigkeiten zum Verhin-<br />
VSGA 02/<strong>20</strong>02 9