TRbF 20 - Bremitec.de
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VbF 5.0<strong>20</strong><br />
Flüssigkeiten <strong>de</strong>r Gefahrklassen A I, A II<br />
und B<br />
(1) Schwimm<strong>de</strong>cken müssen so ausgebil<strong>de</strong>t<br />
sein, dass Funkenbildung durch Schlag<br />
und Reibung, die eine mögliche<br />
explosionsfähige Atmosphäre entzün<strong>de</strong>n<br />
kann, ausgeschlossen ist. Führungs- und<br />
Dichtelemente, an <strong>de</strong>nen Reibungen<br />
auftreten können, müssen so ausgebil<strong>de</strong>t<br />
sein, dass selbst bei selten auftreten<strong>de</strong>n<br />
Betriebsstörungen Berührungen mit<br />
Leichtmetallen nicht vorkommen können.<br />
Für Schwimmkörper und Ab<strong>de</strong>ckbleche<br />
dürfen Leichtmetalle nur verwen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn sie an <strong>de</strong>n betriebsmäßig<br />
zugänglichen Stellen mit einer schlagfesten<br />
Beschichtung (z.B. Chrom o<strong>de</strong>r<br />
sachgerechter Kunststoff) versehen sind.<br />
Auf eine Beschichtung <strong>de</strong>r<br />
Leichtmetallflächen auf <strong>de</strong>r Unterseite <strong>de</strong>r<br />
Schwimm<strong>de</strong>cke kann verzichtet wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn durch eine spezielle Anweisung sichergestellt<br />
wird, dass bei Arbeiten in Zone<br />
0 im Bereich unterhalb <strong>de</strong>r Schwimm<strong>de</strong>cke<br />
Schlag- und Reibvorgänge auf Leichtmetall<br />
nicht auftreten können.<br />
(2) Schwimm<strong>de</strong>cken müssen so ausgebil<strong>de</strong>t<br />
sein, dass gefährliche elektrostatische<br />
Aufladungen nicht auftreten können. Zur<br />
Ableitung elektrostatischer Aufladungen<br />
<strong>de</strong>r Schwimm<strong>de</strong>cken müssen zwei unabhängige<br />
Verbindungen zwischen<br />
Schwimm<strong>de</strong>cke und Tankmantel vorhan<strong>de</strong>n<br />
sein.<br />
(3) Die berufsgenossenschaftliche Regel<br />
für die Vermeidung von Zündgefahren infolge<br />
elektrostatischer Aufladungen BGR<br />
132 27 ) ist zu beachten.<br />
(2) Wasserablaufleitungen, die durch <strong>de</strong>n<br />
Tank führen, müssen am Dach und am<br />
Mantel absperrbar sein.<br />
(3) Schwimmdächer müssen so auf Stützen<br />
sicher absetzbar sein, dass in tiefster Betriebsstellung<br />
<strong>de</strong>r Dächer ein ausreichen<strong>de</strong>r<br />
Abstand zu festen Tankeinbauten und eine<br />
ausreichen<strong>de</strong> Durchgangshöhe unter <strong>de</strong>m<br />
Dach verbleibt und das Füllen und Entleeren<br />
nicht beeinträchtigt wird.<br />
(4) Schwimmdächer müssen gegen Drehbewegung<br />
und Herausgleiten aus <strong>de</strong>r Führung<br />
gesichert sein.<br />
(5) Absatz 4 gilt als erfüllt, wenn<br />
1 . die Schwimmdächer an einer mit <strong>de</strong>m<br />
Tankmantel fest verbun<strong>de</strong>nen Führung<br />
gleiten (als Führung kann das Peilrohr<br />
dienen),<br />
2. die Schwimmdächer so ausgeführt sind,<br />
dass die Ran<strong>de</strong>intauchtiefe min<strong>de</strong>stens<br />
40 mm beträgt o<strong>de</strong>r bei geringeren Eintauchtiefen<br />
Führungen am Tankmantel<br />
o<strong>de</strong>r Schwimmdach angebracht wer<strong>de</strong>n,<br />
die ein Herausgleiten selbst bei<br />
höchstmöglichem Flüssigkeitsstand<br />
verhin<strong>de</strong>rn.<br />
(6) Der Ringraum zwischen Tankmantel<br />
und Außenkante <strong>de</strong>s Schwimmdaches<br />
muss so beschaffen sein, dass auch bei<br />
höchster Betriebsstellung <strong>de</strong>s Schwimmdaches<br />
ein Brand im Ringraum gelöscht wer<strong>de</strong>n<br />
kann.<br />
9.5.2 Zusätzliche Anfor<strong>de</strong>rungen an Tanks mit<br />
Schwimmdächern<br />
9.5.2.1 Allgemeine Anfor<strong>de</strong>rungen an Schwimmdächer<br />
(1) Schwimmdächer müssen so ausgeführt<br />
sein, dass<br />
1. eine ausreichen<strong>de</strong> Abdichtung gegen<br />
<strong>de</strong>n Tankmantel und die sichere Aufund<br />
Abwärtsbewegung gewährleistet<br />
sind und<br />
2. ihre Schwimmfähigkeit und Sicherheit<br />
auch durch zusätzliche Belastungen,<br />
z.B. durch Schnee o<strong>de</strong>r sich ansammeln<strong>de</strong>s<br />
Wasser, nicht beeinträchtigt<br />
wird.<br />
27 Carl Heymanns Verlag, Köln<br />
(7) Absatz 6 gilt als erfüllt, wenn bei <strong>de</strong>m<br />
zulässigen Füllstand ein Min<strong>de</strong>stabstand<br />
von 500 mm zwischen <strong>de</strong>r Oberkante <strong>de</strong>r<br />
Ringraumab<strong>de</strong>ckung und <strong>de</strong>m Dachring<br />
verbleibt und an <strong>de</strong>m Rand <strong>de</strong>s Schwimmdaches<br />
ein ebenso hoher Blechsteg angebracht<br />
ist, <strong>de</strong>r das Abfließen von angesammeltem<br />
Wasser durch Bohrungen o<strong>de</strong>r<br />
Schlitze an <strong>de</strong>r unteren Kante <strong>de</strong>s Blechsteges<br />
ermöglicht. Zur Brandbekämpfung<br />
mittels Löschschaum ist die Anbringung<br />
fest verlegter Feuerlöscheinrichtungen am<br />
Tankmantelrand zweckmäßig.<br />
(8) Die Beschäumung <strong>de</strong>s Ringraumes in<br />
<strong>de</strong>r Höhe nach Absatz 7 darf nicht durch<br />
Wetterab<strong>de</strong>ckungen o<strong>de</strong>r ähnliches behin<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
VSGA 02/<strong>20</strong>02 65