J A H R E S B E R I C H T 2 0 0 7 - Stadt Giengen
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Fachbereich III.1 <strong>Stadt</strong>planung<br />
Bauleitplanverfahren<br />
Folgende Bauleitplanverfahren wurden eingeleitet, fortgeführt bzw. abgeschlossen:<br />
Parzielle Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der 1. und 2. Änderung<br />
Bebauungsplan „Bruckersberg“, „Mitte-West“<br />
Entlang des Wendelsteinweges und des Hochgratweges wird eine Bauzeile geschaffen. An-<br />
stelle einer einseitigen Bebauung wird die vorhandene Straße beidseitig angebaut.<br />
Deshalb<br />
entstehen keine neuen Kosten im Straßenbau. Die preisgünstigen kommunalen<br />
Grundstücke<br />
sind<br />
mittlerweile gut nachgefragt, während nahe gelegene private Baugrundstücke weniger<br />
erfolgreich (aber teurer) vermarktet werden. Rechtskräftig seit 31. Oktober. Bebauungsplan „Memminger Wanne“ 5. Änderung<br />
Änderung des bestehenden Baurechtes, um Wohngebäude und<br />
nicht störende Handels- und<br />
Gewerbeeinrichtungen zulässig zu machen. Das familiengerechte Bauen<br />
steht in der Mem-<br />
minger Wanne im Vordergrund der Planungsüberlegungen. Seit<br />
1. Januar gilt der neue<br />
§ 13a des Baugesetzbuches. Seitdem können Bebauungspläne, die der „Innenentwicklung“<br />
dienen,<br />
deutlich einfacher und schneller aufgestellt werden. Die <strong>Stadt</strong> hat davon in diesem<br />
Planungsverfahren Gebrauch gemacht. Rechtskräftig seit 31. Oktober 2003.<br />
Bebauungsplan „Höllbachweg/Talstraße“<br />
2006<br />
erfolgte der Abbruch der überalterten und nicht mehr sanierungsfähigen Wohnblocks.<br />
2007: Planungsverfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zur öffentlichen Auslegung, Verhandlung<br />
eines städtebaulichen Vertrages mit der Kreisbaugesellschaft als Investor (einschl.<br />
Grunderwerb<br />
und Grundstücksabtretung). Auch hier kann das beschleunigte Verfahren an-<br />
gewendet werden.<br />
Bebauungsplan „Sieben Jauchert“<br />
Nachverdichtung<br />
innerhalb des bestehenden Siedlungskörpers.<br />
Die <strong>Stadt</strong> schafft hier neues<br />
Baurecht für zwei Wohngebäude. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wurde<br />
daher<br />
im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Das Verfahren<br />
war<br />
trotzdem unerwartet arbeitsintensiv. Auf Anregung der Naturschutzbehörde wurde eine<br />
vogelkundliche Fachstellungnahme<br />
beauftragt. Mehrere Nachbarn haben die Planung massiv<br />
kritisiert, da sie deutliche persönliche Nachteile und neue Verkehrsbelastungen befürchtet<br />
haben. Diese Bedenken wurden bei mehreren Ortsbesichtigungen und Treffen vor Ort<br />
erör-<br />
ter<br />
t. Die Abwägung hat zu einem Kompromiss zwischen Bauwünschen, Verkaufsabsichten und Anliegerprotesten geführt. Rechtskräftig seit 31. Oktober.<br />
Bebauungsplan<br />
„Westliches Bühlfeld“ Teil I<br />
Schaffung von Baurecht für Wohngebäude. Die <strong>Stadt</strong> kann nach langen Jahren erstmals<br />
wieder eigene Bauplätze in Hürben anbieten. Die Knappheit an verfügbaren Bauplätzen ist<br />
damit für mehrere Jahre überwunden. Satzungsbeschluss am 29. November.<br />
Bebauungsplan „ Marktbereich untere Riedstr.“<br />
Satzungsbeschluss am 29. November.<br />
Bebauungsplan „Sachsenhausen Süd“<br />
Baurecht für die Erweiterung der ortsansässigen<br />
Firma Extra Computer. Diese Planung ist<br />
Voraussetzung<br />
für die bauliche Erweiterung und die Schaffung<br />
neuer Arbeitsplätze. Die Planung<br />
verhindert die drohende Abwanderung des Betriebes. Des Weiteren können damit die<br />
Konflikte aufgrund der Betriebszufahrt im engen Ortskern und das Parkierungsproblem entschärft<br />
werden. Der Bebauungsplan erlangte im Dezember 2007 Planreife.<br />
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