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TRbF 20 - Bremitec.de

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VbF 5.0<strong>20</strong><br />

senes System entlüftet, ist <strong>de</strong>r Bereich bis<br />

zu einem Abstand von 1 m um <strong>de</strong>n Tank<br />

Zone 2.<br />

8.4.2.2 Inertisierte Tanks<br />

(1) Um Tanks, in <strong>de</strong>nen das Auftreten explosionsfähiger<br />

Atmosphäre durch Inertisierung<br />

wirksam verhin<strong>de</strong>rt ist und die nicht<br />

mit Lüftungseinrichtungen ausgerüstet<br />

sind, die in die freie Atmosphäre entlüften<br />

(Inertisierung im geschlossenen System),<br />

ist kein explosionsgefähr<strong>de</strong>ter Bereich. Das<br />

Innere von Auffangräumen sowie <strong>de</strong>r Bereich<br />

bis zu einer Höhe von 0,8 m über <strong>de</strong>ren<br />

Oberkante hinaus sind Zone 2.<br />

(2) Für Tanks nach Absatz 1, die mit betriebsmäßig<br />

wirken<strong>de</strong>n Lüftungseinrichtungen<br />

ausgerüstet sind, gilt Nummer 8.4.2.1<br />

entsprechend.<br />

(3) Für Tanks nach Absatz 1, die mit betriebsmäßig<br />

geschlossenen, nur im Notfall<br />

wirken<strong>de</strong>n Lüftungseinrichtungen ausgerüstet<br />

sind, gilt Nummer 8.4.2.3 entsprechend.<br />

8.4.2.3 Tanks mit Schwimm<strong>de</strong>cken, Tanks mit<br />

Gaspen<strong>de</strong>lung<br />

(1) Für Tanks, die nur unter Anwendung<br />

<strong>de</strong>s Gaspen<strong>de</strong>lverfahrens befüllt und entleert<br />

wer<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>ren witterungsbedingte<br />

Atmung über Lüftungseinrichtungen erfolgt,<br />

o<strong>de</strong>r für Tanks, die mit einer Schwimm<strong>de</strong>cke<br />

ausgerüstet sind, gilt Nummer 8.4.2.1<br />

entsprechend, wobei für die Bemessung<br />

<strong>de</strong>r explosionsgefähr<strong>de</strong>ten Bereiche nur<br />

die Hälfte <strong>de</strong>s berechneten Volumenstromes<br />

angesetzt wird.<br />

technisch dicht sind, gilt Nummer 8.4.1 Absatz<br />

3 entsprechend.<br />

(3) Für Tanks, die nur unter Anwendung<br />

<strong>de</strong>s Gaspen<strong>de</strong>lverfahrens befüllt und entleert<br />

wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren witterungsbedingte Atmung<br />

über ein Gaspen<strong>de</strong>lsystem abgeleitet<br />

wird und die mit im Notfall wirken<strong>de</strong>n Lüftungseinrichtungen<br />

ausgerüstet sind, ist um<br />

die Mündung <strong>de</strong>r Entlüftungseinrichtungen<br />

von Tanks <strong>de</strong>r Bereich, <strong>de</strong>r durch einen Zylin<strong>de</strong>r<br />

mit einem Radius R nach Tafel 7 gebil<strong>de</strong>t<br />

wird, Zone 2. Dieser Zylin<strong>de</strong>r beginnt<br />

3 m über <strong>de</strong>r Mündung <strong>de</strong>r Entlüftungsleitung<br />

und reicht herab bis zur Kontur <strong>de</strong>s<br />

Tanks bzw. bis zur Erdgleiche. Sofern die<br />

Zone 2 um die Entlüftungseinrichtung die<br />

Kontur <strong>de</strong>s Tanks berührt, ist ferner <strong>de</strong>r Bereich<br />

um die Konturen <strong>de</strong>s Tanks bis zu einem<br />

Abstand R, jedoch höchstens bis zu<br />

1,5 m, Zone 2. Ferner ist <strong>de</strong>r Bereich bis zu<br />

einer Höhe von 0,8 m über Erdgleiche bis<br />

zu einem Abstand von 2 R von <strong>de</strong>r Tankwand<br />

bzw. <strong>de</strong>r freistehen<strong>de</strong>n Lüftungsöffnung<br />

Zone 2. Unabhängig von <strong>de</strong>n sich<br />

nach Satz 1 und 2 ergeben<strong>de</strong>n explosionsgefähr<strong>de</strong>ten<br />

Bereichen sind Auffangräume<br />

bis zu einer Höhe von 0,8 m über <strong>de</strong>ren<br />

Oberkante hinaus Zone 2.<br />

(2) Für Tanks, die nur unter Anwendung<br />

<strong>de</strong>s Gaspen<strong>de</strong>lverfahrens befüllt und entleert<br />

wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren witterungsbedingte Atmung<br />

über ein Gaspen<strong>de</strong>lsystem abgeleitet<br />

wird und die nicht mit Lüftungseinrichtungen<br />

ausgerüstet sind, die in die freie Atmosphäre<br />

entlüften, ist <strong>de</strong>r Bereich bis zu einem<br />

Abstand von 1 m um <strong>de</strong>n Tank Zone<br />

2. Unabhängig von <strong>de</strong>n sich nach Satz<br />

1 ergeben<strong>de</strong>n explosionsgefähr<strong>de</strong>ten Bereichen<br />

sind Auffangräume bis zu einer<br />

Höhe von 0,8 m über <strong>de</strong>ren Oberkante hinaus<br />

Zone 2. Für Behälter, die auf Dauer<br />

VSGA 02/<strong>20</strong>02 45

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