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Schlichten statt richten

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EDITORIAL<br />

CGZP-URTEIL<br />

„Die CGZP fungiert jetzt als<br />

Sündenbock. Für eine Imageverbesserung<br />

der Zeitarbeit<br />

reicht das aber nicht aus.“<br />

Eine Teufelsaustreibung<br />

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. Dezember<br />

2010 hat Wutausbrüche über die Christlichen<br />

Gewerkschaften freigesetzt, die sich über viele Jahre aufgestaut<br />

haben. „BAG zerschlägt Christliche Gewerkschaft“<br />

titelte der Focus, „Billig im Namen Jesu“ die Süddeutsche Zeitung,<br />

„Zeitarbeitsbranche droht Milliardennachzahlung“ die FAZ.<br />

Aus juristischer Sicht sind die Überschriften allesamt spekulativ<br />

und fragwürdig. Nach Ansicht von führenden Arbeitsrechtlern wie<br />

Jobst Hubertus Bauer oder Professor Gregor Thüsing, die unsere<br />

Onlineredaktion befragt hat (siehe www.haufe.de/personal), ist die<br />

Frage noch offen, ob die abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam<br />

sind, da diese möglicherweise auch für die Einzelgewerkschaften<br />

abgeschlossen wurden. Das gilt auch für die Folgen, die sich aus<br />

dem Urteil ergeben. Hoffentlich bringt die schriftliche Urteilsbegründung<br />

der BAG-Richter, die noch aussteht, mehr Klarheit.<br />

Die große Resonanz auf das Urteil ist damit zu erklären, dass<br />

hier zwei arbeitspolitische Reizthemen angesprochen wurden. Einerseits<br />

passt das Eindreschen auf die CGZP in die neue Allianz von<br />

DGB und BDA, die gemeinsam für eine gesetzliche Verankerung der<br />

Tarifeinheit kämpfen – kleine Gewerkschaften, die die Tarifvielfalt<br />

sichern können, sind hier nur ein Störfaktor. Andererseits möchte<br />

sich die Zeitarbeitsbranche wieder in besseres Licht stellen, indem<br />

der „Teufel“ Dumpinglöhne auf dem Sündenbock CGZP abgeladen<br />

wird. Das kann funktionieren, reicht aber für die notwendige Imageverbesserung<br />

der Zeitarbeit nicht aus.<br />

Reiner Straub, Herausgeber<br />

02 / 11 personalmagazin<br />

3<br />

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