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Schlichten statt richten

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NACHRICHTEN<br />

Dienstwagenbesteuerung<br />

Erneut hat der BFH bestätigt, dass bei<br />

einer privaten Dienstwagennutzung<br />

die 0,03 Prozent Zuschlagsregelung für<br />

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />

nicht generell zur Anwendung<br />

kommt. Nach wie vor blockiert die<br />

Finanzverwaltung diese Auffassung<br />

durch einen Nichtanwendungserlass.<br />

BFH, Urteil vom 22.9.2010, VI R 54/09<br />

Hängepartie beim TVöD<br />

Der Tarifvertrag für den öffentlichen<br />

Dienst steht vor einer erneuten Bewährungsprobe.<br />

Die Verhandlungen für die<br />

schon lange erwartete Entgeltordnung<br />

sind zwar angelaufen, Arbeitgeber und<br />

Gewerkschaften kommen jedoch auf<br />

keinen Konsens. Mit Wirkung ab 1.<br />

Januar 2011 soll daher eine vorläufi ge<br />

Zuordnung von Tätigkeitsmerkmalen<br />

vorgenommen worden.<br />

www.haufe.de/oeffentlicher-dienst<br />

Gefahrstoffverordnung<br />

Komplizierter wird es für Arbeitgeber,<br />

die mit Gefahrstoffen zu tun haben. In<br />

der EU wird ein völlig neues Einstufungs-<br />

und Kennzeichnungssystem<br />

für gefährliche Stoffe und Gemische<br />

eingeführt. Die geltende Gefahrstoffverordnung<br />

ist daher angepasst worden.<br />

Versicherungsfreiheit in der GKV<br />

Die Wiedereinführung der früheren<br />

Rechtslage für die Abgrenzung von Versicherungspfl<br />

icht und Versicherungsfreiheit<br />

hat eine Reihe von Rechtsfragen<br />

aufgeworfen. In einem Rundschreiben<br />

hat der GKV-Spitzenverband dazu auf<br />

elf Seiten Stellung genommen. So unter<br />

anderem für das Befreiungsrecht bei<br />

Teilzeitbeschäftigung nach Bezug von<br />

Elterngeld. Das Rundschreiben ist im<br />

Internet veröffentlicht.<br />

www.gkv-spitzenverband.de<br />

AKTUELLES<br />

Regierung bleibt<br />

auf hartem Kurs<br />

Trotz Kritik aus dem Bundesrat<br />

will die Bundesregierung am<br />

Entwurf zum neuen Beschäftigten-Datenschutzgesetz<br />

festhalten.<br />

So prallte insbesondere die Kritik,<br />

das geplante Gesetz sei unverständlich<br />

formuliert, an den Regierungsverantwortlichen<br />

ab. Lediglich im<br />

Bereich der Beschreibung, bei welchen<br />

Fragen an Beschäftigte schon<br />

eine Datenerhebung beginnt, will<br />

man im Hinblick auf eine Abgrenzung<br />

zu völlig üblichen innerbetrieblichen<br />

Kommunikationsvorgängen<br />

nachschärfen. Somit ist nach einer<br />

erneuten Sitzung des Bundestags<br />

tatsächlich damit zu rechnen, dass<br />

im Laufe des ersten Halbjahres 2011<br />

das neue Gesetz in Kraft tritt.<br />

Steuerfreie<br />

Umzugskosten<br />

Aufwendungen, die aufgrund<br />

eines betrieblich bedingten<br />

Umzugs vom Arbeitgeber gezahlt<br />

werden, können steuerfrei sein.<br />

Art und Umfang der Aufwendungen<br />

bemessen sich dabei nach dem<br />

Bundesumzugskostengesetz für Beamte.<br />

Hier hat es mit Wirkung zum<br />

1. Januar 2011 Erhöhungen gegeben.<br />

So können jetzt umzugsbedingte<br />

Unterrichtskosten je Kind in Höhe<br />

von 1.612 Euro steuerfrei ersetzt<br />

werden. Werden sonstige Umzugsauslagen<br />

nicht durch Rechnungen<br />

nachgewiesen, können hier folgende<br />

Pauschbeträge in Anspruch genommen<br />

werden: 1.279 Euro bei Eheleuten,<br />

640 Euro bei Ledigen, pro Kind<br />

kommt ein Erhöhungsbetrag von 282<br />

Euro hinzu.<br />

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