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Schlichten statt richten

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22 KONFLIKTLÖSUNG<br />

personalmagazin 02 / 11<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an michael.miller@personalmagazin.de<br />

Keine Angst vor der Einigungsstelle<br />

INSTRUMENTE. Oft scheuen Arbeitgeber das Mittel der Einigungsstelle. Dabei<br />

kann sie – gut vorbereitet und geschickt eingesetzt – neue Chancen eröffnen.<br />

Die Auswahl des Unparteiischen spielt bei der Einigungsstelle – wie auch im Sport – eine zentrale Rolle.<br />

Von Wolfgang Lipinski und Benjamin Kumm<br />

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz<br />

(BetrVG) benötigt der<br />

Arbeitgeber vor der tatsächlichen<br />

Umsetzung diverser<br />

Maßnahmen zwingend die Zustimmung<br />

des Betriebsrats. Kommt in diesen Fällen<br />

bei innerbetrieblichen Verhandlungen<br />

der Betriebsparteien keine Einigung zustande,<br />

fi ndet der gesetzlich angeordnete<br />

Konfl iktlösungsmechanismus der Einigungsstelle<br />

Anwendung. Vergegenwärtigt<br />

man sich dies, verwundert es sehr,<br />

dass es eine Reihe von Unternehmen<br />

gibt, die noch niemals eine Einigungsstelle<br />

angerufen haben.<br />

Vielmehr wird bei diesen Unternehmen<br />

in Unkenntnis und mangels Erfahrung<br />

mit Einigungsstellen um jeden<br />

Preis eine einvernehmliche, rein innerbetriebliche<br />

Lösung mit dem Betriebsrat<br />

vereinbart. Dabei wäre mit einer<br />

Einigungsstelle für den Arbeitgeber ein<br />

deutlich besseres Ergebnis erzielbar gewesen.<br />

Man kann der Arbeitgeberseite<br />

daher nur sagen: „Keine Angst davor, die<br />

Einigungsstelle anzurufen.“<br />

Schnelle und gute Ergebnisse möglich<br />

Tatsächlich ist die Sorge vieler Arbeitgeber<br />

unbegründet, soweit das Verfahren<br />

vor der Einigungsstelle taktisch und inhaltlich<br />

gut vorbereitet ist. Dann bietet<br />

© JETSETMODELS / SHUTTERSTOCK<br />

sich dem Arbeitgeber – aber<br />

auch dem Betriebsrat – die<br />

Möglichkeit, die Verhandlungen<br />

zu beschleunigen und<br />

gute Ergebnisse zu erzielen,<br />

etwa weil die Präsenz des unparteiischenEinigungsstellenvorsitzenden<br />

den häufi g zu<br />

beobachtenden Tunnelblick<br />

der Betriebsparteien aufl öst.<br />

Vorteilhaft ist die Einsetzung<br />

einer Einigungsstelle<br />

für den Arbeitgeber insbesondere<br />

dann, wenn sie kreativ<br />

genutzt wird sowie bei nicht<br />

spruchfähigen Forderungen<br />

des Betriebsrats.<br />

Oft einvernehmliche Lösung<br />

Nicht häufi g genug kann betont<br />

werden, dass die allerwenigsten<br />

Einigungsstellen<br />

in der Praxis durch Spruch<br />

enden (zur Besetzung der Einigungsstelle<br />

und den Ablauf des Verfahrens<br />

lesen Sie mehr auf Seite 23). Die Einigungsstelle<br />

bietet den Vorteil, dass ein<br />

unparteiischer Einigungsstellenvorsitzender<br />

für eine regelmäßig zeitnahe<br />

Einigung der Betriebsparteien sorgt.<br />

Vorteilhaft für die Arbeitgeberseite ist<br />

hierbei, dass nicht spruchfähige Forderungen<br />

des Betriebsrats – dieser verlangt<br />

beispielsweise den Ausschluss<br />

betriebsbedingter Kündigungen bei Interessenausgleichsverhandlungenwegen<br />

einer grundlegenden Änderung der<br />

Betriebsorganisation – mithilfe des Einigungsstellenvorsitzenden<br />

problemlos<br />

und schnell beseitigt werden können.

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