Schlichten statt richten
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NACHRICHTEN<br />
Dienstwagenbesteuerung<br />
Erneut hat der BFH bestätigt, dass bei<br />
einer privaten Dienstwagennutzung<br />
die 0,03 Prozent Zuschlagsregelung für<br />
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />
nicht generell zur Anwendung<br />
kommt. Nach wie vor blockiert die<br />
Finanzverwaltung diese Auffassung<br />
durch einen Nichtanwendungserlass.<br />
BFH, Urteil vom 22.9.2010, VI R 54/09<br />
Hängepartie beim TVöD<br />
Der Tarifvertrag für den öffentlichen<br />
Dienst steht vor einer erneuten Bewährungsprobe.<br />
Die Verhandlungen für die<br />
schon lange erwartete Entgeltordnung<br />
sind zwar angelaufen, Arbeitgeber und<br />
Gewerkschaften kommen jedoch auf<br />
keinen Konsens. Mit Wirkung ab 1.<br />
Januar 2011 soll daher eine vorläufi ge<br />
Zuordnung von Tätigkeitsmerkmalen<br />
vorgenommen worden.<br />
www.haufe.de/oeffentlicher-dienst<br />
Gefahrstoffverordnung<br />
Komplizierter wird es für Arbeitgeber,<br />
die mit Gefahrstoffen zu tun haben. In<br />
der EU wird ein völlig neues Einstufungs-<br />
und Kennzeichnungssystem<br />
für gefährliche Stoffe und Gemische<br />
eingeführt. Die geltende Gefahrstoffverordnung<br />
ist daher angepasst worden.<br />
Versicherungsfreiheit in der GKV<br />
Die Wiedereinführung der früheren<br />
Rechtslage für die Abgrenzung von Versicherungspfl<br />
icht und Versicherungsfreiheit<br />
hat eine Reihe von Rechtsfragen<br />
aufgeworfen. In einem Rundschreiben<br />
hat der GKV-Spitzenverband dazu auf<br />
elf Seiten Stellung genommen. So unter<br />
anderem für das Befreiungsrecht bei<br />
Teilzeitbeschäftigung nach Bezug von<br />
Elterngeld. Das Rundschreiben ist im<br />
Internet veröffentlicht.<br />
www.gkv-spitzenverband.de<br />
AKTUELLES<br />
Regierung bleibt<br />
auf hartem Kurs<br />
Trotz Kritik aus dem Bundesrat<br />
will die Bundesregierung am<br />
Entwurf zum neuen Beschäftigten-Datenschutzgesetz<br />
festhalten.<br />
So prallte insbesondere die Kritik,<br />
das geplante Gesetz sei unverständlich<br />
formuliert, an den Regierungsverantwortlichen<br />
ab. Lediglich im<br />
Bereich der Beschreibung, bei welchen<br />
Fragen an Beschäftigte schon<br />
eine Datenerhebung beginnt, will<br />
man im Hinblick auf eine Abgrenzung<br />
zu völlig üblichen innerbetrieblichen<br />
Kommunikationsvorgängen<br />
nachschärfen. Somit ist nach einer<br />
erneuten Sitzung des Bundestags<br />
tatsächlich damit zu rechnen, dass<br />
im Laufe des ersten Halbjahres 2011<br />
das neue Gesetz in Kraft tritt.<br />
Steuerfreie<br />
Umzugskosten<br />
Aufwendungen, die aufgrund<br />
eines betrieblich bedingten<br />
Umzugs vom Arbeitgeber gezahlt<br />
werden, können steuerfrei sein.<br />
Art und Umfang der Aufwendungen<br />
bemessen sich dabei nach dem<br />
Bundesumzugskostengesetz für Beamte.<br />
Hier hat es mit Wirkung zum<br />
1. Januar 2011 Erhöhungen gegeben.<br />
So können jetzt umzugsbedingte<br />
Unterrichtskosten je Kind in Höhe<br />
von 1.612 Euro steuerfrei ersetzt<br />
werden. Werden sonstige Umzugsauslagen<br />
nicht durch Rechnungen<br />
nachgewiesen, können hier folgende<br />
Pauschbeträge in Anspruch genommen<br />
werden: 1.279 Euro bei Eheleuten,<br />
640 Euro bei Ledigen, pro Kind<br />
kommt ein Erhöhungsbetrag von 282<br />
Euro hinzu.<br />
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