Schlichten statt richten
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22 KONFLIKTLÖSUNG<br />
personalmagazin 02 / 11<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an michael.miller@personalmagazin.de<br />
Keine Angst vor der Einigungsstelle<br />
INSTRUMENTE. Oft scheuen Arbeitgeber das Mittel der Einigungsstelle. Dabei<br />
kann sie – gut vorbereitet und geschickt eingesetzt – neue Chancen eröffnen.<br />
Die Auswahl des Unparteiischen spielt bei der Einigungsstelle – wie auch im Sport – eine zentrale Rolle.<br />
Von Wolfgang Lipinski und Benjamin Kumm<br />
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz<br />
(BetrVG) benötigt der<br />
Arbeitgeber vor der tatsächlichen<br />
Umsetzung diverser<br />
Maßnahmen zwingend die Zustimmung<br />
des Betriebsrats. Kommt in diesen Fällen<br />
bei innerbetrieblichen Verhandlungen<br />
der Betriebsparteien keine Einigung zustande,<br />
fi ndet der gesetzlich angeordnete<br />
Konfl iktlösungsmechanismus der Einigungsstelle<br />
Anwendung. Vergegenwärtigt<br />
man sich dies, verwundert es sehr,<br />
dass es eine Reihe von Unternehmen<br />
gibt, die noch niemals eine Einigungsstelle<br />
angerufen haben.<br />
Vielmehr wird bei diesen Unternehmen<br />
in Unkenntnis und mangels Erfahrung<br />
mit Einigungsstellen um jeden<br />
Preis eine einvernehmliche, rein innerbetriebliche<br />
Lösung mit dem Betriebsrat<br />
vereinbart. Dabei wäre mit einer<br />
Einigungsstelle für den Arbeitgeber ein<br />
deutlich besseres Ergebnis erzielbar gewesen.<br />
Man kann der Arbeitgeberseite<br />
daher nur sagen: „Keine Angst davor, die<br />
Einigungsstelle anzurufen.“<br />
Schnelle und gute Ergebnisse möglich<br />
Tatsächlich ist die Sorge vieler Arbeitgeber<br />
unbegründet, soweit das Verfahren<br />
vor der Einigungsstelle taktisch und inhaltlich<br />
gut vorbereitet ist. Dann bietet<br />
© JETSETMODELS / SHUTTERSTOCK<br />
sich dem Arbeitgeber – aber<br />
auch dem Betriebsrat – die<br />
Möglichkeit, die Verhandlungen<br />
zu beschleunigen und<br />
gute Ergebnisse zu erzielen,<br />
etwa weil die Präsenz des unparteiischenEinigungsstellenvorsitzenden<br />
den häufi g zu<br />
beobachtenden Tunnelblick<br />
der Betriebsparteien aufl öst.<br />
Vorteilhaft ist die Einsetzung<br />
einer Einigungsstelle<br />
für den Arbeitgeber insbesondere<br />
dann, wenn sie kreativ<br />
genutzt wird sowie bei nicht<br />
spruchfähigen Forderungen<br />
des Betriebsrats.<br />
Oft einvernehmliche Lösung<br />
Nicht häufi g genug kann betont<br />
werden, dass die allerwenigsten<br />
Einigungsstellen<br />
in der Praxis durch Spruch<br />
enden (zur Besetzung der Einigungsstelle<br />
und den Ablauf des Verfahrens<br />
lesen Sie mehr auf Seite 23). Die Einigungsstelle<br />
bietet den Vorteil, dass ein<br />
unparteiischer Einigungsstellenvorsitzender<br />
für eine regelmäßig zeitnahe<br />
Einigung der Betriebsparteien sorgt.<br />
Vorteilhaft für die Arbeitgeberseite ist<br />
hierbei, dass nicht spruchfähige Forderungen<br />
des Betriebsrats – dieser verlangt<br />
beispielsweise den Ausschluss<br />
betriebsbedingter Kündigungen bei Interessenausgleichsverhandlungenwegen<br />
einer grundlegenden Änderung der<br />
Betriebsorganisation – mithilfe des Einigungsstellenvorsitzenden<br />
problemlos<br />
und schnell beseitigt werden können.