Schlichten statt richten
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Betriebliche Vorsorge macht<br />
Arbeitgeber attraktiver<br />
UMBRUCH. Der Fokus der Altersversorgung zielt auf<br />
Mitarbeiterbindung. Doch die Erwartungen der Arbeitnehmer<br />
ändern sich – die bAV muss mitziehen.<br />
Von Richard Herrmann<br />
In einer schrumpfenden und alternden<br />
Bevölkerung werden Arbeitskräfte<br />
knapper, während die Lebensarbeitszeit<br />
tendenziell steigt. Faktisch<br />
verabschiedet man sich hierzulande mit<br />
knapp 60 Jahren aus dem Berufsleben.<br />
Prognosen rechnen bis 2025 mit einem<br />
Rückgang der potenziell Erwerbstätigen<br />
um rund 3,6 Millionen. Der Wettbewerb<br />
um qualifi zierte Mitarbeiter – vom High<br />
Potential bis zum Facharbeiter – wird<br />
härter. Und auch auf den Erfahrungsschatz<br />
der Älteren wird die Wirtschaft<br />
nicht mehr verzichten können.<br />
Arbeitgeber müssen deshalb aktiv werden<br />
und Mitarbeiter umwerben wie Kunden:<br />
Mit fl exiblen Arbeitsformen, die die<br />
Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern,<br />
und mit fi nanziellen Anreizen<br />
und attraktiven Vergütungssystemen.<br />
Eine arbeitgeberfi nanzierte betriebliche<br />
Altersversorgung und Risikoabsicherung<br />
ist ein starkes Argument im<br />
Wettbewerb um Talente und hilft, wertvolle<br />
Mitarbeiter im Betrieb zu halten.<br />
Im Bereich der Vergütung gibt es kein<br />
besseres Anreizsystem zur Mitarbeiterbindung.<br />
Entscheidend ist dabei ein<br />
breites Leistungsspektrum, das auch<br />
die Abdeckung des Berufsunfähigkeitsrisikos<br />
und den Hinterbliebenenschutz<br />
mit einschließt. Bei Arbeitnehmern hoch<br />
im Kurs stehen zudem fl exible Formen<br />
der betrieblichen Altersversorgung, die<br />
einen gleitenden Übergang in den Ruhestand<br />
ermöglichen.<br />
Der Markt hat sich darauf eingestellt.<br />
Die moderne Betriebsrente bietet längst<br />
ein Wahlrecht zwischen Renten- und Kapitalauszahlung<br />
oder die Option auf einen<br />
vorgezogenen Rentenbeginn. So können<br />
Mitarbeiter den Grad ihrer Pensionierung<br />
individuell steuern. Wie Mitarbeiterbindung<br />
im Rahmen der betrieblichen<br />
Vorsorge konkret funktioniert, lässt sich<br />
am Beispiel der Endgehaltspläne verdeutlichen,<br />
die traditionell in Managementpensionsplänen<br />
eingesetzt werden.<br />
Hier bemisst sich die Versorgung prozentual<br />
am zuletzt gezahlten Gehalt. Wer bis<br />
zum Ende seiner Karriere bei ein und<br />
demselben Arbeitgeber bleibt, wird dafür<br />
mit einer Aufwertung seiner Rentenansprüche<br />
belohnt. Diese „Treueprämie“<br />
entfällt bei den im tarifl ichen Bereich<br />
üblichen Rentenbausteinsystemen. Dort<br />
ist es für die Höhe der späteren Rente unerheblich,<br />
ob man den Arbeitgeber wechselt.<br />
Eine Rentenversorgung, die sich am<br />
Endgehalt orientiert, könnte in Zukunft<br />
auch im Bereich der tarifl ich entlohnten<br />
Mitarbeiter wieder stärker in den Fokus<br />
ORGANISATION<br />
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG<br />
rücken. Grundsätzlich werden arbeitgeberfi<br />
nanzierte betriebliche Vorsorgeleistungen<br />
wieder an Bedeutung gewinnen.<br />
Denn angesichts der Wertschätzung, die<br />
Führungskräfte der steuerlich hochattraktiven<br />
Pensionszusage entgegenbringen,<br />
wird es sich kein Arbeitgeber<br />
leisten können, auf ein solches Angebot<br />
zu verzichten.<br />
Mehr Engagement ist auch bei der arbeitnehmerfinanzierten<br />
betrieblichen<br />
Vorsorge gefragt. Arbeitgeber, die ihre<br />
Fürsorgepfl icht ernst nehmen, sollten<br />
ihre Mitarbeiter über entsprechende<br />
Möglichkeiten informieren und konkrete<br />
Angebote unterbreiten. Die Kosten einer<br />
kollektiven Versicherung sind geringer<br />
als bei der privaten Vorsorge und der<br />
Risikoschutz, etwa im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung,<br />
ist ohne zusätzliche<br />
Gesundheitsprüfungen möglich.<br />
Eine arbeitgeberfi nanzierte bAV ist ein starkes<br />
Argument. Im Bereich der Vergütung gibt es kein<br />
besseres Anreizsystem zur Mitarbeiterbindung.<br />
Mit Pensionsfonds, Pensionskassen oder<br />
Direktversicherungen stehen den Unternehmen<br />
kostengünstige Durchführungswege<br />
offen, um allen tarifl ich entlohnten<br />
Mitarbeitern per Entgeltumwandlung<br />
eine fl exible, steuerlich begünstigte und<br />
renditestarke Vorsorge einzu<strong>richten</strong>.<br />
Reicht das steuerlich begünstigte Beitragsvolumen<br />
nicht aus, können Arbeitgeberzuschüsse<br />
(Stichwort „matching<br />
contributions“) den Mitarbeiter darin<br />
unterstützen, Teile seines Bruttogehalts<br />
als Beiträge für seine Betriebsrente zu<br />
leisten und so nachhaltig zur Altersversorgung<br />
motivieren.<br />
Dr. Richard Herrmann<br />
ist Vorstandsvorsitzender<br />
der Heubeck AG in<br />
Köln.<br />
02 / 11 personalmagazin<br />
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