J A H R E S B E R I C H T 2 0 0 7 - Stadt Giengen
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Tag des Denkmals<br />
Der Tag des Denkmals 2007 fand am 9. September statt, und stand im Zeichen von Sakral-<br />
bauten. Interessenten hatten<br />
im Rahmen einer Fahrradtour die Möglichkeit, die <strong>Stadt</strong>kirche<br />
sowie<br />
die Kirchen in den Teilorten Hohenmemmingen, Hürben und Sachsenhausen zu be-<br />
sichtigen. Hier erhielt man interessante Informationen zur Historie der Kirchengebäude.<br />
Ökologie und Umwelt<br />
Allgemeines<br />
Die Kommunen sind im Bereich der Ökologie und der Umweltplanung mit einer Fülle neuer<br />
Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU)<br />
fordert<br />
Lärmkartierungen und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Dem Landesamt für<br />
Umwelt Baden-Württemberg wurden die notwendigen<br />
Angaben und der kommunale Kenntnisstand<br />
aufbereitet und übermittelt. Aufgrund der ermittelten Belastungen, ist die Aufstellung<br />
eines Lärmaktionsplanes in <strong>Giengen</strong> vorläufig nicht notwendig. Wie sich gezeigt hat, ist die<br />
Feinstaubrichtlinie der EU in <strong>Giengen</strong> nicht einschlägig. Die Belastungen sind so gering,<br />
dass die Schwellenwerte offenkundig nicht erreicht werden. Insofern besteht also kein kommunaler<br />
Handlungsbedarf. Dem zuständigen Landesamt wurden die erforderlichen technischen<br />
Angaben gemacht. Inwieweit die Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) der EU in <strong>Giengen</strong><br />
Konsequenzen<br />
zeigen wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Die EU hat die Mit-<br />
gliedsstaaten aufgefordert, den Hochwasserschutz<br />
zu verbessern. Derzeit werden auf Lan-<br />
desebene und darüber hinaus die wichtigen Flusseinzugsgebiete hydraulisch berechnet. Da<br />
die Brenz und die Hürbe in die Donau entwässern, ist <strong>Giengen</strong> in die laufenden Untersuchungen<br />
einbezogen. Ergebnisse liegen bislang noch nicht vor. Von größter praktischer Bedeutung<br />
sind die Konsequenzen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-<br />
Richtlinie. Diese sind<br />
in nationales Recht umgesetzt. Die einschlägigen Regelungen finden<br />
sich<br />
im Baugesetzbuch und im Bundesnaturschutzgesetz.<br />
Wasserschutzzone I + II für die Tiefbrunnen I-VI der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Giengen</strong><br />
Das Landratsamt Fachbereich Wasser und Bodenschutz hatte auf Antrag der hiesigen<br />
<strong>Stadt</strong>werke, ein Verfahren zur Ausweisung der Wasserschutzzonen I und II für die Tiefbrunnen<br />
I-VI der <strong>Stadt</strong>werke eingeleitet. Im Rahmen eines frühzeitigen Anhörungsverfahrens<br />
meldete die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> gegen die vorgesehene Wasserschutzzone II, Bedenken an und<br />
forderte eine nochmalige Überprüfung des Abgrenzungsbereiches. Außerdem wurden verschiedene<br />
textliche Ergänzungen bzw. Änderungen des Verordnungsentwurfes gefordert,<br />
um<br />
den Belangen der „Fliegergruppe <strong>Giengen</strong>“ Rechnung tragen zu können.<br />
Im Rahmen einer fachlichen Stellungnahme eines<br />
Vertreters des Regierungspräsidiums<br />
Fachbereich Geologie, konnten die Bedenken bezüglich des Abgrenzungsbereiches zum<br />
größten Teil ausgeräumt werden.<br />
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