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Schlichten statt richten

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Betriebliche Vorsorge macht<br />

Arbeitgeber attraktiver<br />

UMBRUCH. Der Fokus der Altersversorgung zielt auf<br />

Mitarbeiterbindung. Doch die Erwartungen der Arbeitnehmer<br />

ändern sich – die bAV muss mitziehen.<br />

Von Richard Herrmann<br />

In einer schrumpfenden und alternden<br />

Bevölkerung werden Arbeitskräfte<br />

knapper, während die Lebensarbeitszeit<br />

tendenziell steigt. Faktisch<br />

verabschiedet man sich hierzulande mit<br />

knapp 60 Jahren aus dem Berufsleben.<br />

Prognosen rechnen bis 2025 mit einem<br />

Rückgang der potenziell Erwerbstätigen<br />

um rund 3,6 Millionen. Der Wettbewerb<br />

um qualifi zierte Mitarbeiter – vom High<br />

Potential bis zum Facharbeiter – wird<br />

härter. Und auch auf den Erfahrungsschatz<br />

der Älteren wird die Wirtschaft<br />

nicht mehr verzichten können.<br />

Arbeitgeber müssen deshalb aktiv werden<br />

und Mitarbeiter umwerben wie Kunden:<br />

Mit fl exiblen Arbeitsformen, die die<br />

Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern,<br />

und mit fi nanziellen Anreizen<br />

und attraktiven Vergütungssystemen.<br />

Eine arbeitgeberfi nanzierte betriebliche<br />

Altersversorgung und Risikoabsicherung<br />

ist ein starkes Argument im<br />

Wettbewerb um Talente und hilft, wertvolle<br />

Mitarbeiter im Betrieb zu halten.<br />

Im Bereich der Vergütung gibt es kein<br />

besseres Anreizsystem zur Mitarbeiterbindung.<br />

Entscheidend ist dabei ein<br />

breites Leistungsspektrum, das auch<br />

die Abdeckung des Berufsunfähigkeitsrisikos<br />

und den Hinterbliebenenschutz<br />

mit einschließt. Bei Arbeitnehmern hoch<br />

im Kurs stehen zudem fl exible Formen<br />

der betrieblichen Altersversorgung, die<br />

einen gleitenden Übergang in den Ruhestand<br />

ermöglichen.<br />

Der Markt hat sich darauf eingestellt.<br />

Die moderne Betriebsrente bietet längst<br />

ein Wahlrecht zwischen Renten- und Kapitalauszahlung<br />

oder die Option auf einen<br />

vorgezogenen Rentenbeginn. So können<br />

Mitarbeiter den Grad ihrer Pensionierung<br />

individuell steuern. Wie Mitarbeiterbindung<br />

im Rahmen der betrieblichen<br />

Vorsorge konkret funktioniert, lässt sich<br />

am Beispiel der Endgehaltspläne verdeutlichen,<br />

die traditionell in Managementpensionsplänen<br />

eingesetzt werden.<br />

Hier bemisst sich die Versorgung prozentual<br />

am zuletzt gezahlten Gehalt. Wer bis<br />

zum Ende seiner Karriere bei ein und<br />

demselben Arbeitgeber bleibt, wird dafür<br />

mit einer Aufwertung seiner Rentenansprüche<br />

belohnt. Diese „Treueprämie“<br />

entfällt bei den im tarifl ichen Bereich<br />

üblichen Rentenbausteinsystemen. Dort<br />

ist es für die Höhe der späteren Rente unerheblich,<br />

ob man den Arbeitgeber wechselt.<br />

Eine Rentenversorgung, die sich am<br />

Endgehalt orientiert, könnte in Zukunft<br />

auch im Bereich der tarifl ich entlohnten<br />

Mitarbeiter wieder stärker in den Fokus<br />

ORGANISATION<br />

BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG<br />

rücken. Grundsätzlich werden arbeitgeberfi<br />

nanzierte betriebliche Vorsorgeleistungen<br />

wieder an Bedeutung gewinnen.<br />

Denn angesichts der Wertschätzung, die<br />

Führungskräfte der steuerlich hochattraktiven<br />

Pensionszusage entgegenbringen,<br />

wird es sich kein Arbeitgeber<br />

leisten können, auf ein solches Angebot<br />

zu verzichten.<br />

Mehr Engagement ist auch bei der arbeitnehmerfinanzierten<br />

betrieblichen<br />

Vorsorge gefragt. Arbeitgeber, die ihre<br />

Fürsorgepfl icht ernst nehmen, sollten<br />

ihre Mitarbeiter über entsprechende<br />

Möglichkeiten informieren und konkrete<br />

Angebote unterbreiten. Die Kosten einer<br />

kollektiven Versicherung sind geringer<br />

als bei der privaten Vorsorge und der<br />

Risikoschutz, etwa im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung,<br />

ist ohne zusätzliche<br />

Gesundheitsprüfungen möglich.<br />

Eine arbeitgeberfi nanzierte bAV ist ein starkes<br />

Argument. Im Bereich der Vergütung gibt es kein<br />

besseres Anreizsystem zur Mitarbeiterbindung.<br />

Mit Pensionsfonds, Pensionskassen oder<br />

Direktversicherungen stehen den Unternehmen<br />

kostengünstige Durchführungswege<br />

offen, um allen tarifl ich entlohnten<br />

Mitarbeitern per Entgeltumwandlung<br />

eine fl exible, steuerlich begünstigte und<br />

renditestarke Vorsorge einzu<strong>richten</strong>.<br />

Reicht das steuerlich begünstigte Beitragsvolumen<br />

nicht aus, können Arbeitgeberzuschüsse<br />

(Stichwort „matching<br />

contributions“) den Mitarbeiter darin<br />

unterstützen, Teile seines Bruttogehalts<br />

als Beiträge für seine Betriebsrente zu<br />

leisten und so nachhaltig zur Altersversorgung<br />

motivieren.<br />

Dr. Richard Herrmann<br />

ist Vorstandsvorsitzender<br />

der Heubeck AG in<br />

Köln.<br />

02 / 11 personalmagazin<br />

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