Schlichten statt richten
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RECHTNEWS<br />
54 AKTUELLES<br />
Reichhaltiges Buffet: Auch hier kann mit den günstigen Sachbezügen abgerechnet werden.<br />
Mahlzeit: Vor dem Fiskus sind alle gleich<br />
Wenn Arbeitgeber ihren<br />
Mitarbeitern eine Mahlzeit<br />
spendieren, isst der<br />
Fiskus bekanntlich mit. Entscheidend<br />
ist aber nicht der tatsächliche<br />
Wert der Mahlzeit. Vielmehr orientiert<br />
man sich an den sogenannten<br />
„Sachbezugswerten“. Diese sind<br />
keinem steuerlichen Gesetz zu entnehmen,<br />
sondern in der Sozialversicherungsentgeltverordnung<br />
(SvEV)<br />
aufgeführt. Für das Jahr 2011 wird<br />
ein Mittag- oder Abendessen mit<br />
2,83 Euro taxiert. Das Frühstück ist<br />
mit 1,57 Euro zu bewerten. Apropos<br />
Frühstück: Seitdem Hotels wegen<br />
personalmagazin 02 / 11<br />
des unterschiedlichen Mehrwertsteuersatzes<br />
das Frühstück fast immer<br />
getrennt in Rechnung stellen,<br />
sollte die Rechnung auf den Arbeitgeber<br />
ausgestellt sein. Dann gilt<br />
auch hier der Grundsatz: Egal ob<br />
das Frühstück nur aus Wurst, Brot<br />
und Kaffee oder aus einem opulenten<br />
Buffet besteht, der Fiskus<br />
gibt sich mit 1,57 Euro zufrieden.<br />
Wer vermeiden will, dass diese<br />
Kleinbeträge dann auf der Lohnabrechnung<br />
als geldwerter Vorteil<br />
ausgewiesen werden müssen, kann<br />
auch eine Verrechnung mit pauschalen<br />
Spesensätzen vornehmen.<br />
Zusatzbeiträge sind auch 2011 Thema<br />
Die Erhöhung des Beitragssatzes sollte eigentlich den Effekt haben, dass<br />
keine Zusatzbeiträge von den gesetzlichen Krankenkassen erhoben<br />
werden. Eine zu optimistische Prognose, wie ein Überblick aus dem<br />
Januar zeigt. Hier haben schon zu Jahresbeginn 2011, 13 Kassen einen Zusatzbeitrag<br />
festgelegt. Zwei davon haben die Grenze von acht Euro übersprungen<br />
und müssen sich jetzt Gedanken darüber machen, wie sie den sogenannten<br />
Sozialausgleich durchführen. Dieser ist eigentlich Arbeitgebersache, wird<br />
aber erst ab 2012 im Wege der Entgeltabrechnung durchgeführt. Bis dahin<br />
müssen sich die Kassen selbst darum kümmern. Nach Ansicht des Bundesversicherungsamts<br />
ist damit zu rechnen, dass weitere Kassen nachziehen.<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an thomas.muschiol@personalmagazin.de<br />
© FRANTISEK CZANNER / SHUTTERSTOCK<br />
BG-Reform: Das<br />
Neunerziel erreicht<br />
Der Gesetzgeber hat sein Ziel erreicht,<br />
die Anzahl der gewerblichen<br />
Berufsgenossenschaften drastisch<br />
zu senken. Mit seltener Konsequenz<br />
wurden die Berufsgenossenschaften ohne<br />
Ausnahme zu Zusammenschlüssen<br />
verpfl ichtet. Berufsgenossenschaften der<br />
gleichen Branche, die sich nicht freiwillig<br />
zusammengeschlossen haben, wurden<br />
insoweit sogar zwangsfusioniert.<br />
Das gesetzlich defi nierte Ziel, auf<br />
maximal neun gewerbliche Berufsgenossenschaften<br />
zu kommen, wurde zum<br />
Jahreswechsel mit zwei großen Fusionen<br />
erreicht. So bildet die bisherige Fleischereiberufsgenossenschaft<br />
zusammen mit<br />
der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel-Gaststätten<br />
jetzt eine gemeinsame<br />
BG mit der neuen Bezeichnung<br />
„Nahrungsmittel und Gastgewerbe“.<br />
Eine weitere „Elefantenhochzeit“ kam im<br />
Bereich des Metall- und Holzgewerbes<br />
zustande. Hier entstand jetzt die neue<br />
übergreifende „Berufsgenossenschaft<br />
Holz und Metall“.<br />
Holzbearbeitung: Jetzt mit Metall in einer BG.