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TRbF 20 - Bremitec.de

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VbF 5.0<strong>20</strong><br />

Flüssigkeiten <strong>de</strong>r Gefahrklassen A I, A II<br />

und B<br />

(1) Schwimm<strong>de</strong>cken müssen so ausgebil<strong>de</strong>t<br />

sein, dass Funkenbildung durch Schlag<br />

und Reibung, die eine mögliche<br />

explosionsfähige Atmosphäre entzün<strong>de</strong>n<br />

kann, ausgeschlossen ist. Führungs- und<br />

Dichtelemente, an <strong>de</strong>nen Reibungen<br />

auftreten können, müssen so ausgebil<strong>de</strong>t<br />

sein, dass selbst bei selten auftreten<strong>de</strong>n<br />

Betriebsstörungen Berührungen mit<br />

Leichtmetallen nicht vorkommen können.<br />

Für Schwimmkörper und Ab<strong>de</strong>ckbleche<br />

dürfen Leichtmetalle nur verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn sie an <strong>de</strong>n betriebsmäßig<br />

zugänglichen Stellen mit einer schlagfesten<br />

Beschichtung (z.B. Chrom o<strong>de</strong>r<br />

sachgerechter Kunststoff) versehen sind.<br />

Auf eine Beschichtung <strong>de</strong>r<br />

Leichtmetallflächen auf <strong>de</strong>r Unterseite <strong>de</strong>r<br />

Schwimm<strong>de</strong>cke kann verzichtet wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn durch eine spezielle Anweisung sichergestellt<br />

wird, dass bei Arbeiten in Zone<br />

0 im Bereich unterhalb <strong>de</strong>r Schwimm<strong>de</strong>cke<br />

Schlag- und Reibvorgänge auf Leichtmetall<br />

nicht auftreten können.<br />

(2) Schwimm<strong>de</strong>cken müssen so ausgebil<strong>de</strong>t<br />

sein, dass gefährliche elektrostatische<br />

Aufladungen nicht auftreten können. Zur<br />

Ableitung elektrostatischer Aufladungen<br />

<strong>de</strong>r Schwimm<strong>de</strong>cken müssen zwei unabhängige<br />

Verbindungen zwischen<br />

Schwimm<strong>de</strong>cke und Tankmantel vorhan<strong>de</strong>n<br />

sein.<br />

(3) Die berufsgenossenschaftliche Regel<br />

für die Vermeidung von Zündgefahren infolge<br />

elektrostatischer Aufladungen BGR<br />

132 27 ) ist zu beachten.<br />

(2) Wasserablaufleitungen, die durch <strong>de</strong>n<br />

Tank führen, müssen am Dach und am<br />

Mantel absperrbar sein.<br />

(3) Schwimmdächer müssen so auf Stützen<br />

sicher absetzbar sein, dass in tiefster Betriebsstellung<br />

<strong>de</strong>r Dächer ein ausreichen<strong>de</strong>r<br />

Abstand zu festen Tankeinbauten und eine<br />

ausreichen<strong>de</strong> Durchgangshöhe unter <strong>de</strong>m<br />

Dach verbleibt und das Füllen und Entleeren<br />

nicht beeinträchtigt wird.<br />

(4) Schwimmdächer müssen gegen Drehbewegung<br />

und Herausgleiten aus <strong>de</strong>r Führung<br />

gesichert sein.<br />

(5) Absatz 4 gilt als erfüllt, wenn<br />

1 . die Schwimmdächer an einer mit <strong>de</strong>m<br />

Tankmantel fest verbun<strong>de</strong>nen Führung<br />

gleiten (als Führung kann das Peilrohr<br />

dienen),<br />

2. die Schwimmdächer so ausgeführt sind,<br />

dass die Ran<strong>de</strong>intauchtiefe min<strong>de</strong>stens<br />

40 mm beträgt o<strong>de</strong>r bei geringeren Eintauchtiefen<br />

Führungen am Tankmantel<br />

o<strong>de</strong>r Schwimmdach angebracht wer<strong>de</strong>n,<br />

die ein Herausgleiten selbst bei<br />

höchstmöglichem Flüssigkeitsstand<br />

verhin<strong>de</strong>rn.<br />

(6) Der Ringraum zwischen Tankmantel<br />

und Außenkante <strong>de</strong>s Schwimmdaches<br />

muss so beschaffen sein, dass auch bei<br />

höchster Betriebsstellung <strong>de</strong>s Schwimmdaches<br />

ein Brand im Ringraum gelöscht wer<strong>de</strong>n<br />

kann.<br />

9.5.2 Zusätzliche Anfor<strong>de</strong>rungen an Tanks mit<br />

Schwimmdächern<br />

9.5.2.1 Allgemeine Anfor<strong>de</strong>rungen an Schwimmdächer<br />

(1) Schwimmdächer müssen so ausgeführt<br />

sein, dass<br />

1. eine ausreichen<strong>de</strong> Abdichtung gegen<br />

<strong>de</strong>n Tankmantel und die sichere Aufund<br />

Abwärtsbewegung gewährleistet<br />

sind und<br />

2. ihre Schwimmfähigkeit und Sicherheit<br />

auch durch zusätzliche Belastungen,<br />

z.B. durch Schnee o<strong>de</strong>r sich ansammeln<strong>de</strong>s<br />

Wasser, nicht beeinträchtigt<br />

wird.<br />

27 Carl Heymanns Verlag, Köln<br />

(7) Absatz 6 gilt als erfüllt, wenn bei <strong>de</strong>m<br />

zulässigen Füllstand ein Min<strong>de</strong>stabstand<br />

von 500 mm zwischen <strong>de</strong>r Oberkante <strong>de</strong>r<br />

Ringraumab<strong>de</strong>ckung und <strong>de</strong>m Dachring<br />

verbleibt und an <strong>de</strong>m Rand <strong>de</strong>s Schwimmdaches<br />

ein ebenso hoher Blechsteg angebracht<br />

ist, <strong>de</strong>r das Abfließen von angesammeltem<br />

Wasser durch Bohrungen o<strong>de</strong>r<br />

Schlitze an <strong>de</strong>r unteren Kante <strong>de</strong>s Blechsteges<br />

ermöglicht. Zur Brandbekämpfung<br />

mittels Löschschaum ist die Anbringung<br />

fest verlegter Feuerlöscheinrichtungen am<br />

Tankmantelrand zweckmäßig.<br />

(8) Die Beschäumung <strong>de</strong>s Ringraumes in<br />

<strong>de</strong>r Höhe nach Absatz 7 darf nicht durch<br />

Wetterab<strong>de</strong>ckungen o<strong>de</strong>r ähnliches behin<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

VSGA 02/<strong>20</strong>02 65

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