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J A H R E S B E R I C H T 2 0 0 7 - Stadt Giengen

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Tag des Denkmals<br />

Der Tag des Denkmals 2007 fand am 9. September statt, und stand im Zeichen von Sakral-<br />

bauten. Interessenten hatten<br />

im Rahmen einer Fahrradtour die Möglichkeit, die <strong>Stadt</strong>kirche<br />

sowie<br />

die Kirchen in den Teilorten Hohenmemmingen, Hürben und Sachsenhausen zu be-<br />

sichtigen. Hier erhielt man interessante Informationen zur Historie der Kirchengebäude.<br />

Ökologie und Umwelt<br />

Allgemeines<br />

Die Kommunen sind im Bereich der Ökologie und der Umweltplanung mit einer Fülle neuer<br />

Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU)<br />

fordert<br />

Lärmkartierungen und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Dem Landesamt für<br />

Umwelt Baden-Württemberg wurden die notwendigen<br />

Angaben und der kommunale Kenntnisstand<br />

aufbereitet und übermittelt. Aufgrund der ermittelten Belastungen, ist die Aufstellung<br />

eines Lärmaktionsplanes in <strong>Giengen</strong> vorläufig nicht notwendig. Wie sich gezeigt hat, ist die<br />

Feinstaubrichtlinie der EU in <strong>Giengen</strong> nicht einschlägig. Die Belastungen sind so gering,<br />

dass die Schwellenwerte offenkundig nicht erreicht werden. Insofern besteht also kein kommunaler<br />

Handlungsbedarf. Dem zuständigen Landesamt wurden die erforderlichen technischen<br />

Angaben gemacht. Inwieweit die Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) der EU in <strong>Giengen</strong><br />

Konsequenzen<br />

zeigen wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Die EU hat die Mit-<br />

gliedsstaaten aufgefordert, den Hochwasserschutz<br />

zu verbessern. Derzeit werden auf Lan-<br />

desebene und darüber hinaus die wichtigen Flusseinzugsgebiete hydraulisch berechnet. Da<br />

die Brenz und die Hürbe in die Donau entwässern, ist <strong>Giengen</strong> in die laufenden Untersuchungen<br />

einbezogen. Ergebnisse liegen bislang noch nicht vor. Von größter praktischer Bedeutung<br />

sind die Konsequenzen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-<br />

Richtlinie. Diese sind<br />

in nationales Recht umgesetzt. Die einschlägigen Regelungen finden<br />

sich<br />

im Baugesetzbuch und im Bundesnaturschutzgesetz.<br />

Wasserschutzzone I + II für die Tiefbrunnen I-VI der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Giengen</strong><br />

Das Landratsamt Fachbereich Wasser und Bodenschutz hatte auf Antrag der hiesigen<br />

<strong>Stadt</strong>werke, ein Verfahren zur Ausweisung der Wasserschutzzonen I und II für die Tiefbrunnen<br />

I-VI der <strong>Stadt</strong>werke eingeleitet. Im Rahmen eines frühzeitigen Anhörungsverfahrens<br />

meldete die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> gegen die vorgesehene Wasserschutzzone II, Bedenken an und<br />

forderte eine nochmalige Überprüfung des Abgrenzungsbereiches. Außerdem wurden verschiedene<br />

textliche Ergänzungen bzw. Änderungen des Verordnungsentwurfes gefordert,<br />

um<br />

den Belangen der „Fliegergruppe <strong>Giengen</strong>“ Rechnung tragen zu können.<br />

Im Rahmen einer fachlichen Stellungnahme eines<br />

Vertreters des Regierungspräsidiums<br />

Fachbereich Geologie, konnten die Bedenken bezüglich des Abgrenzungsbereiches zum<br />

größten Teil ausgeräumt werden.<br />

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