Schlichten statt richten
Schlichten statt richten
Schlichten statt richten
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Auskunft haben. Ihnen muss dann offengelegt<br />
werden, ob ein anderer Bewerber<br />
eingestellt wurde und welchen Kriterien<br />
der Arbeitgeber bei der Bevorzugung<br />
dieses anderen Bewerbers gefolgt ist.<br />
Aus nationalen Regelungen ergibt sich<br />
eine solche Auskunft nicht, der 8. Senat<br />
des BAG möchte jedoch wissen, ob die<br />
Antidiskriminierungsrichtlinien der<br />
Europäischen Gemeinschaft hier etwas<br />
anderes aussagen.<br />
Beschluss vom 20.5.2010, 8 AZR 287/08<br />
Risiko 2: Befristete Arbeitsverhältnisse<br />
Brisanter sind zwei Vorlagebeschlüsse<br />
des 7. Senats, die sich um das Befristungsrecht<br />
drehen. Hier geht es einmal<br />
um den Sachgrund der Haushaltsbefristung<br />
für Arbeitsverhältnisse im öffentlichen<br />
Dienst. Das BAG hält es für<br />
klärungsbedürftig, ob dieser zusätzliche<br />
Befristungsgrund nicht gegen europäisches<br />
Recht verstößt, weil er der Privatwirtschaft<br />
nicht zur Verfügung steht.<br />
Beschluss vom 27.10.2010, 7 AZR 485/09<br />
Noch brisanter kann es für die Frage der<br />
Vertretungsbefristung ausgehen. Derartige<br />
befristete Arbeitsverhältnisse sind<br />
eigentlich der klassische, rechtssichere,<br />
sachliche Grund für eine Befristung<br />
schlechthin. Jetzt muss der EuGH entscheiden,<br />
ob wiederholte Befristungen<br />
zur Vertretung jedenfalls dann rechtswidrig<br />
sind, wenn bei dem Arbeitgeber<br />
ein ständiger Vertretungsbedarf besteht,<br />
der auch durch unbefristete Einstellungen<br />
befriedigt werden könnte.<br />
Beschluss vom 17.11.2010, 7 AZR 443/09<br />
AGG-Entscheidungen am Fließband<br />
Wie auch in den Vorjahren hat das BAG<br />
in zahlreichen Fällen auch direkt über<br />
die AGG-Widrigkeit arbeitsvertrag licher<br />
Sachverhalte entschieden. So hat der<br />
5. Senat die Vorschrift des § 622 Abs.<br />
2 Satz 2 BGB für unwirksam erklärt. In<br />
der Sache geht es um nach Lebensalter<br />
differenzierende Kündigungsfristen.<br />
Die Entscheidung ist deswegen von<br />
praktischer Bedeutung, weil sich auch<br />
in zahlreichen Tarifverträgen derartige<br />
altersbedingte Staffelungen befi nden.<br />
Urteil vom 1.9.2010, 5 AZR 700/09<br />
Die Rechtsprechung zur „Altersdiskriminierung“<br />
wurde vom 1. und 8. Senat mit<br />
zwei Entscheidungen ausgebaut. So kann<br />
die Begrenzung einer innerbetrieblichen<br />
Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer<br />
im ersten Berufsjahr eine unzulässige<br />
mittelbare Benachteiligung sein.<br />
Beschluss vom 18.8.2009, 1 ABR 47/08<br />
Klargestellt wurde auch, dass Formulierungen<br />
in Stellenausschreibungen,<br />
die einen „jungen Bewerber“ benennen,<br />
Schadensersatzansprüche auslösen können.<br />
Urteil vom 19.9.2010, 8 AZR 530/09<br />
Keine Altersdiskriminierung sieht das<br />
Bundesarbeitsgericht dagegen, wenn<br />
im Rahmen einer Personalabbaumaßnahme<br />
der Arbeitgeber den Abschluss<br />
von Aufhebungsverträgen gegen Abfi ndungen<br />
