Schlichten statt richten
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EDITORIAL<br />
CGZP-URTEIL<br />
„Die CGZP fungiert jetzt als<br />
Sündenbock. Für eine Imageverbesserung<br />
der Zeitarbeit<br />
reicht das aber nicht aus.“<br />
Eine Teufelsaustreibung<br />
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. Dezember<br />
2010 hat Wutausbrüche über die Christlichen<br />
Gewerkschaften freigesetzt, die sich über viele Jahre aufgestaut<br />
haben. „BAG zerschlägt Christliche Gewerkschaft“<br />
titelte der Focus, „Billig im Namen Jesu“ die Süddeutsche Zeitung,<br />
„Zeitarbeitsbranche droht Milliardennachzahlung“ die FAZ.<br />
Aus juristischer Sicht sind die Überschriften allesamt spekulativ<br />
und fragwürdig. Nach Ansicht von führenden Arbeitsrechtlern wie<br />
Jobst Hubertus Bauer oder Professor Gregor Thüsing, die unsere<br />
Onlineredaktion befragt hat (siehe www.haufe.de/personal), ist die<br />
Frage noch offen, ob die abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam<br />
sind, da diese möglicherweise auch für die Einzelgewerkschaften<br />
abgeschlossen wurden. Das gilt auch für die Folgen, die sich aus<br />
dem Urteil ergeben. Hoffentlich bringt die schriftliche Urteilsbegründung<br />
der BAG-Richter, die noch aussteht, mehr Klarheit.<br />
Die große Resonanz auf das Urteil ist damit zu erklären, dass<br />
hier zwei arbeitspolitische Reizthemen angesprochen wurden. Einerseits<br />
passt das Eindreschen auf die CGZP in die neue Allianz von<br />
DGB und BDA, die gemeinsam für eine gesetzliche Verankerung der<br />
Tarifeinheit kämpfen – kleine Gewerkschaften, die die Tarifvielfalt<br />
sichern können, sind hier nur ein Störfaktor. Andererseits möchte<br />
sich die Zeitarbeitsbranche wieder in besseres Licht stellen, indem<br />
der „Teufel“ Dumpinglöhne auf dem Sündenbock CGZP abgeladen<br />
wird. Das kann funktionieren, reicht aber für die notwendige Imageverbesserung<br />
der Zeitarbeit nicht aus.<br />
Reiner Straub, Herausgeber<br />
02 / 11 personalmagazin<br />
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