anbietet, davon aber Mitarbeiter<br />
ab einem bestimmten Alter ausnimmt.<br />
Urteil vom 25.2.2010, 6 AZR 911/08<br />
Zwei Knüller im Tarifrecht<br />
„Ein Unternehmen, eine Gewerkschaft.“<br />
Zu diesem Ergebnis ist jahrzehntelang<br />
die Rechtsprechung mithilfe von komplizierten<br />
Kollisionsregelungen gelangt<br />
und dieses Richterrecht war als sogenannter<br />
„Grundsatz der Tarifeinheit“,<br />
fester Bestandteil der arbeitsrechtlichen<br />
Dogmatik geworden. Mitte 2010 hat der<br />
10. Senat aufgrund einer Anfrage des 4.<br />
Senats diesen Grundsatz ausdrücklich<br />
nicht mehr für anwendbar erklärt. Die<br />
Folge: In Zukunft wird ein Nebeneinander<br />
von unterschiedlichen Tarifverträgen<br />
im selben Unternehmen ermöglicht.<br />
Beschluss vom 23.6.2010, 10 AS 2/10<br />
Die zweite spektakuläre und in ihren<br />
Folgen wohl auch die kostenträchtigste<br />
Entscheidung zum Tarifrecht erfolgte<br />
zum Jahresschluss. Der 1. Senat entschied:<br />
Die Tarifgemeinschaft „Christlicher<br />
Gewerkschaften für Zeitarbeit<br />
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RECHT<br />
RECHTSPRECHUNG<br />
Alle hier zitierten Urteile des<br />
Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr<br />
2010 fi nden Sie im Volltext auf<br />
unserem Online-Portal, Stichwort<br />
„BAG-Urteile 2010“.<br />
www.personalmagazin.de<br />
und Personalserviceagenturen“ ist keine<br />
Spitzenorganisation, die im eigenen<br />
Namen Tarifverträge abschließen kann<br />
(siehe dazu auch Seite 3 und Seite 61 in<br />
dieser Ausgabe).<br />
Beschluss vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10<br />
Die Klarstellung zu Bagatelldelikten<br />
Wenn die Bedeutung von Entscheidungen<br />
des Bundesarbeitsgerichts an<br />
der Häufi gkeit von Meldungen in Presse,<br />
Funk und Fernsehen gemessen würde,<br />
wäre der Fall Emmely unser Spitzenreiter<br />
des Jahres 2010. Erwartet wurde vielerorts<br />
eine grundlegende Änderung des<br />
Kündigungsrechts im Sinne einer generellen<br />
Einschränkung von Kündigungsmöglichkeiten<br />
bei Bagatelldelikten. Dies<br />
ist jedoch damit nicht verbunden.<br />
Im Gegenteil: Das Bundesarbeitsgericht<br />
hat ausdrücklich den seit dem<br />
grundlegenden „Bienenstichfall“ bestehenden<br />
Grundsatz bestätigt, dass eine<br />
Kündigung aufgrund eines Eigentumsdelikts<br />
an sich einen Grund zur außerordentlichen<br />
Kündigung darstellt. Zu<br />
berücksichtigen ist aber in der nachfolgenden<br />
Interessenabwägung jeweils,<br />
ob der Arbeitnehmer aufgrund seiner<br />
Vorgeschichte so viel Vertrauenskapital<br />
erworben hat, dass dieses durch einen<br />
einmaligen Kündigungssachverhalt<br />
nicht vollständig zerstört werden kann.<br />
Vor allem gilt aber: Eine Geringfügigkeitsgrenze<br />
gibt es auch in Zukunft für<br />
wirtschaftliche Schädigungen nicht,<br />
wenngleich bei der Interessenabwägung<br />
die Schadenhöhe letztendlich eine entscheidende<br />
Rolle spielen kann.<br />
Urteil vom 10.6.2010, 2 AZR 541/09<br />
02 / 11 personalmagazin<br />
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